Beitragsordnung, gültig ab 01.06.2024

Sozial gestaffelt, fair für alle Mitglieder.

Grundbeitrag plus Steigerungsbeitrag je 1.000 € Bemessungsgrundlage, gedeckelt durch den Höchstbeitrag. Damit Beratung für alle bezahlbar bleibt.

Beitragsstruktur

Grundbeitrag59,00 €
Steigerungsbeitrag2,75 € je volle 1.000 €
Höchstbeitrag429,00 €
Aufnahmegebühr (einmalig)15,00 €

Rechenbeispiele

  • 18.400 € (ledig)108 €
    59 € + 18 × 2,75 €
  • 41.300 € (Ehepaar)171 €
    59 € + 41 × 2,75 €
  • 165.000 € (Deckel)429 €
    59 € + 165 × 2,75 € → max.
  • Bemessungsgrundlage: steuerpflichtige Einnahmen inkl. Renten, Minijob-Lohn, Lohnersatzleistungen und ausländische Einnahmen
  • Ehepaare/Lebenspartner zahlen bei Zusammenveranlagung nur einen Beitrag
  • Jahresbeitrag wird auf volle Euro abgerundet
  • Beitrittsjahr: sofort fällig, Folgejahre zum 1. Januar
  • Leistungen ruhen bei Beitragsrückstand
Beitragsrechner

Was zahle ich pro Jahr?

45.000
Ihr Jahresbeitrag
182
59 € Grundbeitrag + 45 × 2,75 € Steigerung
zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr von 15

Ehepaare/eingetragene Lebenspartner zahlen bei gemeinsamer Veranlagung nur einen Beitrag. Bemessungsgrundlage = steuerpflichtige Einnahmen beider Partner.

Im Mitgliedsbeitrag enthalten

Was im Mitgliedsbeitrag enthalten ist

Es gilt ausschließlich der einheitliche Mitgliedsbeitrag nach dieser Beitragsordnung. Für die folgenden Fälle erheben wir keine gesonderten Entgelte:

Vermietung & Verpachtung (§ 21 EStG)

Anlage V für alle Objekte – ohne Einnahmengrenze ab September 2026.

Kapitalvermögen (§ 20 EStG)

Anlage KAP, Günstigerprüfung, Verlustverrechnung – ohne Einnahmengrenze ab September 2026.

Photovoltaik-Anlagen

Steuerbefreite kleine PV-Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG im gesetzlich zulässigen Umfang.

Einsprüche & Bescheidprüfung

Jeder Steuerbescheid wird geprüft, Einsprüche fristgerecht eingelegt – ohne Zusatzkosten.

Zusätzliche Anlagen

Anlage N, R, V, KAP, Kind, AV, Vorsorgeaufwand, Energetische Maßnahmen u. v. m.

Mehrere Steuerjahre

Auch rückwirkende Erklärungen für offene Jahre sind vom Mitgliedsbeitrag abgedeckt.

Hinweis (BFH-konform): Für die vorgenannten Leistungen werden keine gesonderten Entgelte erhoben. Der einheitliche Mitgliedsbeitrag deckt sämtliche Beratungsleistungen im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG ab.
Rechtsgrundlagen

Auf welcher Rechtsgrundlage wir arbeiten

  • Mitgliedschaft nach §§ 13 ff. StBerG (Steuerberatungsgesetz)
  • Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG (erweitert ab September 2026)
  • Anerkennung nach § 14 StBerG durch das Bayerische Landesamt für Steuern
  • Zertifiziert nach DIN 77700 (Qualitätsstandard für Lohnsteuerhilfevereine)
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Wir prüfen Ihre Situation, klären die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG und finden den passenden nächsten Schritt.