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Mitgliedsbeiträge für XING und LinkedIn sind steuerlich absetzbar

Mitgliedsbeiträge für XING und LinkedIn sind steuerlich absetzbar

Viele Arbeitnehmer in Deutschland sind mit ihrer beruflichen Situation unzufrieden und auf der Suche nach neuen Möglichkeiten. Neben klassischen Jobportalen gewinnen Business-Netzwerke wie XING und LinkedIn zunehmend an Bedeutung für die Karriereplanung.

XING ist mit über 21,5 Millionen Nutzern auf den deutschsprachigen Raum ausgerichtet, während LinkedIn international genutzt wird und in Deutschland, Österreich und der Schweiz rund 18 Millionen Mitglieder zählt. Diese Plattformen bieten nicht nur Unternehmen und Recruitern wertvolle Einblicke, sondern sind auch für Arbeitnehmer und Selbstständige ein wichtiges Karrieretool. Allerdings sind viele der nützlichen Funktionen nur mit einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft verfügbar. Was oft übersehen wird: Diese Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.

Sind Mitgliedsgebühren Werbungskosten?

Steuerlich gelten Ausgaben als Werbungskosten, wenn sie dem Erwerb oder der Sicherung von Einkommen dienen. Dazu gehören auch die Gebühren für kostenpflichtige Mitgliedschaften bei XING oder LinkedIn, wenn sie zur beruflichen Weiterentwicklung, Jobsuche oder Akquise genutzt werden.

Da einige Finanzämter bei der Anerkennung dieser Kosten zurückhaltend sind, kann es hilfreich sein, den beruflichen Nutzen durch Nachweise zu belegen, etwa durch Bewerbungen oder die Nutzung spezieller Karrierefunktionen.

Wichtig: Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro beachten

Für Arbeitnehmer gilt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr (Stand 2024). Das bedeutet, dass Werbungskosten – darunter auch die Gebühren für XING und LinkedIn – erst dann steuerlich spürbar werden, wenn sie diesen Betrag übersteigen. Wer bereits andere Werbungskosten hat, beispielsweise für Fahrten zur Arbeit, Fachliteratur oder Fortbildungen, kann durch die zusätzlichen Kosten für Business-Netzwerke schneller über diese Grenze kommen und so eine höhere Steuerersparnis erzielen.

Erweiterte Karriere-Features – lohnt sich die Investition?

Die Basis-Mitgliedschaften bei XING und LinkedIn sind kostenlos, bieten aber nur eingeschränkte Funktionen. Wer gezielt auf Jobsuche ist, kann von erweiterten Modulen profitieren:

  • XING ProJobs erhöht die Sichtbarkeit bei Recruitern, ermöglicht detaillierte Profilangaben und bietet eine professionelle Optimierung des Profils. Die Kosten betragen rund 300 Euro pro Jahr.
  • LinkedIn Career bietet Bewerbungsanalysen, die Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme mit Recruitern und erweiterte Einblicke in den Arbeitsmarkt. Die Kosten liegen bei etwa 472 Euro pro Jahr und können monatlich gekündigt werden.

Da diese Module direkt der Jobsuche dienen, werden sie in der Regel als absetzbare Bewerbungskosten anerkannt.

Berufliche Weiterbildung über Business-Plattformen

Neben der Jobsuche bieten XING und LinkedIn auch kostenpflichtige Weiterbildungsangebote an:

  • LinkedIn Learning bietet auf den Beruf abgestimmte Kurse mit Abschlusszertifikaten.
  • XING Premium beinhaltet branchenspezifische Weiterbildungen zu Themen wie Führung und Management für 9,95 Euro pro Monat.

Da berufliche Weiterbildung steuerlich gefördert wird, können auch diese Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Kann man diese Kosten also absetzen?

Business-Netzwerke sind längst mehr als reine Kontaktplattformen. Sie bieten wertvolle Möglichkeiten zur Jobsuche, Weiterbildung und beruflichen Vernetzung. Wer sie aktiv für seine Karriere nutzt, sollte die entstehenden Kosten in der Steuererklärung berücksichtigen. Allerdings gilt die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro – nur wer mit allen Werbungskosten über diese Grenze kommt, profitiert steuerlich von den Mitgliedsbeiträgen.

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