# Lohnsteuerhilfeverein – Beratungsbefugnis und Rahmen

- HTML-Seite: https://lexo.tax/lohnsteuerhilfeverein
- Markdown-Fassung (kanonisch): https://lexo.tax/beratungsbefugnis.md
- Stand: 2026-07-29
- Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle steuerliche Beratung.

Lexo.Tax e.V. ist ein anerkannter Lohnsteuerhilfeverein für die digitale
Einkommensteuererklärung: persönliche Beratung, bundesweit, sozial gestaffelte
Beiträge ab 59 €/Jahr.

## Was ein Lohnsteuerhilfeverein ist

Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern und
gesetzlich in § 4 Nr. 11 StBerG geregelt. Sie werden nach § 14 StBerG von der
zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannt – bei Lexo.Tax e.V. durch das Bayerische
Landesamt für Steuern. Beratungsstellenleiter müssen ihre fachliche Eignung
nachweisen. Lexo.Tax e.V. ist zusätzlich nach DIN 77700 zertifiziert.

## Beratungsbefugnis

Zulässig ist die Beratung bei Einkünften aus:

- nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG), Renten (§ 22 EStG), Unterhalt
- Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
- Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
- steuerfreien Einnahmen, z. B. § 3 Nr. 26/26a/26b EStG
- steuerbefreiter Photovoltaik nach § 3 Nr. 72 EStG

Künftige Rechtslage: Mit der StBerG-Reform entfallen die bisherigen
Einnahmengrenzen für Vermietung und Kapitalvermögen. Die Neuregelung gilt ab
1. September 2026; bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Grenzen.

Nicht zulässig sind Gewinneinkünfte (Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit,
Land- und Forstwirtschaft), Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.

## Leistungen

- Einkommensteuererklärung inkl. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche
  Belastungen und § 35a EStG
- Arbeitslohn: Steuerklassenwahl, Freibeträge, Entfernungspauschale,
  Kinderfreibetrag/Kindergeld
- Vermietung & Verpachtung, Kapitalerträge (Günstigerprüfung, Auslandszinsen)
- Photovoltaik privat im Rahmen von § 3 Nr. 72 EStG
- Einspruch gegen Einkommensteuerbescheide und Klage vor dem Finanzgericht;
  vor dem Bundesfinanzhof besteht Vertretungszwang durch Rechtsanwalt oder
  Steuerberater

## Häufige Fragen

**Lohnt sich ein Lohnsteuerhilfeverein?**
Für Arbeitnehmer, Rentner und Familien in aller Regel: Der Jahresbeitrag liegt
deutlich unter dem Honorar eines Steuerberaters und enthält die vollständige
Erklärung inklusive Bescheidprüfung und Einspruch.

**Ist ein Lohnsteuerhilfeverein seriös?**
Ja. Lohnsteuerhilfevereine sind gesetzlich geregelt und werden behördlich
anerkannt und beaufsichtigt.

**Wie schnell bekomme ich einen Termin?**
In der Regel innerhalb weniger Werktage; Erstgespräch online oder telefonisch.

**Kann ich kündigen?**
Ja, zum Ende des Kalenderjahres nach Maßgabe der Satzung.

**Was, wenn ich Nebeneinkünfte aus einem Gewerbe habe?**
Reine Gewinneinkünfte fallen nicht in die Beratungsbefugnis. Ausgenommen sind
vollständig steuerfreie Einnahmen (§ 3 Nr. 26/26a/26b EStG) und begünstigte
Photovoltaik nach § 3 Nr. 72 EStG.

---

Diese Seite ist eine Markdown-Fassung von https://lexo.tax/lohnsteuerhilfeverein
und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.
