
Ob Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder andere Abgaben – jeder Steuerpflichtige muss seine Zahlungen rechtzeitig und korrekt leisten. Doch wie funktioniert das eigentlich in der Praxis? Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat, was passiert bei verspäteter Zahlung und warum können Mahnungen trotz bezahlter Rechnung verschickt werden?
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Steuerzahlung – einfach, klar und mit vielen praktischen Tipps.
1. Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren: So funktioniert’s
Die einfachste und sicherste Methode zur Steuerzahlung ist das SEPA-Lastschriftverfahren. Dafür musst du dem Finanzamt lediglich ein Lastschriftmandat erteilen. So wird der fällige Betrag automatisch zum Fälligkeitstag von deinem Konto abgebucht.
✅ Vorteil: Du kannst Säumniszuschläge, Mahnungen oder Vollstreckungen vermeiden – vorausgesetzt, dein Konto ist gedeckt.
📄 Das Formular für das Lastschriftmandat findest du auf der Website deines Finanzamts unter „Formulare > Steuerzahlung“.
2. Zahlung per Scheck? Lieber nicht.
Wer per Scheck zahlt, läuft schnell Gefahr, in Verzug zu geraten. Denn: Als Zahlungstag gilt hier nicht der Eingang beim Finanzamt, sondern erst der dritte Tag nach Eingang – und das nur an Werktagen. Wird diese Frist überschritten, drohen Säumniszuschläge.
⚠️ Tipp: Verzichte auf Schecks und nutze stattdessen Lastschrift oder Onlineüberweisung.
3. Änderung der Bankverbindung – wichtig und meldepflichtig
Wenn du dem Finanzamt bereits ein Lastschriftmandat erteilt hast oder Erstattungen erwartest, musst du jede Änderung deiner Bankverbindung rechtzeitig melden. Nur so ist sichergestellt, dass Zahlungen korrekt ausgeführt oder empfangen werden können.
📝 Nutze hierfür das offizielle Formular auf der Website deines Finanzamts. Eine E-Mail oder ein Anruf reicht nicht aus.
4. Was sind Säumniszuschläge – und was bedeutet Zahlungsschonfrist?
Zahlst du deine Steuern zu spät, fallen automatisch Säumniszuschläge an. Sie betragen 1 % des fälligen Betrags (abgerundet auf 50 €) pro angefangenem Monat der Verspätung.
Allerdings gibt es eine dreitägige Zahlungsschonfrist bei Überweisungen. Diese gilt nicht bei Scheckzahlungen!
💡 Wenn du das Lastschriftverfahren nutzt, gilt der Fälligkeitstag automatisch als Zahlungstag – auch hier schützt dich das Verfahren zuverlässig.
5. Mahnung trotz Zahlung – wie kann das sein?
Du hast rechtzeitig überwiesen und trotzdem eine Mahnung erhalten? Das liegt oft an technischen Abläufen. Mahnungen werden zu einem festen Rechentermin erstellt, aber erst Tage später versendet. Hat sich deine Zahlung mit dem Versand der Mahnung überschnitten, kann es zu Überschneidungen kommen.
➡️ In der Regel kannst du Mahnungen ignorieren, wenn du nachweislich bereits gezahlt hast. Bei Unsicherheit: Rücksprache mit dem Finanzamt halten.
6. Was passiert bei verspäteter Zahlung?
Wenn du nicht pünktlich zahlst, geht es meist so weiter:
Mahnung oder Vollstreckungsankündigung
Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt (z. B. Kontopfändung, Lohnpfändung, Pfändung beweglicher Sachen)
Weitere Kosten, zusätzliche Säumniszuschläge
📌 Unser Tipp: Wenn du weißt, dass du nicht fristgerecht zahlen kannst, kontaktiere dein Finanzamt so früh wie möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Stundung möglich.
7. Warum wird meine Steuererstattung mit einem Strafzettel verrechnet?
Wenn du ein Bußgeld (z. B. wegen falschen Parkens) nicht bezahlt hast, kann die zentrale Bußgeldstelle (in Bayern: ZBS) das Finanzamt mit der Vollstreckung beauftragen. Hast du gleichzeitig Anspruch auf eine Steuererstattung, wird dieser Betrag automatisch mit dem offenen Bußgeld verrechnet.
⚠️ Du bekommst dann nicht deine Steuererstattung, sondern eine Aufrechnung mit dem Strafbetrag. Rechtsgrundlage dafür ist das Bayerische Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz.
Fazit: Steuern zahlen – lieber rechtzeitig und digital
Egal ob als Privatperson oder Unternehmer: Mit dem Lastschrifteinzugsverfahren kannst du dir viel Ärger sparen. Es schützt dich zuverlässig vor Fristen, Säumniszuschlägen und Mahnungen – einfach, sicher und bequem.
❗ Wenn du unsicher bist, ob bei dir alles korrekt läuft: Lexo Tax steht dir mit persönlicher Beratung zur Seite.
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Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde vom Redaktionsteam von Lexo.Tax sorgfältig erstellt. Eine persönliche steuerliche Beratung kann nur im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Lexo.Tax erfolgen – und ausschließlich im rechtlich zulässigen Umfang nach § 4 Nr. 11 StBerG.
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