
Ob du deine erste Steuererklärung einreichst, ein Unternehmen gründest oder einfach wissen willst, was die vielen Nummern auf deinem Steuerbescheid bedeuten: Früher oder später begegnet dir die Steuernummer – und oft auch die steuerliche Identifikationsnummer.
In diesem Beitrag erfährst du:
Was genau die Steuernummer ist
Wie du deine Steuernummer bekommst
Was der Unterschied zur steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) ist
Was ist eine Steuernummer?
Die Steuernummer ist ein verwaltungsinternes Ordnungsmerkmal des Finanzamts – oft auch als „Aktenzeichen“ bezeichnet. Sie wird zur Organisation und Bearbeitung deiner Steuerangelegenheiten genutzt.
Grundsätzlich erhält jede steuerpflichtige Person eine Steuernummer – insbesondere für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer. Ehepaare oder Lebenspartner, die gemeinsam veranlagt werden, bekommen eine gemeinsame Steuernummer.
In bestimmten Fällen können dir auch mehrere Steuernummern zugeteilt werden – z. B. wenn du mehrere Einkunftsarten hast (z. B. selbstständig & vermietend).
Auch in anderen Steuerarten – etwa bei der Grunderwerbsteuer – kann eine separate Steuernummer für jeden Erwerbsvorgang vergeben werden.
Wie bekomme ich eine Steuernummer?
Du kannst eine Steuernummer nicht direkt beantragen – sie wird dir vom Finanzamt automatisch zugeteilt, wenn du steuerlich erfasst wirst. Das kann auf unterschiedlichen Wegen passieren:
Angestellte & Vermieter:
Wenn du deine erste Einkommensteuererklärung abgibst, lässt du das Feld „Steuernummer“ einfach frei.
Das Finanzamt erstellt eine Steuernummer im Rahmen der Bearbeitung.
Du erhältst diese per Post und findest sie danach auf jedem Steuerbescheid.
Selbstständige, Freiberufler & Unternehmer:
Du musst dich innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsaufnahme beim Finanzamt melden.
Dazu füllst du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus – elektronisch über das ELSTER-Portal (www.elster.de).
Nach Prüfung erhältst du per Post deine Steuernummer.
Gewerbetreibende:
Die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt wird automatisch an das Finanzamt weitergeleitet.
Zusätzlich musst du selbst aktiv werden und ebenfalls den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ elektronisch einreichen.
Auch hier erfolgt die Steuernummer-Zuteilung erst nach Prüfung durch das Finanzamt.
Vereine & andere Körperschaften:
Auch hier ist der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ erforderlich – allerdings derzeit noch in Papierform.
Das Formular findest du auf www.formulare-bfinv.de oder über dein zuständiges Finanzamt.
Die Zuteilung der Steuernummer erfolgt auch hier per Post.
Unterschied zur steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr)
Oft verwechselt – aber grundlegend verschieden:
Die IdNr (steuerliche Identifikationsnummer) wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an jede natürliche Person in Deutschland vergeben – automatisch, lebenslang gültig und unveränderlich.
Die Steuernummer hingegen wird vom jeweils zuständigen Finanzamt vergeben. Sie ist nicht personenbezogen, sondern an den Wohnort bzw. das Finanzamt gebunden. Bei Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk kann sich die Steuernummer ändern.
Die Identifikationsnummer brauchst du für:
deine Steuererklärung
ELSTER-Zugang
Kommunikation mit dem Finanzamt
Arbeitgeber, Banken oder Versicherungen, die gesetzlich verpflichtet sind, steuerlich relevante Daten zu melden
Du findest die IdNr z. B. auf deinem Steuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung oder im Informationsschreiben des BZSt.
Fazit: Zwei Nummern, zwei Funktionen
Die Steuernummer brauchst du zur Bearbeitung konkreter Steuerangelegenheiten beim Finanzamt.
Die IdNr begleitet dich ein Leben lang – unabhängig von Wohnort oder Steuerart.
Wenn du ein Unternehmen gründest, erstmals Einkommen versteuerst oder selbstständig wirst, solltest du frühzeitig die nötigen Schritte zur steuerlichen Erfassung einleiten. So läuft alles reibungslos – und deine Steuernummer kommt pünktlich.
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Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde vom Redaktionsteam von Lexo.Tax sorgfältig erstellt. Eine persönliche steuerliche Beratung kann nur im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Lexo.Tax erfolgen – und ausschließlich im rechtlich zulässigen Umfang nach § 4 Nr. 11 StBerG.
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