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Werbungskosten bei Arbeitnehmern

Werbungskosten bei Arbeitnehmern

Inhalt:

  • Was sind Werbungskosten?

  • Grundsätze für den Werbungskostenabzug

  • Typische Werbungskosten im Überblick

  • Besonderheiten: Homeoffice, Pendlerpauschale & mehr

  • Werbungskosten-Pauschbetrag 2023/2024

  • Tipps für die Einkommensteuererklärung


Was sind Werbungskosten bei Arbeitnehmern?

Werbungskosten hat prinzipiell nicht mit der klassischen Werbung zu tun sondern sind vielmehr alle Ausgaben, die dir im Zusammenhang mit deinem Beruf entstehen. Das Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung deiner Einnahmen – in diesem Fall aus nichtselbständiger Arbeit.

Kurz gesagt: Alles, was du für deinen Job brauchst und nicht erstattet bekommst, kannst du prinzipiell als Werbungskosten in deiner Einkommensteuererklärung angeben.

 

Grundvoraussetzungen für Werbungskosten

Damit das Finanzamt deine beruflichen Ausgaben – also Werbungskosten – anerkennt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Beruflicher Zusammenhang: Die Kosten müssen objektiv mit deiner beruflichen Tätigkeit zu tun haben.

  • Eigene Zahlung: Du musst die Ausgaben selbst getragen haben.

  • Keine Erstattung: Wenn du eine steuerfreie Erstattung vom Arbeitgeber bekommen hast, kannst Du dieses zwar in deiner Einkommensteuererklärung angeben, jedoch musst Du diese Erstattung entgegenrechnen, sodass dieser Werbungskostenabzug meist keinen steuerlichen Erstattungseffekt hat.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Jede:r Arbeitnehmer:in erhält automatisch einen Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 € pro Jahr (ab 2023). Dafür musst du keine Nachweise einreichen. Bedeutet aber auch das wenn du bspw. die ein Handy, Computer anschaffst musst Du erst mal diesen Pauschbetrag überschreiten, damit dieses sich auswirkt. In der Regel ist der Durchschnittsbetrag so angesetzt das eine Vielzahl an Steuerzahlern hierbei keinen Effekt haben. 

Aber: Wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind, lohnt es sich, Belege zu sammeln – und mehr Steuern zu sparen!

Die häufigsten Werbungskosten – was zählt?

Hier ein Überblick über typische abzugsfähige Werbungskosten:

Fahrten zur Arbeit

  • Entfernungspauschale: 0,30 €/km (ab dem 21. Kilometer: 0,38 €)

  • Maximal 4.500 € pro Jahr (Ausnahme: Nutzung eines eigenen Fahrzeugs)

Homeoffice-Pauschale

  • Gilt auch, wenn kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist

Arbeitsmittel

  • Fachbücher, Laptop, Schreibtischlampe, Software etc.

  • Bis 800 € netto sofort abziehbar (Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter – GWG)

Fortbildungskosten

  • Seminare, Workshops, Sprachkurse mit beruflichem Bezug

Dienstreisen & Verpflegung

  • Verpflegungspauschalen je nach Abwesenheit

  • Fahrtkosten, Übernachtungen, Reisekosten

Doppelte Haushaltsführung

  • Zweitwohnung aus beruflichen Gründen (z. B. bei Versetzung)

  • Geltend gemacht werden: Miete, Heimfahrten, Verpflegung

Mitgliedsbeiträge

  • Beiträge zu Berufsverbänden (z. B. IG Metall, Ärztekammer)

Sonderfälle: Was ist mit Mischkosten?

Wenn ein Gegenstand oder eine Ausgabe sowohl privat als auch beruflich genutzt wird (z. B. Handy, Internet), muss der berufliche Anteil glaubhaft gemacht werden – meist durch eine Schätzung (z. B. 50 % Nutzung fürs Büro). Allerdings können hier auch Nachweise verlangt werden.

Beispiel: Ein Laptop, der zu 70 % beruflich genutzt wird, darf zu 70 % als Werbungskosten abgesetzt werden. 

Nicht abzugsfähig: Diese Kosten erkennt das Finanzamt nicht an

  • Kosten für typische Alltagskleidung (auch Businessanzug)

  • Umzugskosten ohne beruflichen Anlass

  • Bußgelder, Strafzahlungen

  • Fahrten zum Mittagessen

  • Aufwendungen ohne Nachweis

Der richtige Zeitpunkt für den Abzug

Werbungskosten gelten grundsätzlich im Jahr des Abflusses (§ 11 EStG). Allerdings werden größere Anschaffungen (z. B. Schreibtisch über 800 € netto) werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben (AfA).

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Werbungskosten bieten ein großes Potenzial zur Steuerersparnis. Viele Arbeitnehmer:innen schöpfen den möglichen Abzug nicht aus, weil sie sich mit dem Thema nicht auskennen – oder es schlicht vergessen.

Deshalb unser Tipp: Sammle Belege, wir geben Dir deine individuellen Tipps damit Du das bestmöglichste absetzen kannst –  notiere beruflich veranlasste Ausgaben und nutze unsere Lohnsteuerhilfe – wir sind deutschlandweit aktiv – digital affin und jederzeit erreichbar für Dich!

AufwendungsartSteuerliche Behandlung
Notebook / LaptopWerbungskosten bei beruflicher Nutzung; über 800 € netto → AfA notwendig
Fahrtkosten: Arbeitsweg (Auto)Entfernungspauschale 0,30 € pro Entfernungskilometer (ab 21. km: 0,38 €); § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
FachliteraturAbziehbar, wenn beruflicher Zusammenhang besteht
Telefonkosten (privates Handy)anteilige Absetzung möglich – Nachweis oder 20 % pauschal bis 20 €/Monat
Gewerkschaftsbeiträgevoll als Werbungskosten abzugsfähig (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 EStG)
Schreibtischnur bei Nachweis der beruflichen Nutzung; ggf. nur anteilig
Doppelte HaushaltsführungKosten für Zweitwohnung, Heimfahrten, Verpflegung etc. sind abziehbar
Internetkostenanteilige Absetzung bei beruflicher Nutzung
Kontoführungsgebührenpauschal 16 €/Jahr abziehbar
Arbeitszimmerabziehbar, wenn Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG)

 

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