Home Nutzen Sie die Fristverlängerung: Letzte Chance für die Einkommensteuererklärung 2023

Nutzen Sie die Fristverlängerung: Letzte Chance für die Einkommensteuererklärung 2023

Nutzen Sie die Fristverlängerung: Letzte Chance für die Einkommensteuererklärung 2023

Der 2. September 2024 rückt immer näher – die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2023 endet in Kürze. Wer seine Steuererklärung noch nicht eingereicht hat, sollte jetzt handeln, um unangenehme Konsequenzen wie Verspätungszuschläge oder Schätzungen durch das Finanzamt zu vermeiden. Lexo.Tax, Ihr zuverlässiger Partner in Steuerfragen, bietet Ihnen dabei eine stressfreie Lösung.

Dringende Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2023

Die offizielle Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 endet am 2. September 2024. Diese Fristverschiebung ergibt sich, weil der reguläre Stichtag, der 31. August 2024, auf einen Samstag fällt, sodass die Frist gemäß § 108 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) auf den nächsten Werktag verschoben wird.

Wenn Sie diese Frist versäumen, drohen Ihnen laut § 152 AO erhebliche Strafen, einschließlich eines Verspätungszuschlags. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro Monat der Verspätung und kann sich auf bis zu 25.000 Euro summieren. Darüber hinaus kann das Finanzamt Zwangsgelder (§§ 328 ff. AO) verhängen und sogar eine Schätzung der Steuergrundlagen (§ 162 AO) vornehmen, was in der Regel zu einer höheren Steuerlast führt.

Fristverlängerung mit Lexo.Tax: Ihre Rettung in letzter Minute

Wenn die Zeit knapp wird, ist Lexo.Tax für Sie da. Durch die Beauftragung unseres Lohnsteuerhilfevereins können Sie die Abgabefrist für Ihre Einkommensteuererklärung 2023 bis zum 2. Juni 2025 verlängern. Diese Verlängerung basiert auf § 149 Abs. 3 AO, der es Steuerpflichtigen, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, ermöglicht, die Erklärung deutlich später einzureichen.

Übersicht der weiteren Abgabefristen

Neben der aktuellen Frist für die Einkommensteuererklärung 2023 sollten Sie auch die kommenden Abgabefristen im Blick behalten:

Veranlagungszeitraum (VZ)Fristende (ohne Lexo.Tax e.V. Lohnsteuerhilfeverein)Fristende (mit Lexo.Tax e.V. Lohnsteuerhilfeverein)
202302.09.2024*02.06.2025*
202431.07.202530.04.2026
202531.07.202601.03.2027*

*Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO, da das Fristende auf einen Samstag oder Sonntag fällt.

Warum Lexo.Tax als Lohnsteuerhilfeverein?

Mit Lexo.Tax als Ihrem Partner in Steuerfragen profitieren Sie nicht nur von einer verlängerten Abgabefrist, sondern auch von unserer umfassenden Expertise. Wir erstellen Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig, nutzen alle möglichen Steuervorteile und vermeiden unnötige Kosten. Unsere Steuerexperten übernehmen die vollständige Bearbeitung Ihrer Steuererklärung, prüfen den Steuerbescheid und kümmern sich um alle notwendigen Anträge – damit Sie sich um nichts sorgen müssen.

Handeln Sie jetzt!

Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum 2. September 2024, um Ihre Einkommensteuererklärung für 2023 in Angriff zu nehmen. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder von der Fristverlängerung profitieren möchten, vereinbaren noch heute einen Online-Termin mit uns. So vermeiden Sie Stress und sichern sich die bestmögliche steuerliche Beratung.

Vertrauen Sie auf Lexo.Tax – Ihren verlässlichen Partner für eine stressfreie und erfolgreiche Steuererklärung.

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