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Krankengeld und Steuer

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Krankengeld - Kinderkrankengeld Einkommensteuer

Wenn das Einkommen durch Krankheit ausfällt, springt das Krankengeld als Entgeltersatzleistung ein. Doch viele Menschen fragen sich, wie sich Krankengeld auf die Einkommensteuererklärung auswirkt und warum es in der Rentenversicherung berücksichtigt wird. Hier erfahren Sie die wichtigsten Informationen – einfach und verständlich.

"Krankengeld: Steuerfrei, aber progressionsrelevant"

Das Krankengeld wird netto ausgezahlt und ist steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz, der auf Ihr übriges Einkommen angewendet wird. Konkret heißt das: Ihr Krankengeld selbst wird nicht besteuert, kann aber dazu führen, dass auf Ihr reguläres Einkommen ein höherer Steuersatz angewendet wird.

Die Krankenkasse meldet alle Leistungen direkt bzw.  elektronisch an das Finanzamt gemäß § 32b Abs. 3 Satz 1 EStG. Für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse, in der das Krankengeld mit dem jeweiligen Zeitraum brutto aufgeführt ist. Diese Leistungen müssen Sie im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung auf Seite 2 unter „Einkommensersatzleistungen“ angeben. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Warum weicht das Schreiben der Krankenkasse von den tatsächlichen Zahlungen ab?

In der Bescheinigung der Krankenkasse sind alle gezahlten Leistungen bis zum 10. Januar des Folgejahres erfasst. Dieses Vorgehen folgt dem sogenannten Zufluss-Abfluss-Prinzip, wonach Leistungen, die im Januar gezahlt wurden, noch dem Vorjahr zugeordnet werden. Das führt manchmal zu Abweichungen, die jedoch korrekt sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Des Weiteren handelt es sich um Bruttobeträge. Die Auszahlung des Krankgeldes auf Ihren Konto erhalten Sie jedoch netto.

Anrechnung von Krankengeldzeiten auf die Rente

Während Sie Krankengeld beziehen, sind Sie weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ihre Krankenkasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung, die auf 80 % Ihres vorherigen Bruttoverdienstes basieren. Diese Zeiten werden als Pflichtbeitragszeiten anerkannt und wirken sich positiv auf Ihre Rentenansprüche aus.

Auch wenn diese Beiträge geringer ausfallen als bei einer regulären Beschäftigung, schließen sie Versorgungslücken und sichern Ihren Rentenanspruch. So bleiben Sie auch während einer längeren Krankheitsphase sozial abgesichert.

Icon Sonderausgaben

Grundlage der Berechnung

 

Das Krankengeld beträgt 70 % Ihres Bruttogehalts, aber maximal 90 % Ihres Nettogehalts. Dabei werden Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt.

Beitragsabzüge
Vom Krankengeld werden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abgezogen. Dadurch liegt der tatsächlich ausgezahlte Betrag oft unter dem rechnerischen Krankengeld.

Höchstgrenze des Krankengelds
Das Krankengeld ist nach oben gedeckelt: Es darf den Höchstsatz von 116,38 € pro Kalendertag (2025) nicht überschreiten. Diese Grenze wird jährlich angepasst.

Berechnung bei variablen Einkommen
Für Arbeitnehmer mit schwankendem Einkommen, wie z. B. Schichtzulagen, wird ein Durchschnittswert aus den letzten zwölf Monaten ermittelt. Dies stellt sicher, dass das Krankengeld fair und angemessen ist.

Icon Werbungskosten

Schritte der Berechnung

 

Bruttogehalt bestimmen:
Grundlage ist Ihr durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

70 % des Bruttos berechnen:
Beispiel: Bruttogehalt 3.000 € → 70 % = 2.100 €

Vergleich mit 90 % des Nettogehalts:
Beispiel: Nettogehalt 2.200 € → 90 % = 1.980 €

Niedrigeren Wert auswählen:
Das Krankengeld wird auf den niedrigeren der beiden Werte begrenzt. Hier: 1.980 €.

→ Sie möchten genau wissen, wie viel Krankengeld Sie erhalten? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen und mögliche Steuerfolgen zu berücksichtigen.

 

Progressionsvorbehalt

Einkommen ohne Krankengeld

40.000 € → Durchschnittssteuersatz 20 %

Einkommen inkl. Krankengeld

40.000 € + 5.000 € Krankengeld → Berechnung eines höheren Steuersatzes für die 40.000 €

Kinderkrankengeld: Was Eltern wissen sollten

Wenn ein Kind krank wird und Betreuung benötigt, haben berufstätige Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld

Wer hat Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Kinderkrankengeld erhalten Eltern, die:

  • gesetzlich krankenversichert sind,
  • Anspruch auf Krankengeld haben,
  • ein Kind unter 12 Jahren betreuen müssen (oder älter bei Behinderung),
  • und keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.

Die Regelung gilt auch für Alleinerziehende.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des Nettogehalts. Wenn Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben, erhöht sich der Satz auf 100 % des Nettogehalts.

💡 Höchstgrenze:
Das Kinderkrankengeld ist gedeckelt und beträgt maximal 116,38 € pro Kalendertag (Stand 2025).

Wie lange wird Kinderkrankengeld gezahlt?

  • Pro Elternteil: 30 Tage pro Jahr und Kind
  • Für Alleinerziehende: 60 Tage pro Jahr und Kind
  • Bei mehreren Kindern: Maximal 65 Tage pro Jahr (130 Tage für Alleinerziehende)

Diese Regelung wurde im Zuge der Corona-Pandemie erweitert und könnte in der Zukunft angepasst werden.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?

  1. Lassen Sie sich vom Arzt eine Bescheinigung über die Krankheit Ihres Kindes ausstellen.
  2. Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
  3. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Freistellung zur Kinderbetreuung.

