Alternativen & Vergleiche

Lohnsteuerhilfeverein oder ELSTER?

ELSTER ist das kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung. Es überträgt Ihre Angaben zuverlässig ans Finanzamt – prüft aber nicht, ob Sie alles angesetzt haben, was Ihnen zusteht. Genau an dieser Stelle setzt ein Lohnsteuerhilfeverein an.

Für wen diese Seite gedacht ist

  • ELSTER-Nutzer, die unsicher sind, ob sie alles ausschöpfen
  • Menschen mit neuer Lebenssituation (Umzug, Heirat, Rente, Immobilie)
  • Alle, die Rückfragen des Finanzamts nicht selbst beantworten möchten

Direkter Vergleich

Kriterium für Kriterium.

Sachliche Gegenüberstellung der Eckpunkte – ohne Wertung.

Kriteriumlexo.taxELSTER (Mein ELSTER)
KostenJahresbeitrag 59 € – 429 €, sozial gestaffelt, zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr (15 €)Kostenlos
Wer erstellt die Erklärung?Fachkräfte des VereinsSie selbst, in amtlichen Formularen
Fachliche PrüfungVollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung durch den VereinKeine inhaltliche Prüfung, nur technische Validierung
Persönlicher AnsprechpartnerFester persönlicher Ansprechpartner im VereinKein individueller Berater; allgemeine Auskunft beim Finanzamt
Digitale BelegübermittlungDigitale Belegübermittlung über das Mitgliederportal, alternativ per PostBelegupload möglich, Belegvorhalt grundsätzlich bei Ihnen
BescheidprüfungBescheidprüfung ist Teil der MitgliedschaftMüssen Sie selbst vornehmen
EinspruchEinspruchsverfahren im Rahmen der Beratungsbefugnis inklusiveEinspruch technisch möglich, Begründung erstellen Sie selbst
Übermittlung ans FinanzamtÜbermittlung ans Finanzamt übernimmt der VereinDirekt über ELSTER
HaftungDer Verein haftet für seine Beratungsleistung, Berufshaftpflicht bestehtVerantwortung liegt vollständig bei Ihnen
Vorausgefüllte DatenWir rufen die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten für Sie abBelegabruf nach Freischaltung selbst möglich

Angaben zu anderen Anbietern beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Anbieter (Stand: Juli 2026) und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die Angaben des jeweiligen Anbieters.

Vertrauen

Was für lexo.tax spricht.

  • Bescheidprüfung inklusive

    Jeder Steuerbescheid wird geprüft. Weicht das Finanzamt ab, klären wir das – ohne zusätzliche Rechnung.

  • Einspruch im Beitrag enthalten

    Ein Einspruchsverfahren im Rahmen der Beratungsbefugnis wird nicht gesondert abgerechnet.

  • Persönliche Betreuung

    Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt – ganzjährig erreichbar, per Video, Telefon oder vor Ort.

Fair bleiben

Wann ELSTER die bessere Wahl ist.

Nicht jede Lösung passt zu jeder Situation. Diese Fälle sprechen gegen einen Lohnsteuerhilfeverein.

  • Sie kennen sich gut aus

    Wer die relevanten Anlagen und Pauschalen sicher beherrscht, fährt mit ELSTER kostenfrei und effizient.

  • Sehr einfache Verhältnisse

    Ein Arbeitsverhältnis, keine Besonderheiten, keine Fragen: ELSTER genügt.

  • Sie wollen keine Mitgliedschaft

    Beratung im Lohnsteuerhilfeverein setzt eine Mitgliedschaft voraus. Wer das nicht möchte, bleibt bei ELSTER.

Beitrag berechnen

Transparent statt Sternchentext: Sehen Sie direkt, was eine Mitgliedschaft kosten würde.

Beitragsrechner

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Stellen Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen ein, der Jahresbeitrag wird live berechnet.

45.000 €
10.000 €150.000 €+

Ab einem Bruttoeinkommen von 135.000 € greift der Höchstbeitrag von 429 € pro Jahr.

Ihr Jahresbeitrag

182 €

≈ 15,17 € pro Monat

Zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr von 15 € bei Erstanmeldung.

Häufige Fragen

Ist ELSTER nicht ohnehin kostenlos?

Ja. Der Unterschied liegt nicht im Portal, sondern in der fachlichen Begleitung: Prüfung der Vollständigkeit, Bescheidkontrolle und Einspruch sind bei ELSTER nicht enthalten.

Nutzt lexo.tax auch ELSTER?

Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt über die amtlichen Schnittstellen. Sie müssen sich darum nicht kümmern.

Kann ich von ELSTER zu lexo.tax wechseln?

Ja, jederzeit. Wir übernehmen ab dem Steuerjahr, das Sie beauftragen.

Bekomme ich mit Beratung automatisch mehr zurück?

Das lässt sich nicht allgemein zusagen. Die Erstattung hängt von Ihrem Einzelfall ab. Eine fachliche Prüfung erhöht aber die Chance, dass nichts übersehen wird.

Unsicher? Wir prüfen es.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob wir Sie beraten dürfen – und sagen es offen, wenn eine andere Lösung besser passt.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG tätig werden. Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft bzw. umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, wenden Sie sich bitte an eine Person oder Gesellschaft, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (§ 3 StBerG) – etwa an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.