Bescheidprüfung inklusive
Jeder Steuerbescheid wird geprüft. Weicht das Finanzamt ab, klären wir das – ohne zusätzliche Rechnung.
ELSTER ist das kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung. Es überträgt Ihre Angaben zuverlässig ans Finanzamt – prüft aber nicht, ob Sie alles angesetzt haben, was Ihnen zusteht. Genau an dieser Stelle setzt ein Lohnsteuerhilfeverein an.
Direkter Vergleich
Sachliche Gegenüberstellung der Eckpunkte – ohne Wertung.
| Kriterium | lexo.tax | ELSTER (Mein ELSTER) |
|---|---|---|
| Kosten | Jahresbeitrag 59 € – 429 €, sozial gestaffelt, zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr (15 €) | Kostenlos |
| Wer erstellt die Erklärung? | Fachkräfte des Vereins | Sie selbst, in amtlichen Formularen |
| Fachliche Prüfung | Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung durch den Verein | Keine inhaltliche Prüfung, nur technische Validierung |
| Persönlicher Ansprechpartner | Fester persönlicher Ansprechpartner im Verein | Kein individueller Berater; allgemeine Auskunft beim Finanzamt |
| Digitale Belegübermittlung | Digitale Belegübermittlung über das Mitgliederportal, alternativ per Post | Belegupload möglich, Belegvorhalt grundsätzlich bei Ihnen |
| Bescheidprüfung | Bescheidprüfung ist Teil der Mitgliedschaft | Müssen Sie selbst vornehmen |
| Einspruch | Einspruchsverfahren im Rahmen der Beratungsbefugnis inklusive | Einspruch technisch möglich, Begründung erstellen Sie selbst |
| Übermittlung ans Finanzamt | Übermittlung ans Finanzamt übernimmt der Verein | Direkt über ELSTER |
| Haftung | Der Verein haftet für seine Beratungsleistung, Berufshaftpflicht besteht | Verantwortung liegt vollständig bei Ihnen |
| Vorausgefüllte Daten | Wir rufen die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten für Sie ab | Belegabruf nach Freischaltung selbst möglich |
Angaben zu anderen Anbietern beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Anbieter (Stand: Juli 2026) und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die Angaben des jeweiligen Anbieters.
Vertrauen
Jeder Steuerbescheid wird geprüft. Weicht das Finanzamt ab, klären wir das – ohne zusätzliche Rechnung.
Ein Einspruchsverfahren im Rahmen der Beratungsbefugnis wird nicht gesondert abgerechnet.
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt – ganzjährig erreichbar, per Video, Telefon oder vor Ort.
Fair bleiben
Nicht jede Lösung passt zu jeder Situation. Diese Fälle sprechen gegen einen Lohnsteuerhilfeverein.
Wer die relevanten Anlagen und Pauschalen sicher beherrscht, fährt mit ELSTER kostenfrei und effizient.
Ein Arbeitsverhältnis, keine Besonderheiten, keine Fragen: ELSTER genügt.
Beratung im Lohnsteuerhilfeverein setzt eine Mitgliedschaft voraus. Wer das nicht möchte, bleibt bei ELSTER.
Transparent statt Sternchentext: Sehen Sie direkt, was eine Mitgliedschaft kosten würde.
Stellen Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen ein, der Jahresbeitrag wird live berechnet.
Ab einem Bruttoeinkommen von 135.000 € greift der Höchstbeitrag von 429 € pro Jahr.
Ihr Jahresbeitrag
182 €
≈ 15,17 € pro Monat
Zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr von 15 € bei Erstanmeldung.
Ja. Der Unterschied liegt nicht im Portal, sondern in der fachlichen Begleitung: Prüfung der Vollständigkeit, Bescheidkontrolle und Einspruch sind bei ELSTER nicht enthalten.
Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt über die amtlichen Schnittstellen. Sie müssen sich darum nicht kümmern.
Ja, jederzeit. Wir übernehmen ab dem Steuerjahr, das Sie beauftragen.
Das lässt sich nicht allgemein zusagen. Die Erstattung hängt von Ihrem Einzelfall ab. Eine fachliche Prüfung erhöht aber die Chance, dass nichts übersehen wird.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob wir Sie beraten dürfen – und sagen es offen, wenn eine andere Lösung besser passt.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG tätig werden. Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft bzw. umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, wenden Sie sich bitte an eine Person oder Gesellschaft, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (§ 3 StBerG) – etwa an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.