
Beim Erwerb von Immobilien oder Grundstücken fällt in Deutschland die sogenannte Grunderwerbsteuer an. Doch was genau wird besteuert, wer muss sie zahlen und wann? In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Grunderwerbsteuer – speziell mit Blick auf die Regelungen in Bayern.
Inhaltsverzeichnis:
Welche Vorgänge unterliegen der Grunderwerbsteuer?
Was zählt als Grundstück im steuerlichen Sinne?
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Wer schuldet die Steuer?
Wann wird die Steuer fällig?
Gibt es Steuerbefreiungen?
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Was gilt bei Vertragsänderungen?
Was tun bei Aufhebung des Kaufvertrags?
Welches Finanzamt ist zuständig?
Photovoltaik & Solar: Was gehört zur Bemessungsgrundlage?
Welche Vorgänge unterliegen der Grunderwerbsteuer?
Besteuert wird nicht nur der klassische Grundstückskauf. Auch Grundstückstausch, Erbschaften, Schenkungen mit Auflagen oder Erwerbe im Rahmen von Zwangsversteigerungen fallen darunter. Ebenso bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge wie Anteilsübertragungen an grundbesitzenden Gesellschaften.
Was zählt als Grundstück?
Der Begriff umfasst Grund und Boden, aufstehende Gebäude (auch im Rohbau), Miteigentumsanteile (z. B. an Eigentumswohnungen), Erbbaurechte und damit verbundene Gebäudeteile. Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören mitverkaufte Einrichtungsgegenstände (z. B. Küche, Möbel) oder Betriebsvorrichtungen.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
In Bayern liegt der Steuersatz bei 3,5 % der Gegenleistung – meist der Kaufpreis. Hinzu kommen übernommene Belastungen, Nutzungsrechte oder z. B. Nießbrauch. Inventar und Rücklagen sind vom Kaufpreisanteil abziehbar, müssen aber im Vertrag gesondert ausgewiesen sein.
Wer schuldet die Steuer?
Rechtlich sind Käufer und Verkäufer Gesamtschuldner, praktisch wird die Steuer meist vom Käufer getragen. Das Finanzamt wendet sich zunächst an die vertraglich verpflichtete Partei.
Wann wird die Steuer fällig?
Bereits mit dem rechtsgültigen Abschluss des Kaufvertrags entsteht die Steuerpflicht. Fällig wird sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Gibt es Steuerbefreiungen?
Ja – etwa bei:
Grundstückserwerb unter Verwandten in gerader Linie
Erwerb durch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
Erwerb im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
Schenkung oder Erwerb von Todes wegen
Kaufpreis unter 2.500 €
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Ohne diese vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung darf das Grundbuchamt den Käufer nicht als neuen Eigentümer eintragen. Sie wird nach Zahlung der Steuer automatisch an den beurkundenden Notar übermittelt.
Was gilt bei nachträglichen Vertragsänderungen?
Wird z. B. der Kaufpreis innerhalb von zwei Jahren reduziert, kann auf Antrag die Steuer entsprechend gemindert werden (§ 16 Abs. 3 GrEStG).
Was tun bei Aufhebung des Kaufvertrags?
Wird der Vertrag rückgängig gemacht und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, kann die Steuer aufgehoben und erstattet werden – sofern dies innerhalb von zwei Jahren erfolgt.
Welches Finanzamt ist zuständig?
In Bayern gibt es spezialisierte Grunderwerbsteuer-Zentralstellen, je nach Region. Eine Liste findest du z. B. auf der Website des Bayerischen Landesamts für Steuern.
Was gilt fü Photovoltaik- und Solaranlagen?
Ob eine Anlage zur Bemessungsgrundlage zählt, hängt davon ab, ob sie dem Gebäude fest zugeordnet ist (z. B. zur Eigenversorgung) oder gewerblich betrieben wird. Letztere zählen als Betriebsvorrichtung und sind steuerlich ausgenommen. Dachziegel-Photovoltaikanlagen zählen hingegen zur Gegenleistung, da sie Teil der Dacheindeckung sind.
Fazit:
Die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Bestandteil beim Immobilienkauf – aber auch eine Quelle für viele Fragen. Wer gut informiert ist, kann nicht nur besser planen, sondern im Einzelfall sogar Steuern sparen.
Du willst mehr über deine Möglichkeiten wissen oder hast konkrete Fragen zu deinem Immobilienkauf? Unser Team von Lexo.Tax hilft dir gerne weiter.
Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde vom Redaktionsteam von Lexo.Tax sorgfältig erstellt. Eine persönliche steuerliche Beratung kann nur im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Lexo.Tax erfolgen – und ausschließlich im rechtlich zulässigen Umfang nach § 4 Nr. 11 StBerG.
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