Beratungsstellenleiter werden im Lohnsteuerhilfeverein – mit Lexo.Tax
Leite deine eigene Beratungsstelle – mit Lexo.Tax e.V.
Werde Teil eines modernen Lohnsteuerhilfevereins. Wir kombinieren Rechtssicherheit mit Digitalprozessen – und du konzentrierst dich auf das, was du am besten kannst: Menschen in lohnsteuerlichen Fragen stark machen.
Zielgruppe: Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter, Finanzbeamte a.D., Steuerberater/WP/RA sowie berufserfahrene Quereinsteiger:innen gem. § 23 Abs. 3 StBerG.
Hier findest du geballtes Fachwissen zum Lohnsteuerhilferecht, verständlich aufbereitet, plus klare Schritte, wie du mit Lexo.Tax deine Beratungsstelle eröffnest – inklusive Mustertexten, Prozess-Checklisten und CTAs.
Deine Rolle als Beratungsstellenleiter: Verantwortung, Freiraum, Wirkung
Rechtsklarer Rahmen
Du leitest eine anerkannte Beratungsstelle unseres Vereins. Die Tätigkeit ist berufsrechtlich sauber geregelt (§§ 23, 30 StBerG, DVLStHV). Du agierst fachlich eigenständig – wir sichern Prozesse, Aufsicht & Qualität.
Flexibel & skalierbar
Baue dir ein planbares Einkommen auf: von Teilzeit bis Vollzeit. Du kannst bis zu zwei Beratungsstellen führen (Standort + Satellit), jeweils mit eigenem Team.
Fokus Mensch
Du berätst Mitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis – ohne Akquise-Druck. Wir liefern Marketing, Leads und lokale Sichtbarkeit.
Wer kann Beratungsstellenleiter:in werden?
Drei gesetzliche Wege gemäß § 23 Abs. 3 StBerG (Kurzüberblick):
Zur unbeschränkten Hilfeleistung Befugte
Steuerberater:in, Steuerbevollmächtigte:r, Rechtsanwält:in, WP, vBP.
Kaufmännische Ausbildung + Praxis
Abschluss (z. B. Steuerfachangestellte:r, Industriekaufmann/-frau) und mind. 3 Jahre Praxis (≥ 16 Std./Woche) in von Bund/Ländern verwalteten Steuern.
Praxis im Einkommensteuerrecht
Mind. 3 Jahre hauptberuflich (≥ 16 Std./Woche) auf für § 4 Nr. 11 StBerG einschlägigen Gebieten (ESt), z. B. in Lohnsteuerhilfe/Finanzverwaltung.
- Natürliche Person, max. zwei Beratungsstellen.
- Persönliche Zuverlässigkeit (geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine relevanten Verurteilungen). Nachweise im Eintragungsverfahren.
Know-how: Das Recht der Lohnsteuerhilfe kurz & klar
Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG) – was wir dürfen
Hilfeleistung in Steuersachen für Mitglieder, insbesondere bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und weiteren Überschusseinkünften (V+V, Kapitaleinkünfte, sonstige Leistungen) – jeweils innerhalb gesetzlicher Grenzen. Photovoltaik: Einnahmen aus begünstigten Anlagen (bis zu den gesetzlichen kWp-Grenzen) sind einkommensteuerfrei; Beratung ist zulässig, Umsatzsteuer bleibt ausgeschlossen.
Mitgliedschaft ist Pflicht
Beratung ausschließlich für Vereinsmitglieder – vor Gesprächsbeginn Mitgliedschaft begründen. Beitragsmodell: einkommensbezogen, transparent.
Vertretung mit Vollmacht
Wir nutzen das amtliche Vollmachtsmuster für Datenabruf & Vertretung (Einspruch/FG möglich) – digitaler Belegaustausch & ELSTER-Workflows inklusive.
Werbung: Erlaubt – aber sauber
Inhaltlich zulässig: Werbender, Leistungsangebot, Hinweis auf Mitgliedschaft, Kontaktwege. Online, Social & Preisangaben sind möglich – sachlich, nicht irreführend.
In 6 Schritten zur eigenen Beratungsstelle
Lebenslauf, Nachweise, gewünschter Standort. Wir prüfen § 23 Abs. 3 Pfade.
Vergütungsmodell, Region, Marketingpaket, Qualitäts- und DSGVO-Standards.
