Zinsen, Dividenden, Kapitalerträge? Wir holen das Beste aus Ihrer Steuererklärung.
Als Lohnsteuerhilfeverein begleiten wir Sie bei der Einkommensteuererklärung mit Kapitalerträgen. Wichtig: Eine Mitgliedschaft ist möglich, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt vorliegt.
- Günstigerprüfung & Anlage KAP korrekt
- Verlustverrechnung & Quellensteuer
- Persönliche Beraterin / persönlicher Berater
- Digitales Portal, Belege per Upload
Dürfen wir Sie beraten?
Als Lohnsteuerhilfeverein ist unsere Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG klar geregelt. Damit wir Sie aufnehmen dürfen, müssen drei Punkte erfüllt sein:
Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt
Es muss mindestens eine dieser Einkunftsarten vorliegen. Reine Anlegerinnen und Anleger ohne Lohn-/Renteneinkünfte dürfen wir nicht beraten, das sagen wir ehrlich.
Abgeltungsteuer bleibt außen vor
Reine Abgeltungsteuer (automatischer Steuerabzug bei der Bank, nicht veranlagt) ist für die Beratungsbefugnis ohnehin unbeachtlich. Wir kümmern uns insbesondere um veranlagungspflichtige oder freiwillig erklärte Kapitalerträge, z. B. bei der Günstigerprüfung.
Keine Einkommensgrenze mehr
Mit der Neuregelung ab September 2026 entfällt die bisherige Grenze (18.000 € / 36.000 €) für Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung.
Ehrlich gesagt: Ohne Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt oder bei gewerblichen/selbstständigen Einkünften empfehlen wir den Weg zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Neue Beratungsbefugnis für Anleger und Vermieter
Mit der Änderung des § 4 Nr. 11 StBerG entfällt die bisherige Einkommensgrenze für Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung. Lohnsteuerhilfevereine dürfen damit deutlich mehr Anlegerinnen, Anleger, Vermieterinnen und Vermieter beraten.
Voraussetzung bleibt: zusätzlich Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt und keine Einkünfte aus selbstständiger/gewerblicher Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft.
Was wir für Anleger tun
Von der Günstigerprüfung bis zur ausländischen Quellensteuer: Wir setzen die richtigen Positionen an und holen heraus, was steuerlich legitim ist.
Günstigerprüfung
Wir prüfen, ob Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, dann lohnt sich die Veranlagung zur Einkommensteuer statt Abgeltungsteuer oft deutlich.
Anlage KAP vollständig
Zinsen, Dividenden, Investmentfonds-Ausschüttungen und Vorabpauschalen erfassen wir korrekt, inklusive steuerlicher Korrekturen bei der Bank.
Verlustverrechnung
Verluste aus Aktien- und sonstigen Kapitalvermögen verrechnen wir mit Gewinnen und tragen sie zeitlich korrekt vor.
Ausländische Quellensteuer
Doppelbesteuerungsabkommen nutzen, ausländische Steuern anrechnen, wir kennen die Tricks der Banken und Finanzämter.
NV-Bescheinigung
Wir prüfen, ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll ist, und beantragen sie bei Bedarf, damit Ihre Bank keinen Steuerabzug mehr vornimmt.
In 30 Sekunden Klarheit
Beantworten Sie drei Fragen, wir zeigen Ihnen sofort, ob eine Mitgliedschaft bei lexo.tax für Sie möglich ist.
- Keine Anmeldung, keine Daten gespeichert
- Ehrliche Antwort, auch wenn wir nicht zuständig sind
Selbstcheck: Können wir Sie beraten?
Zwei kurze Fragen, Ergebnis sofort, ohne Anmeldung.
Hinweis: Mit der Neuregelung ab September 2026 entfällt die bisherige Einkommensgrenze (18.000 € / 36.000 €) für Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung.
Endlich Klarheit bei Ihren Kapitalerträgen?
Vereinbaren Sie ein kostenfreies Kennenlernen. Wir prüfen Ihre Unterlagen und klären, ob eine Mitgliedschaft für Sie passt, verbindlich erst nach Ihrem Ja.
Rechtshinweis: Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 4 EStG und § 32d EStG. Mit der Neuregelung ab September 2026 entfällt die bisherige Einkommensgrenze für Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung. Voraussetzung bleibt, dass keine Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit bzw. Land- und Forstwirtschaft vorliegen.