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Das Recht der Lohnsteuerhilfevereine – Gesetz, Praxis & Einkommensteuer 2025

Elementor‑fertiger Inhalt (Dark‑Design). Grundlage u. a. StBerG (§ 4 Nr. 11, §§ 13–15, § 27), AO, EStG. Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen prüfen.

Einleitung & Zielsetzung

Dieses Handbuch bündelt Recht, Praxis und Aufsicht der Lohnsteuerhilfevereine (LSHV) in Deutschland. Im Fokus stehen die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG, organisatorische Pflichten, Datenschutz/GwG sowie ein kompakter Überblick über die Einkommensteuer 2025. Eine Geo‑Übersicht hilft, die zuständige Landesaufsicht schnell zu finden.

Ziele

  • Recht verstehen: Was dürfen LSHV – und was nicht?
  • Praxis anwenden: Aufnahme, Vollmacht, Fristen, Bescheidprüfung
  • Deutschlandweit orientieren: Aufsicht & Links aller 16 Bundesländer

Kapitel 1 – Rechtsgrundlagen

1.1 Normzweck & Systematik des StBerG

Das Steuerberatungsgesetz schützt den Rechtsverkehr in Steuersachen. Es begrenzt die geschäftsmäßige Hilfeleistung auf besonders befugte Personen/Organisationen. LSHV sind hierfür spezialgesetzlich zugelassen – eng umgrenzt auf die Einkommensteuer ihrer Mitglieder.

  • § 4 Nr. 11 StBerG: materieller Umfang der Befugnis
  • §§ 13–15 StBerG: Anerkennung, Geschäftsbetrieb, Ordnung
  • § 27 StBerG: Aufsicht durch die Länder
  • AO/EStG: Verfahrens‑ und materielles Recht

1.2 Befugnisse – erlaubt & nicht erlaubt

Erlaubt (Auszug)

  • ESt‑Erklärungen, Bescheidprüfung, Einsprüche im ESt‑Verfahren
  • Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung, DHHF), Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen
  • Einfache Kapital‑ & Vermietungsfälle (länderabhängige Praxis beachten)

Nicht erlaubt

  • Gewinneinkünfte (Gewerbe, selbstständige Arbeit, Land/Forst)
  • USt‑Voranmeldungen, GewSt‑Erklärungen, komplexe internationale Gestaltungen

1.3 Vertretung & Verfahren (AO)

  • Vertretung mit Vollmacht (ELSTER/Post) – Fristenkontrolle organisieren
  • Schlichte Änderung (§ 172 AO), Einspruch, Fristverlängerung
  • Dokumentation: Vergleich Erklärung ↔ Bescheid

Kapitel 2 – Voraussetzungen & Mitgliedschaft

2.1 Aufnahme & Unterlagen

  • Mitgliedsantrag (mit steuerlicher ID), SEPA, DSGVO‑Hinweise (Art. 13)
  • Vollmacht für Finanzamt/ELSTER, Identitätsfesthaltung
  • Beitragsstufe festlegen, Akte anlegen, Fristenkalender

2.2 Zulässiger Personenkreis

  • Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen, Pensionär:innen
  • Grenzfälle (z. B. Vermietung/Depot): nur einfach gelagert; sonst Verweis

Kapitel 3 – Organisation & Pflichten

3.1 Organe & Governance

  • Mitgliederversammlung, Vorstand – Zuständigkeiten lt. Satzung
  • Compliance: Interessenkonflikte, Geschenke, Nebentätigkeiten
  • Qualität: Vier‑Augen‑Prinzip, Checklisten, Schulungen

3.2 Beratungsstellen & Leitung

  • Eröffnung/Verlegung/Leiterwechsel vorab anzeigen
  • Eignungsnachweise, Fortbildungsdokumentation, Vertretungsregel
  • Räume/IT: Zugänglichkeit, Vertraulichkeit, sichere Kommunikation

3.3 Geschäftsprüfung (jährlich)

  • Bericht mit Mitgliederzahlen, Beiträgen, Organisation, Feststellungen
  • Fristenplan und Nachverfolgung von Mängelbeseitigung

Kapitel 3a – Pflichten nach § 22 StBerG

Pflichten im Überblick

  • Jährliche Geschäftsprüfung mit Bericht an die Aufsicht
  • Beratungsstellen & Leitungen – Anzeigen und Änderungen melden
  • Aufbewahrung: geordnete Mitglieder‑/Beratungsunterlagen (i. d. R. 10 Jahre)