Meldung gem. DVLStHV (§ 4a/b): Adresse, Leiterdaten, Führungszeugnis, Tätigkeitsnachweise, Erklärung geordneter Verhältnisse. Wir bereiten alles vor.
Microsoft 365/Teams, Mandantenordner, Checklisten, ELSTER, E-Mail/Domain, lokale Profile (Google/Maps).
Pilottermine, Qualitätsreview, lokale SEO-Kampagne, Social Posts, Partnerakquise.
Launch-Ads, Presse/Verbände, Multiplikatoren. Laufender Support & Fortbildung.
Vergütung & Mitgliederaufbau
Mitgliedsbeitrag als Leistungsentgelt
Praxismodell mit einkommensbezogenen Beiträgen; keine versteckten Gebühren. Du erhältst eine planbare Beteiligung an Beiträgen deiner Beratungsstelle.
Funnel & Leads
SEO-Landingpages (ESt 2025, Familien, Rente, V+V), Google-Profile, regionale Kampagnen, Partner (Arbeitgeber, Vereine). Nachhaltiger Mitgliederstamm statt einmaliger Fälle.
Skalierung
Teamaufbau (Mitarbeiterzuordnung zur Beratungsstelle), interne Fortbildung, Qualitätssicherung – damit du dich auf Beratung fokussierst.
Qualität, Tools & Fortbildung
Compliance by Design
Checklisten, Vier-Augen-Prinzip, Dokumentation, Fristenkontrolle, sichere Übermittlung. Jährliche Geschäftsprüfung & kontinuierliche Verbesserung.
Digitale Zusammenarbeit
Teams, sichere Dateiübertragung, strukturierte Ordner, ELSTER-Workflows, Vorlagenbibliothek.
Fortbildung
Laufende Updates zu EStG/StBerG, jährliche Pflichtschulungen, Sprechstunden, Fall-Reviews, Musterfälle.
GEO-SEO: Wir suchen dich bundesweit
Bevorzugte Regionen: Rosenheim • München • Augsburg • Nürnberg • Regensburg • Passau • Innsbruck (DE/AT Grenzregion) – plus Remote-Satelliten.
Lexo.Tax e.V. Zentrale. Starker lokaler Brand, Presse & Partnernetzwerk.
Hohe Nachfrage (Arbeitnehmer, Familien, Expats). Co-Working oder Praxisräume möglich.
Universitäten & Arbeitgeber – ideale Lead-Quellen.
Digitales Onboarding, sichere Beratung, bundesweite Mitglieder – mit lokaler Nummer & Google-Profile.
FAQ für Steuerfachkräfte
Was umfasst die Beratungsbefugnis?
Beratung im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG: v. a. Arbeitnehmerfälle inkl. bestimmter Überschusseinkünfte (Grenzen beachten). PV-Anlagen bis zu den gesetzlichen kWp-Grenzen sind einkommensteuerfrei – Beratung zulässig; Umsatzsteuer bleibt ausgeschlossen.
Warum nur für Mitglieder?
Weil Lohnsteuerhilfevereine Selbsthilfeeinrichtungen sind. Die Hilfeleistung ist auf Mitglieder beschränkt; Mitgliedschaft wird vor Beratung begründet.
Wie läuft die Eintragung als Beratungsstellenleiter:in?
Bestellung durch den Verein, Meldung an die Aufsichtsbehörde (Adresse, Personendaten, Nachweise, Führungszeugnis). Erst die Eintragung berechtigt zur Tätigkeit.
Angestellt oder frei?
Beides möglich. Ohne Anstellung gilt die Tätigkeit regelmäßig als gewerblich. In jedem Fall erfolgt die Hilfeleistung durch den Verein; du handelst als dessen Erfüllungsgehilfe.
Werbung erlaubt?
Ja – mit klaren Spielregeln (Werbender, Leistung, Mitgliedschaft, Kontakt). Online & Social sind zulässig, sachlich & nicht irreführend.
Vertretung gegenüber dem Finanzamt?
Mit amtlicher Vollmacht sind Einspruch & finanzgerichtliche Vertretung möglich; Vollmachtsdaten werden elektronisch übermittelt.
Bereit, eine Beratungsstelle zu leiten?
Wir bringen Rechtssicherheit, Marketing & Tools – du deine Erfahrung. Lass uns reden.
Hinweis: Beratung im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse eines Lohnsteuerhilfevereins (§ 4 Nr. 11 StBerG). Eintragung der Beratungsstelle/Leitung bei der Aufsichtsbehörde erforderlich.
