Anerkannter Lohnsteuerhilfeverein · Ansprechpartnerin in Dubai

Dubai kann lokal einkommensteuerfrei sein. Ihre Pflichten in Deutschland enden damit nicht automatisch.

lexo.tax unterstützt Mitglieder bei ihrer deutschen Einkommensteuererklärung im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Ob wir Ihren konkreten Fall betreuen dürfen, prüfen wir vorab kostenlos.

Eine Beratung ist insbesondere nicht möglich, wenn Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit vorliegen. Auch Wegzugsbesteuerung, Umsatzsteuer und die steuerliche Gestaltung von Unternehmensbeteiligungen gehören nicht zu unserer Beratungsbefugnis.

Unverbindliche Vorprüfung. Noch keine Mitgliedschaft und keine steuerliche Beratung.

  • Anerkannter Lohnsteuerhilfeverein§ 4 Nr. 11 StBerG
  • Persönliche AnsprechpartnerinLisa-Marie Becker
  • Digitale ZusammenarbeitUpload & Videocall
  • Prüfung des Steuerbescheidsim Beratungsrahmen

Der häufigste Irrtum

Die Vereinigten Arabischen Emirate erheben derzeit keine persönliche Einkommensteuer auf Arbeitsgehälter. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass in Deutschland keine steuerlichen Pflichten mehr bestehen. Entscheidend sind insbesondere ein möglicher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland sowie weiterhin bestehende inländische Einkünfte.

Ansässigkeit

Besteht weiterhin ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland – beispielsweise, weil Ihnen dort eine Wohnung dauerhaft zur Verfügung steht?

Inländische Einkünfte

Erhalten Sie weiterhin Einkünfte aus Deutschland, beispielsweise aus Vermietung, Kapitalvermögen, Renten, Abfindungen oder Gehaltsnachzahlungen?

Weitere Umstände

Auch der Zeitpunkt des Wegzugs, eine geplante Rückkehr oder weiterhin bestehende persönliche und wirtschaftliche Verbindungen können für die steuerliche Einordnung relevant sein.

Das frühere Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Die steuerliche Beurteilung richtet sich deshalb insbesondere nach dem deutschen Steuerrecht und den konkreten Umständen des Einzelfalls.

Selbst-Check für in Dubai Ansässige

Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine erste Orientierung, ob in Deutschland steuerliche Berührungspunkte bestehen könnten und ob eine nähere Prüfung sinnvoll ist. Die Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gespeichert oder übertragen.

Kein Punkt trifft zu.

Anhand dieser Angaben lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, ob in Deutschland eine Erklärungspflicht besteht oder ob lexo.tax Sie beraten darf. In der kostenlosen Erstprüfung klären wir zunächst die Zuständigkeit und den möglichen nächsten Schritt.

Kostenlose Erstprüfung starten

Der Selbst-Check ist unverbindlich, stellt keine steuerliche Beratung dar und begründet keine Mitgliedschaft.

Wer betreut Ihren Fall?

Wir prüfen vor Beginn, ob Ihr gesamter Fall innerhalb unserer gesetzlichen Beratungsbefugnis liegt. Liegt der Fall außerhalb unserer Befugnis, beraten wir nicht selbst und können bei Bedarf an einen geeigneten Steuerberater oder Länderpartner verweisen.

Betreuung durch lexo.tax grundsätzlich möglich

Arbeitnehmer, Pensionäre und Rentner

Eine Betreuung kann möglich sein, wenn der gesamte Fall innerhalb der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG liegt und keine ausgeschlossenen Einkünfte oder Sachverhalte vorliegen.

Vorherige Einzelfallprüfung erforderlich

Abhängig vom gesamten Einkunftsbild

Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte

Diese Einkünfte können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden. Ob eine Betreuung möglich ist, hängt vom Veranlagungszeitraum, den weiteren Einkünften und dem gesamten steuerlichen Sachverhalt ab.

