Persönliche Betreuung
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt – ganzjährig erreichbar, per Video, Telefon oder vor Ort.
Steuer-Apps führen Sie durch ein Interview und übermitteln die Erklärung ans Finanzamt. Ein Lohnsteuerhilfeverein übernimmt die Erklärung fachlich für Sie und begleitet den Fall bis zum Bescheid. Der Unterschied ist weniger die Technik als die Frage: Wer trägt die fachliche Verantwortung?
Direkter Vergleich
Sachliche Gegenüberstellung der Eckpunkte – ohne Wertung.
| Kriterium | lexo.tax | Steuer-App (allgemein) |
|---|---|---|
| Wer erstellt die Erklärung? | Fachkräfte des Vereins auf Basis Ihrer Unterlagen | Sie selbst, geführt durch ein digitales Interview |
| Persönlicher Ansprechpartner | Fester persönlicher Ansprechpartner im Verein | Support-Chat oder Hotline, je nach Anbieter und Tarif |
| Digitale Belegübermittlung | Digitale Belegübermittlung über das Mitgliederportal, alternativ per Post | Foto-Upload und teilweise automatische Datenübernahme |
| Bescheidprüfung | Bescheidprüfung ist Teil der Mitgliedschaft | Teilweise automatisierter Abgleich, je nach Anbieter |
| Einspruch | Einspruchsverfahren im Rahmen der Beratungsbefugnis inklusive | Rechtsbehelfsvertretung ist Anbietern ohne Beratungsbefugnis nicht erlaubt |
| Kosten | Jahresbeitrag 59 € – 429 €, sozial gestaffelt, zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr (15 €) | Nutzungsgebühr pro Steuerjahr, laut Anbieter unterschiedlich |
| Persönliche Beratung | Beratung per Videocall, Telefon oder vor Ort in Rosenheim | In der Regel keine steuerliche Beratung im Rechtssinn |
| Übermittlung ans Finanzamt | Übermittlung ans Finanzamt übernimmt der Verein | Über die Schnittstelle des Anbieters |
| Haftung | Der Verein haftet für seine Beratungsleistung, Berufshaftpflicht besteht | Die Verantwortung für die Angaben bleibt in der Regel bei Ihnen |
| KI-Unterstützung | KI wird intern zur Unterstützung eingesetzt, die fachliche Prüfung erfolgt durch Menschen | Automatisierte Vorschläge, Umfang je nach Anbieter |
Angaben zu anderen Anbietern beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Anbieter (Stand: Juli 2026) und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die Angaben des jeweiligen Anbieters.
Vertrauen
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt – ganzjährig erreichbar, per Video, Telefon oder vor Ort.
Jeder Steuerbescheid wird geprüft. Weicht das Finanzamt ab, klären wir das – ohne zusätzliche Rechnung.
Ein Einspruchsverfahren im Rahmen der Beratungsbefugnis wird nicht gesondert abgerechnet.
Fair bleiben
Nicht jede Lösung passt zu jeder Situation. Diese Fälle sprechen gegen einen Lohnsteuerhilfeverein.
Ein Arbeitsverhältnis, Standard-Werbungskosten, keine Besonderheiten: Dann kommen viele Menschen mit einer App gut zurecht.
Wer Freude an der eigenen Recherche hat und keine Beratung braucht, ist mit Software oft schneller.
Für eine einmalige Erklärung ohne Folgejahre kann eine App die pragmatischere Wahl sein.
Transparent statt Sternchentext: Sehen Sie direkt, was eine Mitgliedschaft kosten würde.
Stellen Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen ein, der Jahresbeitrag wird live berechnet.
Ab einem Bruttoeinkommen von 135.000 € greift der Höchstbeitrag von 429 € pro Jahr.
Ihr Jahresbeitrag
182 €
≈ 15,17 € pro Monat
Zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr von 15 € bei Erstanmeldung.
Steuerliche Beratung im Rechtssinn ist nach dem Steuerberatungsgesetz befugten Personen und Vereinen vorbehalten. Apps bieten deshalb in der Regel Bedienhilfe und automatisierte Hinweise, keine individuelle Steuerberatung.
Bei Self-Service-Software liegt die Verantwortung für die Angaben grundsätzlich bei Ihnen. Beim Lohnsteuerhilfeverein haftet der Verein für seine Beratungsleistung.
Nicht zwangsläufig. Der Jahresbeitrag startet bei 59 €, deckt aber Erstellung, Bescheidprüfung und Einspruch ab.
Ja. Bringen Sie einfach Ihre Belege und die Bescheide der Vorjahre mit – wir arbeiten damit weiter.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob wir Sie beraten dürfen – und sagen es offen, wenn eine andere Lösung besser passt.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG tätig werden. Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft bzw. umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, wenden Sie sich bitte an eine Person oder Gesellschaft, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (§ 3 StBerG) – etwa an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.