# Leistungen & Vorteile – Lexo.Tax e.V.

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- Markdown-Fassung (kanonisch): https://lexo.tax/leistungen.md
- Stand: 2026-07-29
- Hinweis: Allgemeine Information, keine individuelle steuerliche Beratung.

Volle Leistung im Mitgliedsbeitrag – keine Pakete, keine Upsells. Als
Lohnsteuerhilfeverein bündeln wir alles, was Arbeitnehmer, Rentner und
Vermieter brauchen, zu einem sozial gestaffelten Jahresbeitrag.

## Was im Beitrag enthalten ist

| Leistung | Inhalt |
| --- | --- |
| Einkommensteuererklärung | Komplette Erstellung und elektronische Übermittlung an das Finanzamt via ELSTER. |
| Bescheidprüfung | Prüfung jedes Steuerbescheids auf Fehler, fristgerechter Einspruch bei Bedarf. |
| Ganzjährige Beratung | Persönliche Beratung zu Lohnsteuer, Werbungskosten und Sonderausgaben – im Beitrag enthalten. |
| Rechtssicherheit | Beratung im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG, inklusive Berufshaftpflicht. |
| Digitales Portal | Belege per Upload, Statuseinsicht, Nachrichten direkt mit der Beratungsperson. |
| Einspruch & Finanzgericht | Vertretung im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht. |

## Lohnsteuerhilfeverein vs. Steuerberater

| Aspekt | Lexo.Tax e.V. | Steuerberater |
| --- | --- | --- |
| Kosten pro Jahr | 59 € – 429 € (sozial gestaffelt) | oft 300 € – 1.500 € nach StBVV |
| Beratung inklusive | ja, ganzjährig | meist nach Stundensatz |
| Bescheidprüfung | inklusive | häufig extra abrechenbar |
| Einspruch | inklusive | häufig extra abrechenbar |
| Beratungsbefugnis | Arbeitnehmer, Rentner; V+V und Kapital ohne Einnahmengrenze erst ab 1. September 2026 (Neuregelung) | uneingeschränkt |
| Digitale Akte | Standard | variiert |

## Ablauf

1. **Selbstcheck & Beitritt** – Beratungsbefugnis in rund 60 Sekunden prüfen und Mitglied werden.
2. **Belege hochladen** – im sicheren Online-Portal oder klassisch per Post.
3. **Erklärung & Bescheid** – wir erstellen die Steuererklärung, übermitteln sie und prüfen den Bescheid.
4. **Erstattung & Folgejahr** – Erstattung durch das Finanzamt, im Folgejahr geht alles schneller.

## Das übernehmen wir

- Arbeitnehmer-Einkünfte (Anlage N): Lohn, Gehalt, Homeoffice, Werbungskosten
- Renten & Versorgungsbezüge (Anlage R): gesetzlich, betrieblich, Riester/Rürup
- Vermietung & Verpachtung (Anlage V) – Einnahmengrenze entfällt ab
  1. September 2026 (Neuregelung; bis dahin gelten die bisherigen Grenzen)
- Kapitalvermögen (Anlage KAP) – Einnahmengrenze entfällt ab 1. September 2026
  (Neuregelung; bis dahin gelten die bisherigen Grenzen)
- Photovoltaik nach § 3 Nr. 72 EStG (steuerbefreite kleine Anlagen)
- Bescheidprüfung & Einspruch – im Beitrag enthalten
- Ganzjährige Beratung, Fristenüberwachung, mehrere Steuerjahre

## Das dürfen wir gesetzlich nicht übernehmen

- Gewerbebetrieb, Selbständigkeit, Freiberufler (§§ 15, 18 EStG, Anlage G/S, EÜR)
- Land- und Forstwirtschaft (Anlage L)
- Umsatzsteuer, Gewerbesteuer
- Vertretung vor dem Finanzgericht in nicht erfassten Fällen sowie vor dem BFH (Vertretungszwang durch RA/StB)

Für diese Fälle vermitteln wir an einen Steuerberater aus unserem Netzwerk.

## Rechtsgrundlagen

- Mitgliedschaft nach §§ 13 ff. StBerG
- Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG (Erweiterung tritt am
  1. September 2026 in Kraft)
- Anerkennung nach § 14 StBerG durch das Bayerische Landesamt für Steuern
- Zertifiziert nach DIN 77700
- Berufshaftpflicht: Allianz Versicherungs-AG (weltweit, ausgenommen USA/Kanada)

## Häufige Fragen

**Wie lange dauert die Bearbeitung?**
Mit vollständigen Unterlagen in der Regel zügig; das Finanzamt erstellt den
Bescheid anschließend meist innerhalb einiger Wochen.

**Muss ich vor Ort sein?**
Nein. Erstgespräch per Video oder Telefon, Belege digital – ein Besuch in
Rosenheim ist möglich, aber nicht nötig.

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und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.
