Alternativen & Vergleiche

Steuer-App, Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater? Der große Vergleich 2026/2027.

Vier Wege führen zur Steuererklärung. Welcher zu Ihnen passt, hängt von Ihren Einkünften, Ihrem Anspruch an Beratung und Ihrer Zeit ab. Diese Übersicht stellt die Unterschiede sachlich dar – ohne Wertung und ohne Angriffe auf andere Anbieter.

Schnelle Orientierung

Drei Situationen, drei Wege.

  • Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter, Kapitalanleger

    Ihre Einkünfte fallen in den Rahmen des § 4 StBerG. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist zulässig – und meist die günstigste Variante mit persönlicher Beratung.

  • Gewerbe, Selbstständigkeit, Umsatzsteuer

    Hier ist ausschließlich eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater befugt (§ 3 StBerG). Ein Lohnsteuerhilfeverein darf nicht tätig werden.

  • Einfacher Fall, alles selbst erledigen

    Wenn Sie sich sicher fühlen und keine Beratung oder Bescheidprüfung brauchen, genügen ELSTER oder eine Steuer-App.

Die große Übersichtsmatrix

Alle vier Lösungen nebeneinander, entlang der Kriterien, die in der Praxis den Unterschied machen.

KriteriumLohnsteuerhilfevereinSteuerberaterSteuer-AppELSTER
Wer erstellt die Erklärung?Der VereinDie KanzleiSie selbstSie selbst
Persönlicher AnsprechpartnerJa, festIn der Regel jaSupportNein
Digitale BelegübermittlungJaJe nach KanzleiJaTeilweise
BescheidprüfungEnthaltenNach StBVVJe nach AnbieterSelbst
EinspruchIm Beitrag enthaltenNach StBVVKeine VertretungSelbst
Kosten59 – 429 € / JahrGebühren nach StBVVPreis pro JahrKostenlos
Beratung im RechtssinnJa, im Rahmen § 4 StBerGJa, unbeschränktNeinNein
Gewerbe / SelbstständigkeitNicht zulässigJaTeilweise abbildbarJa
Video-BeratungJaHäufigSeltenNein
Haftung für die BeratungBeim VereinBei der KanzleiBei IhnenBei Ihnen

Angaben zu anderen Anbietern beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Anbieter (Stand: Juli 2026) und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die Angaben des jeweiligen Anbieters.

Interaktiv

Welche Lösung passt zu mir?

Elf Fragen, eine begründete Empfehlung. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung Ihrer Antworten.

Vergleich mit anderen Lohnsteuerhilfevereinen

Sie haben sich bereits für einen Lohnsteuerhilfeverein entschieden und suchen den passenden? Diese Übersicht vergleicht lexo.tax mit Lohi, VLH und Steuerring.

Häufige Fragen

Was ist der wichtigste Unterschied zwischen den vier Lösungen?

Die Frage, wer die fachliche Verantwortung trägt. Bei ELSTER und Steuer-Apps liegt sie bei Ihnen, bei Lohnsteuerhilfeverein und Steuerberater beim jeweiligen Dienstleister.

Wann darf mich ein Lohnsteuerhilfeverein beraten?

Wenn Ihre Einkünfte in den Rahmen des § 4 StBerG fallen, also insbesondere Lohn, Renten, Vermietung und Kapitalerträge. Gewerbliche und selbstständige Einkünfte sind ausgeschlossen.

Ändert sich 2026 etwas an der Beratungsbefugnis?

Ja. Mit der Reform des Steuerberatungsgesetzes entfallen ab September 2026 die bisherigen Einnahmegrenzen für Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen.

Was kostet die Mitgliedschaft bei lexo.tax?

Der Jahresbeitrag beträgt einkommensabhängig 59 € bis 429 €, hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 €.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG tätig werden. Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft bzw. umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, wenden Sie sich bitte an eine Person oder Gesellschaft, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (§ 3 StBerG) – etwa an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.