Beratungsstellenleiter werden im Lohnsteuerhilfeverein – mit Lexo.Tax

Beratungsstellenleiter:in gesucht § 23 StBerG • DVLStHV • Compliance Remote + vor Ort • flexibel

Leite deine eigene Beratungsstelle – mit Lexo.Tax e.V.

Werde Teil eines modernen Lohnsteuerhilfevereins. Wir kombinieren Rechtssicherheit mit Digitalprozessen – und du konzentrierst dich auf das, was du am besten kannst: Menschen in lohnsteuerlichen Fragen stark machen.

Zielgruppe: Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter, Finanzbeamte a.D., Steuerberater/WP/RA sowie berufserfahrene Quereinsteiger:innen gem. § 23 Abs. 3 StBerG.

Warum diese Seite?
Hier findest du geballtes Fachwissen zum Lohnsteuerhilferecht, verständlich aufbereitet, plus klare Schritte, wie du mit Lexo.Tax deine Beratungsstelle eröffnest – inklusive Mustertexten, Prozess-Checklisten und CTAs.

Deine Rolle als Beratungsstellenleiter: Verantwortung, Freiraum, Wirkung

Rechtsklarer Rahmen

Du leitest eine anerkannte Beratungsstelle unseres Vereins. Die Tätigkeit ist berufsrechtlich sauber geregelt (§§ 23, 30 StBerG, DVLStHV). Du agierst fachlich eigenständig – wir sichern Prozesse, Aufsicht & Qualität.

Flexibel & skalierbar

Baue dir ein planbares Einkommen auf: von Teilzeit bis Vollzeit. Du kannst bis zu zwei Beratungsstellen führen (Standort + Satellit), jeweils mit eigenem Team.

Fokus Mensch

Du berätst Mitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis – ohne Akquise-Druck. Wir liefern Marketing, Leads und lokale Sichtbarkeit.

Werbeblock: „Starte in 30 Tagen“ – Onboarding, OFD-Eintragung, Tools, erste Termine. Jetzt Gespräch sichern →

Wer kann Beratungsstellenleiter:in werden?

Drei gesetzliche Wege gemäß § 23 Abs. 3 StBerG (Kurzüberblick):

Weg 1

Zur unbeschränkten Hilfeleistung Befugte

Steuerberater:in, Steuerbevollmächtigte:r, Rechtsanwält:in, WP, vBP.

Weg 2

Kaufmännische Ausbildung + Praxis

Abschluss (z. B. Steuerfachangestellte:r, Industriekaufmann/-frau) und mind. 3 Jahre Praxis (≥ 16 Std./Woche) in von Bund/Ländern verwalteten Steuern.

Weg 3

Praxis im Einkommensteuerrecht

Mind. 3 Jahre hauptberuflich (≥ 16 Std./Woche) auf für § 4 Nr. 11 StBerG einschlägigen Gebieten (ESt), z. B. in Lohnsteuerhilfe/Finanzverwaltung.

  • Natürliche Person, max. zwei Beratungsstellen.
  • Persönliche Zuverlässigkeit (geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine relevanten Verurteilungen). Nachweise im Eintragungsverfahren.
Werbeblock: Kostenloser Quali-Check – wir prüfen mit dir Lebenslauf & Nachweise und geben sofort grünes Licht oder Alternativpfad. Quali-Check anfragen →

Know-how: Das Recht der Lohnsteuerhilfe kurz & klar

Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG) – was wir dürfen

Hilfeleistung in Steuersachen für Mitglieder, insbesondere bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und weiteren Überschusseinkünften (V+V, Kapitaleinkünfte, sonstige Leistungen) – jeweils innerhalb gesetzlicher Grenzen. Photovoltaik: Einnahmen aus begünstigten Anlagen (bis zu den gesetzlichen kWp-Grenzen) sind einkommensteuerfrei; Beratung ist zulässig, Umsatzsteuer bleibt ausgeschlossen.

Mitgliedschaft ist Pflicht

Beratung ausschließlich für Vereinsmitglieder – vor Gesprächsbeginn Mitgliedschaft begründen. Beitragsmodell: einkommensbezogen, transparent.

Vertretung mit Vollmacht

Wir nutzen das amtliche Vollmachtsmuster für Datenabruf & Vertretung (Einspruch/FG möglich) – digitaler Belegaustausch & ELSTER-Workflows inklusive.

Werbung: Erlaubt – aber sauber

Inhaltlich zulässig: Werbender, Leistungsangebot, Hinweis auf Mitgliedschaft, Kontaktwege. Online, Social & Preisangaben sind möglich – sachlich, nicht irreführend.

