Studierende sowie Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, mit einem Minijob ihr Einkommen aufzubessern. Seit dem Wintersemester bzw. dem Schuljahr 2024/2025 gelten höhere Freibeträge, sodass ein höheres Einkommen erzielt werden kann, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Was genau sich durch die BAföG-Reform 2024 geändert hat und welche Joboptionen sich lohnen, erklären wir in diesem Beitrag.
BAföG – Wer hat Anspruch?
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt Studierende sowie Schülerinnen und Schüler finanziell in ihrer Ausbildung. Die Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
Alter: Grundsätzlich sind Anträge bis zum 45. Lebensjahr möglich. Staatsangehörigkeit: In der Regel wird BAföG an deutsche Staatsangehörige gezahlt, in bestimmten Fällen jedoch auch an internationale Studierende. Einkommen und Vermögen: Das eigene Einkommen sowie das der Eltern oder des Ehepartners beeinflussen die Höhe der Förderung.
Ob ein Anspruch auf BAföG besteht, prüft das BAföG-Amt individuell.
BAföG-Reform 2024: Neue Verdienstgrenzen
Früher war die Minijob-Verdienstgrenze höher als der BAföG-Freibetrag. Wer mehr als diesen Freibetrag verdiente, musste mit einer Kürzung der BAföG-Zahlungen rechnen. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es eine Änderung:
Der BAföG-Freibetrag wurde auf 556 Euro monatlich angepasst. Das bedeutet: Studierende sowie Schülerinnen und Schüler dürfen nun bis zu dieser Grenze verdienen, ohne dass sich das BAföG reduziert. Zukünftige Anhebungen der Minijob-Verdienstgrenze wirken sich automatisch auf den BAföG-Freibetrag aus.
Somit können mehr Studierende und Schüler von einem Minijob profitieren, ohne finanzielle Nachteile zu haben.
Minijobs für Studierende und Schüler – Welche Möglichkeiten gibt es?
Viele Studierende und Schüler arbeiten nebenbei, um unabhängiger zu sein oder erste Berufserfahrung zu sammeln. Folgende Varianten sind besonders attraktiv:
Minijob mit Verdienstgrenze Maximales Einkommen: 556 Euro pro Monat (ab 2025) Keine Sozialversicherungsabgaben (außer Rentenversicherung, von der man sich befreien lassen kann) Steuerfrei, sofern Pauschalsteuer vom Arbeitgeber übernommen wird
Kurzfristige Beschäftigung Beschränkt auf drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr Verdiensthöhe ist unbegrenzt Keine Sozialversicherungsabgaben
Werkstudentenstatus Gilt nur für Studierende, nicht für Schüler Keine Begrenzung des Verdienstes Maximale Arbeitszeit während des Semesters: 20 Stunden pro Woche Sozialversicherungspflichtig, aber vergünstigte Beiträge
Vorteile eines Minijobs für Studierende und Schüler
Ein Minijob bietet nicht nur ein höheres Einkommen, sondern auch viele weitere Vorteile:
Flexibilität: Viele Minijobs lassen sich gut mit Schule oder Studium vereinbaren.
Erste Berufserfahrung: Der frühe Einstieg ins Berufsleben kann langfristig von Vorteil sein.
Kaum Abzüge: Keine Sozialversicherungsabgaben (außer Rentenversicherung).
Rentenansprüche: Wer einzahlt, sammelt Wartezeiten für die spätere Rente.
Steuerfreiheit: Oft werden keine Steuern abgezogen, da Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernehmen.
Beliebte Minijobs für Studierende und Schüler
Je nach Interessen und Verfügbarkeit gibt es zahlreiche Möglichkeiten für einen Minijob. Hier einige der beliebtesten:
Nachhilfelehrer/in: Besonders gefragt in Mathematik, Englisch oder Naturwissenschaften. Aushilfe im Einzelhandel: Kassen- und Lagertätigkeiten, oft mit flexiblen Arbeitszeiten. Servicekraft in der Gastronomie: Gute Verdienstmöglichkeiten durch Trinkgelder. Promotion-Jobs: Verteilen von Flyern oder Produktwerbung. Bürojobs: Dokumentensortierung oder Telefonservice in Unternehmen. Lieferdienste: Zustellung von Essen oder Paketen mit flexibler Zeiteinteilung.
Warum ist die Rücksprache mit dem BAföG-Amt sinnvoll?
Bevor Studierende oder Schüler eine neue Nebentätigkeit aufnehmen, sollten sie sich beim BAföG-Amt informieren. So lassen sich Missverständnisse oder finanzielle Einbußen vermeiden. Weiterführende Informationen gibt es beim Studierendenwerk oder dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
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