Home Kryptowährungen & Steuer: So werden Bitcoin, Ethereum und Co. in Deutschland besteuert

Kryptowährungen & Steuer: So werden Bitcoin, Ethereum und Co. in Deutschland besteuert

Kryptowährungen & Steuer: So werden Bitcoin, Ethereum und Co. in Deutschland besteuert

Kryptowährungen Steuer

Die Besteuerung von Kryptowährungen ist für immer mehr Steuerpflichtige relevant – denn wer Bitcoin, Ethereum oder andere digitale Währungen kauft, verkauft oder nutzt, muss dies korrekt in der Steuererklärung angeben. Wir erklären, welche Regeln gelten und worauf Sie achten müssen.

1. Wie werden Kryptowährungen steuerlich eingeordnet?

Kryptowährungen gelten laut BFH-Urteil vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 EStG – nicht als Währung oder Kapitalanlage. Daraus folgt: Gewinne aus dem Verkauf sind grundsätzlich als private Veräußerungsgeschäfte zu versteuern – aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Je nach Art der Tätigkeit kommen verschiedene Einkunftsarten in Betracht:

  • Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG): Kauf und Verkauf von Coins und Tokens – der häufigste Fall
  • Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG): Staking, Lending, Airdrops
  • Kapitalerträge (§ 20 EStG): Klassisches Lending über Plattformen (Abgeltungsteuer 25 %)
  • Gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG): Bei professionellem Trading oder Mining in größerem Umfang – hier besteht für Lohnsteuerhilfevereine keine Beratungsbefugnis

2. Die 1-Jahres-Frist: Wann sind Gewinne steuerfrei?

Kryptowährungsgewinne sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Diese Haltefrist gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte mit Coins und Tokens.

Zusätzlich gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr (§ 23 EStG): Liegen die Gesamtgewinne aus allen privaten Veräußerungsgeschäften darunter, sind sie steuerfrei. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag – bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Achtung: Jeder Tausch einer Kryptowährung in eine andere (z.B. Bitcoin in Ethereum) gilt als Veräußerung und löst die Jahresfrist neu aus!

3. Staking, Lending, Airdrop & Co.: Sonstige Einkünfte

Wer Kryptowährungen nicht nur handelt, sondern auch „arbeiten lässt“, erzielt sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG:

  • Staking/Forging: Wer Coins einsetzt, um die Blockchain abzusichern, und dafür Rewards erhält, muss diese als sonstige Einkünfte versteuern. Es gilt eine Freigrenze von 256 € pro Jahr.
  • Lending: Wer Coins verleiht und Zinsen erhält, erzielt je nach Plattform sonstige Einkünfte oder Kapitalerträge.
  • Airdrop: Kostenlos erhaltene Coins oder Tokens sind steuerpflichtig, wenn eine Gegenleistung vorliegt. Ohne Gegenleistung bleibt der Airdrop zunächst steuerneutral – bei späterer Veräußerung gelten die normalen Regeln.
  • Hard Fork: Neue Coins aus einer Blockchain-Aufspaltung werden zum Marktwert als Einnahme erfasst.

4. Mining: Gewerbliche Einkünfte

Wer Mining betreibt – also Rechenleistung zur Verfügung stellt und dafür neue Coins erhält – erzielt in der Regel gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG. Lohnsteuerhilfevereine dürfen hier nicht beraten; Betroffene müssen sich an einen Steuerberater wenden.

5. NFTs: Noch rechtlich unsicher

Non-Fungible Tokens (NFTs) werden steuerlich ähnlich wie andere Kryptowerte behandelt – Gewinne aus Verkäufen innerhalb der Jahresfrist sind steuerpflichtig. Die Finanzverwaltung hat jedoch noch keine abschließenden Vorgaben gemacht. Hier sind in den nächsten Jahren weitere gerichtliche Klärungen zu erwarten.

6. Steuererklärung: Wo werden Kryptowährungen eingetragen?

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gehören in die Anlage SO der Einkommensteuererklärung. Für die Ermittlung der Gewinne empfiehlt sich der Einsatz spezieller Krypto-Steuer-Tools wie Blockpit, CoinTracking oder Koinly – sie erstellen automatisierte Steuerreports auf Basis der Transaktionshistorie.

Wichtig: Alle Transaktionen müssen lückenlos dokumentiert werden. Wer keine Steuerreports von seiner Börse erhält, muss die Transaktionsauszüge selbst aufbereiten.

Fazit: Kryptowährungen korrekt in der Steuer angeben

Die Besteuerung von Kryptowährungen ist komplex, aber mit dem richtigen Wissen gut zu handhaben. Lexo.Tax unterstützt Sie dabei, Kryptoeinkünfte korrekt zu erfassen – sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.

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Constantin
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