Kapitel 4 – Außendarstellung & Befugnis

4.1 Do

  • „Einkommensteuerhilfe für Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen und Pensionär:innen – nur für Mitglieder.“
  • „Beratung im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG.“
  • Transparente Beiträge gemäß Beitragsordnung

4.2 Don't

  • „Wir beraten in allen Steuerarten/Unternehmensfragen.“
  • Erfolgsversprechen („Rückerstattung garantiert“)
  • Irreführende Alleinstellungsbehauptungen

Kapitel 5 – Beiträge & Finanzierung (Lexo.Tax)

5.1 Beitragsordnung – Kernpunkte

  • Grundbeitrag: 59,00 €
  • Steigerungsbeitrag: 2,75 € je volle 1.000 € der Bemessungsgrundlage
  • Höchstbeitrag: 429,00 €
  • Aufnahmegebühr: 15,00 €

Bemessungsgrundlage: steuerpflichtige Einnahmen inkl. Renten, pauschal versteuerter Minijob‑Lohn, Lohnersatzleistungen und ausländische Einnahmen; bei Zusammenveranlagung: beide Personen. Der Jahresbeitrag wird auf volle Euro abgerundet.

Original: Beitragsordnung (PDF)

5.2 Rechenbeispiele

BemessungsgrundlageRechnungBeitrag
18.400 € (ledig)59,00 € + 18×2,75 €108,00 €
41.300 € (Ehepaar)59,00 € + 41×2,75 €171,00 €
165.000 € (Deckel)59,00 € + 165×2,75 € → max.429,00 €

Beispiele ohne Aufnahmegebühr. Der tatsächliche Beitrag richtet sich ausschließlich nach der verlinkten Beitragsordnung.

5.3 Fälligkeit & Zahlung

  • Beitrittsjahr: sofort fällig
  • Folgejahre: 1. Januar; Leistungen ruhen bei Beitragsrückstand
  • SEPA‑Prenotification verkürzt (1 Tag)

Kapitel 6 – Datenschutz & Geldwäscheprävention

6.1 DSGVO – Pflichten

  • VVT, AV‑Verträge, TOM, Löschkonzept, Schulungen
  • Transparenz (Art. 13/14), Betroffenenrechte, sichere Kommunikation

6.2 Muster‑Hinweis (Kurz)

„Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Mitglieder zur Durchführung der Vereinsaufgaben und zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke. Empfänger sind u. a. die Finanzverwaltung (ELSTER) sowie IT‑Auftragsverarbeiter. Betroffenenrechte nach DSGVO werden gewahrt.“

6.3 GwG (Überblick)

  • Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, Schulungen
  • Verdachtsmeldewege und regelmäßige Evaluierung

Kapitel 6a – Einkommensteuer 2025 (kompakt)

6a.1 Eckwerte (Platzhalter für Redaktion)

Parameter2025Hinweis
Grundfreibetrag— €Amtliche Werte prüfen
Werbungskosten‑Pauschbetrag— €§ 9a EStG
Sparer‑Pauschbetrag— €/— €Ledig/Ehegatten
Entlastungsbetrag Alleinerziehende— €§ 24b EStG
§ 35a EStG20 % bis — €Haushalt/Handwerker

6a.2 Werbungskosten (Kernfelder)

  • Fahrtkosten (Entfernungspauschale), ÖPNV‑Tickets
  • Arbeitsmittel (PC, Telefon/Internet anteilig, Fachliteratur)
  • Fortbildung/Prüfungen, Reisekosten
  • Doppelte Haushaltsführung, Umzug (beruflich veranlasst)
  • Homeoffice‑Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer (Mittelpunkt)

6a.3 Sonderausgaben & außergewöhnliche Belastungen

  • Vorsorgeaufwendungen (Basisrente/RV, KV/PV), Kirchensteuer, Spenden
  • Krankheits‑/Pflegekosten (Zumutbare Eigenbelastung beachten), Behinderung (Pauschbeträge)

6a.4 Steuerermäßigungen (§ 35a EStG)

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen (unbar bezahlt)
  • Pflege‑/Betreuungsleistungen im Haushalt

Kapitel 7 – Aufsicht & Bundesländer (Geo‑Übersicht)

Nach § 27 StBerG unterstehen LSHV der Aufsicht der Landesfinanzbehörden. Zuständig ist i. d. R. die Behörde am Vereinssitz.

