Was mit der Eheschließung wirklich passiert
Wer in Deutschland heiratet, tritt automatisch in die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) ein – es sei denn, ein Ehevertrag regelt etwas anderes.
Doch was einfach klingt, wird kompliziert, wenn z. B. ein Unternehmen gegründet wird, Schenkungen erfolgen oder Immobilien steigen. Dann geht es nicht mehr nur um Gefühle – sondern um Gutachten, Bewertungen und Streit.
Viele Paare vermeiden das Gespräch. Dabei ist ein Ehevertrag keine Misstrauensbekundung – sondern eine bewusste Entscheidung.
Mögliche Güterstände:
Modell Gesetzliche Grundlage Beschreibung
Gütertrennung § 1414 BGB Jeder behält seins – kein Ausgleich.
Gütergemeinschaft § 1415 BGB Alles wird gemeinsam – auch Schulden.
Modifizierte Zugewinngemeinschaft individuell Maßgeschneiderte Vereinbarung.
📌 Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB).
Am besten wird er vor der Ehe abgeschlossen – z. B. bei Immobilienbesitz, Unternehmensgründung oder bestehenden Vermögenswerten.
Schenkungen zwischen Partnern bergen oft juristische und steuerliche Risiken.
Beispiel: Eine Überweisung von 50.000 € beim Hauskauf – geschenkt oder geliehen?
💬 Laut § 516 BGB ist eine Schenkung nur wirksam, wenn sie notariell beurkundet ist.
Ausnahme: Handschenkung (§ 518 Abs. 2 BGB) – bei sofortiger Übergabe, z. B. Bargeld.
Wenn größere Beträge ohne notarielle Form geschenkt werden, kann es später zu Streit kommen
– vor allem bei Trennung oder Tod.
Besonders heikel sind unserer Erfahrung nach:
Wer bekommt eigentlich was?
Beim Zugewinnausgleich (§§ 1373 ff. BGB) wird der Vermögenszuwachs beider Ehepartner verglichen. Wer mehr „gewonnen“ hat, zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz.
Doch nicht alles zählt zum Zugewinn:
Vermögensart | Zugewinnausgleich? |
---|---|
Schenkungen, Erbschaften | ❌ (§ 1374 Abs. 2 BGB) |
Wertsteigerung daraus | ✅ |
Vermögen vor der Ehe | ❌ |
Gemeinsamer Aufbau | ✅ |
Beispiel:
Anna erbt 300.000 € → das bleibt ihr.
Die Immobilie steigt während der Ehe auf 500.000 € → 200.000 € gelten als Zugewinn.
📘 Fall aus der Praxis (vereinfacht)
Die Eheleute M und F leben im gesetzlichen Güterstand (§ 1363 BGB). Nach 10 Jahren Ehe kommt es zur Scheidung. Beide haben unterschiedlich viel Vermögen aufgebaut. Es geht um den Zugewinnausgleich nach §§ 1373 ff. BGB.
📘 Fall aus der Praxis (vereinfacht)
Die Eheleute M und F leben im gesetzlichen Güterstand (§ 1363 BGB). Nach 10 Jahren Ehe kommt es zur Scheidung. Beide haben unterschiedlich viel Vermögen aufgebaut. Es geht um den Zugewinnausgleich nach §§ 1373 ff. BGB.
M | F | |
---|---|---|
Grundstück | 200.000 € | – |
Pkw | 20.000 € | – |
Schulden | –250.000 € | – |
Sparguthaben | – | 10.000 € |
Summe Anfangsvermögen | –30.000 € | 10.000 € |
👉 Das Anfangsvermögen von M ist negativ – das ist zulässig (§ 1374 Abs. 3 BGB).
👉 F erhält während der Ehe eine Erbschaft von 50.000 € → privilegiertes Anfangsvermögen (§ 1374 Abs. 2 BGB).
Ergänztes Anfangsvermögen:
M: –30.000 €
F: 60.000 €
M | F | |
---|---|---|
Grundstück (neuer Wert) | 150.000 € | – |
Sparguthaben | – | 60.000 € |
Hinzu: Spende 20.000 € | ✅ | – |
Summe Endvermögen | 170.000 € | 70.000 € |
👉 Die Spende des M kurz vor der Scheidung wird hinzugerechnet (§ 1375 Abs. 2 BGB).
Person | Berechnung | Zugewinn |
---|---|---|
M | 170.000 € – (–30.000 €) | 200.000 € |
F | 70.000 € – 60.000 € | 10.000 € |
➡️ Differenz der Zugewinne: 190.000 €
➡️ Zugewinnausgleich (hälftig): F erhält 95.000 € von M (§ 1378 BGB)
Und was sagt das Finanzamt dazu?
Auch das Steuerrecht schaut genau hin. Entscheidend ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG):
Wer also ohne Trauschein 100.000 € schenkt, zahlt ggf. bis zu 30 % Schenkungsteuer.
Problematisch wird es auch bei gemeinsamen Anschaffungen ohne klaren Vertrag – etwa, wenn nur ein Partner im Grundbuch steht.
Was ist mit dem Trennungsjahr?
Viele denken: Getrennt ist getrennt – aber juristisch gilt:
👉 Die Zugewinngemeinschaft endet erst mit der rechtskräftigen Scheidung.
Beispiel:
Thomas reicht im Januar 2023 die Scheidung ein – im Juni verkauft er ein Patent.
Ertrag: 100.000 €. Obwohl er längst getrennt lebt, zählt der Erlös zum Zugewinn
→ Stichtag: § 1384 BGB (Zeitpunkt der Zustellung Scheidungsantrag).
Steuerlich lieben will gelernt sein
Wer heiratet, schenkt oder gemeinsam Vermögen aufbaut, sollte nicht nur nach Gefühl entscheiden – sondern rechtlich und steuerlich gut beraten sein.
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Wir unterstützen Mitglieder nicht nur bei der jährlichen Einkommensteuererklärung – sondern auch bei weiteren Fragen.
Denn manchmal ist das Steuerrecht näher an der Liebe, als man denkt.