Welche Abzüge gibt es?

Vom Kinderkrankengeld werden keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung abgezogen. Es ist jedoch wie das reguläre Krankengeld steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Gut zu wissen

Kinderkrankengeld wird unabhängig davon gezahlt, ob Sie im Homeoffice arbeiten können oder nicht. Es ist darauf ausgelegt, Ihnen die Betreuung Ihres Kindes zu ermöglichen, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.

Neben Krankengeld auch Krankheitskosten von der Steuer absetzen: So geht’s

Wenn Sie krankheitsbedingt zusätzliche Ausgaben haben, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Besonders wichtig wird das, wenn Sie Krankengeld beziehen und zusätzliche finanzielle Belastungen durch Medikamente, Arztbesuche oder Hilfsmittel entstehen.

Was sind Krankheitskosten?

Krankheitskosten umfassen alle Aufwendungen, die Ihnen aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit entstehen. Dazu zählen:

  • Medikamente: Nur mit ärztlicher Verordnung steuerlich absetzbar.
  • Fahrtkosten: Für Fahrten zum Arzt, Krankenhaus oder zur Therapie (0,30 € pro Kilometer).
  • Hilfsmittel: Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle, sofern ärztlich verordnet.
  • Behandlungen: Physiotherapie, Massagen, Kuren oder psychotherapeutische Sitzungen.
  • Krankenhauskosten: Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte oder ambulante Operationen.

Voraussetzung: Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten können in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) geltend gemacht werden. Dabei gilt:

  • Die Kosten müssen zwangsläufig entstehen (z. B. aufgrund ärztlicher Anordnung).
  • Sie dürfen nicht von der Krankenkasse oder anderen Stellen erstattet werden.
  • Ihre Ausgaben müssen die zumutbare Eigenbelastung überschreiten.

Was ist die zumutbare Eigenbelastung?

Die zumutbare Eigenbelastung hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Sie bewegt sich zwischen 1 % und 7 % des jährlichen Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte. Nur die darüber hinausgehenden Krankheitskosten können Sie absetzen.

💡 Beispiel:
Einkommen: 40.000 €
Zumutbare Eigenbelastung (4 %): 1.600 €
Krankheitskosten: 2.500 €
Absetzbar: 2.500 € – 1.600 € = 900 €

Wie weisen Sie die Kosten nach?

Für das Finanzamt benötigen Sie:

  • Quittungen und Rechnungen (z. B. für Medikamente und Hilfsmittel)
  • Ärztliche Verordnungen oder Atteste
  • Nachweise für Fahrtkosten (z. B. Tankquittungen oder Fahrtenbuch)
  • Bescheide der Krankenkasse über nicht erstattete Kosten

Tipp: Fahrtkosten richtig angeben

Für Fahrten zu Ärzten, Therapeuten oder Kliniken können Sie 0,30 € pro Kilometer (Hin- und Rückfahrt) als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Führen Sie dazu ein Fahrtenbuch oder notieren Sie sich Datum, Ziel und Zweck der Fahrt.

Welche Kosten werden nicht anerkannt?

Nicht absetzbar sind Ausgaben, die nicht medizinisch notwendig sind, z. B.:

  • Wellness-Anwendungen oder kosmetische Behandlungen
  • Nahrungsergänzungsmittel ohne ärztliche Verordnung
  • Kosten für reine Vorsorgeuntersuchungen

Lexo.Tax unterstützt Sie bei:

  • der Prüfung Ihrer Unterlagen,
  • der korrekten Eintragung der Krankheitskosten in Ihrer Steuererklärung,
  • der Optimierung Ihrer Steuerlast.

Lexo.Tax unterstützt Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung

Die steuerliche Behandlung von Krankengeld wirft oft Fragen auf. Lexo.Tax e.V. hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Wir prüfen Ihre Bescheinigungen, tragen alle Einkommensersatzleistungen korrekt in die Steuererklärung ein und optimieren Ihre Steuerlast – schnell, einfach, stressfrei.

💡 Vorteile mit Lexo.Tax:

  • Persönliche und digitale Beratung
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um Einkommensersatzleistungen
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum ist Krankengeld steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt?

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Das Krankengeld ist steuerfrei, wird aber beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Dadurch kann Ihr persönlicher Steuersatz für andere Einkünfte steigen. Diese Regelung sorgt für eine gleichmäßige steuerliche Belastung aller Einkommensarten.

Wie und wo trage ich Krankengeld in der Steuererklärung ein?

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Das Krankengeld wird im Mantelbogen der Steuererklärung auf Seite 2 unter „Einkommensersatzleistungen“ angegeben. Nutzen Sie die Bescheinigung Ihrer Krankenkasse als Nachweis.

Warum wird Krankengeld bei der Rentenversicherung angerechnet?

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Während Sie Krankengeld beziehen, zahlt Ihre Krankenkasse Rentenversicherungsbeiträge auf Basis von 80 % Ihres Bruttogehalts. Diese Zeiten sichern Ihren Rentenanspruch und verhindern Versorgungslücken.

Was bedeutet das Zufluss-Abfluss-Prinzip bei Krankengeld?

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Alle Zahlungen, die bis zum 10. Januar des Folgejahres erfolgen, werden dem Vorjahr zugerechnet. Diese Regelung verhindert steuerliche Ungenauigkeiten durch verspätete Zahlungen.

Unterstützt Lexo.Tax bei der Steuererklärung mit Krankengeld?

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Ja, unser Team prüft Ihre Unterlagen, trägt Einkommensersatzleistungen korrekt ein und optimiert Ihre Steuererklärung. Mit Lexo.Tax sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler.

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