Kernpunkte
- Fristverlängerung aller relevanten Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen auf Maßnahmen, die bis 31.12.2025 durchgeführt werden.
- Inhalte der Ursprungs-Schreiben (2022/2023) gelten fort; keine grundlegenden Strukturänderungen.
- Adressaten: Spender:innen, Arbeitgeber:innen (Lohnspenden), gemeinnützige Körperschaften, Unternehmen, Betroffene.