Betreuung nach Prüfung möglicherweise möglich

Keine Beratung durch lexo.tax

Selbstständigkeit, Gewerbebetrieb und besondere grenzüberschreitende Sachverhalte

lexo.tax darf insbesondere bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit nicht beraten. Dies gilt auch für Wegzugsbesteuerung, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Payroll-Fragen, Betriebsaufgaben und die steuerliche Gestaltung von Beteiligungsstrukturen.

Steuerberater erforderlich

Außerhalb Deutschlands

Steuerpflichten in anderen Staaten

Steuerliche Pflichten außerhalb Deutschlands können nicht durch lexo.tax beurteilt werden. Hierfür ist eine Beratung durch einen im jeweiligen Staat befugten Berater erforderlich.

Länderpartner oder örtlicher Steuerberater

Gesetzliche Grenzen unserer Beratungsbefugnis

  • Keine Beratung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG.
  • Keine Beratung bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG.
  • Keine Beratung zu Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer oder Lohnabrechnung.
  • Keine Beratung zur Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.
  • Keine steuerliche Gestaltung von Gesellschafts- oder Beteiligungsstrukturen.
  • Die Beratungsbefugnis wird immer anhand des gesamten steuerlichen Sachverhalts geprüft.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen weder die Prüfung des Einzelfalls noch eine steuerliche Beratung.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen können innerhalb der gesetzlichen Beratungsbefugnis berücksichtigt werden. Ob eine Betreuung möglich ist, hängt vom Veranlagungszeitraum und vom gesamten Einkunftsbild ab.

Bis zum 31. August 2026

Für diese Veranlagungs- und Beratungsfälle gelten die bisherigen gesetzlichen Voraussetzungen und Einnahmengrenzen.

Ab dem 1. September 2026

Ab diesem Zeitpunkt gelten die erweiterten gesetzlichen Regelungen. Der Wegfall bisheriger Einnahmengrenzen bedeutet jedoch nicht, dass jeder Fall automatisch durch einen Lohnsteuerhilfeverein betreut werden darf. Ausgeschlossene Einkünfte und Sachverhalte bleiben weiterhin zu beachten.

Ihre Ansprechpartnerin für Dubai und die VAE

Lisa-Marie Becker

Dipl.-Finanzwirtin · Ansprechpartnerin Dubai / VAE

Lisa-Marie Becker ist Ihre Ansprechpartnerin für Erstgespräche aus Dubai und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Gespräche finden per Video oder Telefon statt und werden auf die lokale Zeitzone abgestimmt.

Termin vereinbaren

So läuft die Zusammenarbeit

  1. 1

    Selbst-Check

    Erste unverbindliche Orientierung zu möglichen steuerlichen Berührungspunkten mit Deutschland. Die Angaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

  2. 2

    Kostenloses Erstgespräch

    Klärung Ihrer Ausgangssituation und der benötigten Unterlagen. Das Erstgespräch ist noch keine steuerliche Beratung.

  3. 3

    Prüfung der Zuständigkeit

    Wir prüfen, ob Ihr gesamter Fall innerhalb der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG liegt. Falls nicht, können wir an einen geeigneten Partner verweisen.

  4. 4

    Mitgliedschaft und Steuererklärung

    Wenn eine Betreuung zulässig ist, erfolgt die Hilfeleistung im Rahmen der Mitgliedschaft. Dazu können die Erstellung der Einkommensteuererklärung und die Prüfung des Steuerbescheids gehören.

Der Beitrag richtet sich nach der Beitragsordnung – einkommensabhängig, ohne Erfolgshonorar. Den Betrag können Sie im Beitragsrechner ermitteln.

Häufige Fragen aus Dubai und den VAE

Sie leben in Dubai und haben weiterhin steuerliche Berührungspunkte mit Deutschland?

Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Ihr Fall innerhalb unserer gesetzlichen Beratungsbefugnis liegt und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

Die kostenlose Erstprüfung ist noch keine steuerliche Beratung. Eine Hilfeleistung erfolgt ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft und innerhalb der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.