Einkommensteuer · Vermietung & Verpachtung

Mieteinnahmen und Einkommensteuer

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören nach § 21 EStG zu den steuerpflichtigen Einkünften. Für Arbeitnehmer mit Mieteinnahmen ist besonders relevant, wer bei der Einkommensteuer unterstützen darf.

Kurz erklärt

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick, was Vermieter über die Einkommensteuer wissen sollten.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören zur Einkommensteuer

Bislang gelten für Lohnsteuerhilfevereine feste Grenzen bei V+V und Kapitalvermögen

Der Bundesrat schlägt eine Erhöhung dieser Grenzen vor

Dadurch könnten künftig mehr Arbeitnehmer mit Mieteinnahmen innerhalb der Beratungsbefugnis bleiben

Wie werden Mieteinnahmen versteuert?

Bei Vermietung von Wohnungen oder Immobilien müssen Vermieter die Einnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben. Von den Einnahmen können Werbungskosten abgezogen werden, besteuert wird nur der verbleibende Überschuss.

Einnahmen

  • Mieteinnahmen
  • Nebenkostenumlagen
  • Pachtzahlungen
  • Garagen oder Stellplätze

Werbungskosten

  • Zinsen für Immobilienkredite
  • Abschreibung (AfA)
  • Instandhaltung
  • Versicherungen
  • Hausverwaltung

Wichtige Themen

  • Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten
  • Leerstand und Vermietungsabsicht
  • Veräußerung nach 10 Jahren
  • Steuerliche Gestaltung

Was die Reform des Steuerberatungsgesetzes geändert hat

Mit der Neuregelung des § 4 Nr. 11 StBerG entfällt ab September 2026 die bisherige Einkommensgrenze für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen.

BisherAb September 2026
Einkünfte aus Vermietung / Kapitalvermögen bis 18.000 € (ledig)Keine Einkommensgrenze mehr
Bei Zusammenveranlagung bis 36.000 €Keine Einkommensgrenze mehr
Viele Vermieter fielen aus der BeratungsbefugnisDeutlich mehr Vermieter und Anleger können beraten werden

Wichtig: Voraussetzung bleibt, dass zusätzlich Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt vorliegt und keine Einkünfte aus selbstständiger/gewerblicher Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielt werden.

Praxisbeispiele zur Neuregelung

Zwei typische Fälle, die zeigen, was die Neuregelung ab September 2026 konkret bedeutet.

Beispiel 1

Eigentumswohnung

Eine angestellte Person besitzt eine vermietete Eigentumswohnung und erzielt jährlich 12.000 € Mieteinnahmen. Dieser Fall ist sowohl nach alter als auch nach neuer Rechtslage problemlos beratbar.

Beispiel 2

Ehepaar mit mehreren Wohnungen

Ein Ehepaar erzielt gemeinsam 40.000 € Mieteinnahmen pro Jahr. Nach der bisherigen Grenze von 36.000 € bei Zusammenveranlagung lag dieser Fall außerhalb der Befugnis. Mit der Neuregelung ab September 2026 entfällt die Grenze, und der Fall kann von uns beraten werden.

FAQ zu Mieteinnahmen & Einkommensteuer

Die häufigsten Fragen, kurz und verständlich beantwortet.

Muss ich Mieteinnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben?

Ja. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtig.

Welche Kosten kann ich bei Vermietung steuerlich absetzen?

Zu den Werbungskosten gehören u. a. Finanzierungskosten, Abschreibungen, Instandhaltung, Versicherungen und Verwaltungskosten.

Warum ist die Änderung des Steuerberatungsgesetzes für Vermieter relevant?

Weil der Bundesrat vorgeschlagen hat, die bisherigen Grenzen für V+V und Kapitalvermögen anzuheben, mehr Arbeitnehmer mit Mieteinnahmen könnten innerhalb der Beratungsbefugnis bleiben.

Darf ein Lohnsteuerhilfeverein Vermieter in jedem Fall beraten?

Nein. Entscheidend bleibt immer die gesetzliche Beratungsbefugnis.

Was sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

Einkünfte aus V+V gehören nach § 21 EStG zu den Überschusseinkünften. Besteuert wird der steuerliche Überschuss:

Mieteinnahmen − Werbungskosten = Einkünfte aus V+V

Werbungskosten reduzieren also den zu versteuernden Überschuss. Je höher die abzugsfähigen Kosten, desto geringer die steuerliche Belastung.

Beratungsbefugnis im Blick

Lohnsteuerhilfevereine dürfen Arbeitnehmer mit Mieteinnahmen beraten, solange die Grenzen für Vermietung & Verpachtung sowie Kapitalvermögen eingehalten werden.

Welche Werbungskosten Vermieter absetzen können

Die wichtigsten Kategorien, die den steuerlichen Überschuss senken.

Finanzierungskosten

  • Zinsen für Immobilienkredite
  • Bereitstellungszinsen
  • Bankgebühren

Laufende Kosten

  • Grundsteuer
  • Versicherungen
  • Hausverwaltung
  • Kontoführungsgebühren
  • Steuerberatungskosten

Immobilienkosten

  • Instandhaltung
  • Renovierung
  • Abschreibung (AfA)
  • Handwerkerleistungen
  • Fahrtkosten zur Immobilie

Typische Fehler bei Mieteinnahmen in der Steuer

Vermeiden Sie diese häufigen Fehler, wir helfen Ihnen, alles korrekt zu erfassen.

1

Abschreibungen falsch berechnet (Gebäude- und Grundstückswert nicht getrennt)

2

Erhaltungsaufwand falsch als Herstellungskosten behandelt

3

Leerstand nicht korrekt begründet trotz Vermietungsabsicht

4

Nicht alle Werbungskosten angesetzt (z. B. Fahrt-/Verwaltungskosten)

5

Modernisierungskosten steuerlich falsch verteilt

6

Nebenkosten nicht korrekt den Mieteinnahmen zugeordnet

In drei Schritten zu Ihrer Einkommensteuer

Klare Wege, feste Ansprechperson, kein Behördendeutsch.

1

Unverbindliches Erstgespräch

Online-Termin buchen oder anrufen, wir prüfen, ob Ihr Fall in unsere Beratungsbefugnis fällt.

2

Belege hochladen oder vorbeibringen

Sicher digital oder vor Ort. Wir erfassen alles korrekt, von Mieteinnahmen bis zu Werbungskosten.

3

Fertigstellung & Einreichung

Gemeinsame Durchsicht, Versand ans Finanzamt. Bei Bedarf vertreten wir Sie im Einspruchsverfahren.

Lexo.Tax e.V.

Unterstützung durch Lexo.Tax

Als Mitglied bei Lexo.Tax erhalten Sie Unterstützung bei Ihrer Einkommensteuer, persönlich, digital und verständlich. Auch bei Fragen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unterstützen wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis.

lexo.tax

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Wir prüfen Ihre Situation, klären die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG und finden den passenden nächsten Schritt.