Mit der Reform des Steuerberatungsgesetzes dürfen Lohnsteuerhilfevereine wie Lexo.Tax e.V. künftig auch bei hohen Einkünften aus Vermietung & Verpachtung sowie Kapitalvermögen beraten – ohne die bisherigen Betragsgrenzen.
Bislang waren Lohnsteuerhilfevereine bei Vermietung & Verpachtung (V+V) durch Betragsgrenzen limitiert. Viele Arbeitnehmer:innen mit Immobilien mussten zusätzlich eine Steuerkanzlei beauftragen. Mit der Neuregelung entfällt diese Hürde: ein Verein, ein Beitrag, volle Beratung – auch bei 50.000 €, 100.000 € oder mehr Mieteinnahmen.
| Bis 31.12.2025 | Ab 01.01.2026 (geplant) |
|---|---|
| V+V & Kapitalvermögen nur bis 18.000 € / 36.000 € | Keine Betragsgrenzen mehr bei V+V & Kapitalvermögen |
| Oft Doppelbetreuung (Verein + Kanzlei) | Alles bei Lexo.Tax – ein Verein, klare Beiträge |
| Höhere Kosten durch Wechsel | Planbare Mitgliedsbeiträge |
Wie sich die Neuregelung in der Realität auswirkt.
Angestellte, 1 Eigentumswohnung, 12.000 € Mieteinnahmen
Schon heute Beratung möglich. Ab 2026 keine Änderungen nötig – aber mehr Flexibilität bei weiteren Investments.
Berufstätiges Ehepaar, 4 Wohnungen, 100.000 € Mieteinnahmen
Bis 2025: außerhalb der Befugnis. Ab 2026: vollständige Einkommensteuer bei Lexo.Tax.
Unsere Beiträge richten sich nach dem zu versteuernden Einkommen – nicht nach der Höhe der Mieteinnahmen. So bleibt Ihre Steuerberatung bei Vermietung & Verpachtung planbar.
Hinweis: Beispielwerte. Konkrete Stufe gemäß Beitragsordnung.
Werden Sie heute Mitglied und starten Sie ab 2026 mit der erweiterten Beratungsbefugnis in die nächste Steuersaison – einfach, transparent, rechtssicher.
Mitglied werdenDie dargestellten Änderungen beruhen auf dem Referentenentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Stand: 07.08.2025). Das Inkrafttreten ist für den 01.01.2026 vorgesehen. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gelten die aktuellen Grenzen.