Werbeblock: Vorlagenpaket (Satzungsauszug, Vollmacht, Checklisten, DSGVO, FAQ) – im Onboarding enthalten. Unterlagen sichern →

In 6 Schritten zur eigenen Beratungsstelle

Vorgespräch & Quali-Check
Lebenslauf, Nachweise, gewünschter Standort. Wir prüfen § 23 Abs. 3 Pfade.
Kooperationsvertrag
Vergütungsmodell, Region, Marketingpaket, Qualitäts- und DSGVO-Standards.
OFD-Eintragungsverfahren
Meldung gem. DVLStHV (§ 4a/b): Adresse, Leiterdaten, Führungszeugnis, Tätigkeitsnachweise, Erklärung geordneter Verhältnisse. Wir bereiten alles vor.
Setup & Tools
Microsoft 365/Teams, Mandantenordner, Checklisten, ELSTER, E-Mail/Domain, lokale Profile (Google/Maps).
Soft Opening
Pilottermine, Qualitätsreview, lokale SEO-Kampagne, Social Posts, Partnerakquise.
Go-Live
Launch-Ads, Presse/Verbände, Multiplikatoren. Laufender Support & Fortbildung.
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Vergütung & Mitgliederaufbau

Mitgliedsbeitrag als Leistungsentgelt

Praxismodell mit einkommensbezogenen Beiträgen; keine versteckten Gebühren. Du erhältst eine planbare Beteiligung an Beiträgen deiner Beratungsstelle.

Funnel & Leads

SEO-Landingpages (ESt 2025, Familien, Rente, V+V), Google-Profile, regionale Kampagnen, Partner (Arbeitgeber, Vereine). Nachhaltiger Mitgliederstamm statt einmaliger Fälle.

Skalierung

Teamaufbau (Mitarbeiterzuordnung zur Beratungsstelle), interne Fortbildung, Qualitätssicherung – damit du dich auf Beratung fokussierst.

Qualität, Tools & Fortbildung

Compliance by Design

Checklisten, Vier-Augen-Prinzip, Dokumentation, Fristenkontrolle, sichere Übermittlung. Jährliche Geschäftsprüfung & kontinuierliche Verbesserung.

Digitale Zusammenarbeit

Teams, sichere Dateiübertragung, strukturierte Ordner, ELSTER-Workflows, Vorlagenbibliothek.

Fortbildung

Laufende Updates zu EStG/StBerG, jährliche Pflichtschulungen, Sprechstunden, Fall-Reviews, Musterfälle.

Werbeblock: Starter-Kit (Branding, Türschilder, Templates, Social Assets) inklusive. Anfordern →

GEO-SEO: Wir suchen dich bundesweit

Bevorzugte Regionen: Rosenheim • München • Augsburg • Nürnberg • Regensburg • Passau • Innsbruck (DE/AT Grenzregion) – plus Remote-Satelliten.

Rosenheim
Lexo.Tax e.V. Zentrale. Starker lokaler Brand, Presse & Partnernetzwerk.
München & Umland
Hohe Nachfrage (Arbeitnehmer, Familien, Expats). Co-Working oder Praxisräume möglich.
Nürnberg/Regensburg
Universitäten & Arbeitgeber – ideale Lead-Quellen.
Remote
Digitales Onboarding, sichere Beratung, bundesweite Mitglieder – mit lokaler Nummer & Google-Profile.
Werbeblock: Wir reservieren dein Exklusivgebiet nach Gespräch. Gebiet anfragen →

FAQ für Steuerfachkräfte

Was umfasst die Beratungsbefugnis?

Beratung im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG: v. a. Arbeitnehmerfälle inkl. bestimmter Überschusseinkünfte (Grenzen beachten). PV-Anlagen bis zu den gesetzlichen kWp-Grenzen sind einkommensteuerfrei – Beratung zulässig; Umsatzsteuer bleibt ausgeschlossen.

Warum nur für Mitglieder?

Weil Lohnsteuerhilfevereine Selbsthilfeeinrichtungen sind. Die Hilfeleistung ist auf Mitglieder beschränkt; Mitgliedschaft wird vor Beratung begründet.

Wie läuft die Eintragung als Beratungsstellenleiter:in?

Bestellung durch den Verein, Meldung an die Aufsichtsbehörde (Adresse, Personendaten, Nachweise, Führungszeugnis). Erst die Eintragung berechtigt zur Tätigkeit.

Angestellt oder frei?

Beides möglich. Ohne Anstellung gilt die Tätigkeit regelmäßig als gewerblich. In jedem Fall erfolgt die Hilfeleistung durch den Verein; du handelst als dessen Erfüllungsgehilfe.

Werbung erlaubt?

Ja – mit klaren Spielregeln (Werbender, Leistung, Mitgliedschaft, Kontakt). Online & Social sind zulässig, sachlich & nicht irreführend.

Vertretung gegenüber dem Finanzamt?

Mit amtlicher Vollmacht sind Einspruch & finanzgerichtliche Vertretung möglich; Vollmachtsdaten werden elektronisch übermittelt.

Bereit, eine Beratungsstelle zu leiten?

Wir bringen Rechtssicherheit, Marketing & Tools – du deine Erfahrung. Lass uns reden.

Kennenlerngespräch buchen

Hinweis: Beratung im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse eines Lohnsteuerhilfevereins (§ 4 Nr. 11 StBerG). Eintragung der Beratungsstelle/Leitung bei der Aufsichtsbehörde erforderlich.