Beitragsordnung, gültig ab 01.06.2024

Sozial gestaffelt, fair für alle Mitglieder.

Grundbeitrag plus Steigerungsbeitrag je 1.000 € Bemessungsgrundlage, gedeckelt durch den Höchstbeitrag. Damit Beratung für alle bezahlbar bleibt.

Beitragsstruktur

Grundbeitrag59,00 €
Steigerungsbeitrag2,75 € je volle 1.000 €
Höchstbeitrag429,00 €
Aufnahmegebühr (einmalig)15,00 €

Rechenbeispiele

  • 18.400 € (ledig)108 €
    59 € + 18 × 2,75 €
  • 41.300 € (Ehepaar)171 €
    59 € + 41 × 2,75 €
  • 165.000 € (Deckel)429 €
    59 € + 165 × 2,75 € → max.
  • Bemessungsgrundlage: steuerpflichtige Einnahmen inkl. Renten, Minijob-Lohn, Lohnersatzleistungen und ausländische Einnahmen
  • Ehepaare/Lebenspartner zahlen bei Zusammenveranlagung nur einen Beitrag
  • Jahresbeitrag wird auf volle Euro abgerundet
  • Beitrittsjahr: sofort fällig, Folgejahre zum 1. Januar
  • Leistungen ruhen bei Beitragsrückstand
Beitragsrechner

Was zahle ich pro Jahr?

45.000
Ihr Jahresbeitrag
182
59 € Grundbeitrag + 45 × 2,75 € Steigerung
zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr von 15

Ehepaare/eingetragene Lebenspartner zahlen bei gemeinsamer Veranlagung nur einen Beitrag. Bemessungsgrundlage = steuerpflichtige Einnahmen beider Partner.

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Wir prüfen Ihre Situation, klären die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG und finden den passenden nächsten Schritt.