BundeslandAufsichtsbehördeWebsite
Baden‑WürttembergOberfinanzdirektion Karlsruheofd-bw.fv-bwl.de
BayernLfSt Bayern – Dienststelle Nürnberglfst.bayern.de
BerlinFinanzamt für Körperschaften Iberlin.de
BrandenburgTechnisches Finanzamt Cottbusfinanzamt.brandenburg.de
BremenFinanzamt Bremenservice.bremen.de
HamburgFinanzamt Hamburg‑Nordhamburg.de
HessenOFD Frankfurt am Mainofd.hessen.de
Mecklenburg‑VorpommernFinanzamt Rostocksteuerportal-mv.de
NiedersachsenLandesamt für Steuern Niedersachsenlstn.niedersachsen.de
Nordrhein‑WestfalenOFD NRW – Dienststelle Münsterfinanzverwaltung.nrw.de
Rheinland‑PfalzLandesamt für Steuernlfst.rlp.de
SaarlandMinisterium der Finanzen und für Wissenschaftsaarland.de
SachsenLandesamt für Steuern und Finanzensteuern.sachsen.de
Sachsen‑AnhaltMinisterium der Finanzenmf.sachsen-anhalt.de
Schleswig‑HolsteinFinanzamt Neumünster (landesweit)schleswig-holstein.de
ThüringenThüringer Finanzministeriumfinanzen.thueringen.de

Telefon/E‑Mail ändern sich häufig – bitte die verlinkten offiziellen Seiten prüfen.

Kapitel 8 – Praxisfälle (kompakt)

8.1 Photovoltaik: Balkon/klein vs. Einspeisung

Eigenverbrauch ohne Gewinnerzielungsabsicht: ESt‑Nebenfragen zulässig. Einspeisevergütung/Gewinneinkünfte: außerhalb der LSHV‑Befugnis → Verweis an Steuerberater:in.

8.2 Alterseinkünfte: Rente & Pension

Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn; Pensionen als nichtselbstständige Einkünfte; Vorsorgeaufwendungen vollständig erfassen; Auslandsrenten (DBA) prüfen.

8.3 Doppelte Haushaltsführung

Erst-/Zweitwohnung, Heimfahrten, Verpflegungspauschalen (zeitlich begrenzt); Belege sammeln und Kriterien dokumentieren.

8.4 Häusliches Arbeitszimmer & Homeoffice

Arbeitszimmer nur bei Mittelpunkt der Tätigkeit; andernfalls Homeoffice‑Pauschale. Dokumentation: Grundriss/Fotos, Tätigkeitsbeschreibung.

FAQ

Wer darf die Leistungen eines LSHV nutzen?

Mitglieder mit ESt‑Sachverhalten ohne Gewinneinkünfte (Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen, Pensionär:innen).

Wann muss an Steuerberater:innen verwiesen werden?

Bei Gewinneinkünften, Unternehmenssteuern, komplexen Auslandsfällen oder wenn die Befugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG überschritten würde.

Welche Unterlagen sind wichtig?

Lohnsteuerbescheinigung, Vorsorge‑/Spendenbelege, Werbungskosten‑/§ 35a‑Rechnungen, ggf. Pflege/Krankheit.

Wie hoch ist mein Beitrag?

Nach Beitragsordnung: Grundbeitrag + Steigerungsbeitrag (2,75 €/1.000 €) bis Höchstbeitrag; siehe Kapitel 5 und verlinktes PDF.

Glossar

Beratungsbefugnis

Gesetzlich definierter Rahmen der LSHV, v. a. § 4 Nr. 11 StBerG.

Geschäftsprüfung

Jährlicher Bericht über Tätigkeit und Organisation des Vereins zur Vorlage bei der Aufsicht.

TOM

Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz.

Kontakt

Mitglied werden: lexo.tax/mitglied-werden · E‑Mail: info@lexo.tax

Hinweis: Für verbindliche Details gelten Gesetze (StBerG, AO, EStG) und Informationen der verlinkten Landesbehörden. ESt‑Eckwerte 2025 bitte bei Veröffentlichung prüfen.

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