Alternativen & Vergleiche

Welche Lösung passt zu mir?

Elf kurze Fragen zu Ihrer Situation – danach erhalten Sie eine begründete Empfehlung: Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater oder Steuer-App. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung Ihrer Antworten.

0 von 11 Fragen beantwortet

  1. 1. Beziehen Sie Lohn oder Gehalt als Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer oder Beamter?

    Auch Minijob, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld zählen hier dazu.

  2. 2. Beziehen Sie Rente oder Pension?

    Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester- oder Rürup-Rente, Beamtenpension.

  3. 3. Haben Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

    Zum Beispiel eine vermietete Wohnung oder ein verpachtetes Grundstück.

  4. 4. Haben Sie Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Fonds)?

    Auch Erträge aus Depots im Ausland zählen dazu.

  5. 5. Haben Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft?

    Dazu zählen Nebengewerbe, freiberufliche Honorare und in bestimmten Fällen auch Photovoltaikanlagen.

  6. 6. Müssen Sie Umsatzsteuer anmelden oder erklären?

    Etwa, wenn Sie Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer schreiben.

  7. 7. Ist Ihnen persönliche Beratung durch einen festen Ansprechpartner wichtig?

    Video- oder Telefontermin mit einer Person, die Ihren Fall kennt.

  8. 8. Möchten Sie, dass Ihr Steuerbescheid fachlich geprüft wird?

    Abgleich des Bescheids mit der eingereichten Erklärung.

  9. 9. Ist Ihnen wichtig, dass ein Einspruchsverfahren ohne Zusatzkosten enthalten ist?

    Falls das Finanzamt von Ihrer Erklärung abweicht.

  10. 10. Möchten Sie alles digital erledigen?

    Belege hochladen, Rückfragen online klären, digital unterschreiben.

  11. 11. Erledigen Sie Ihre Steuererklärung gerne selbst?

    Sie recherchieren gern und möchten jede Angabe selbst setzen.

Bitte beantworten Sie alle Fragen.

Wie der Wizard entscheidet

1. Beratungsbefugnis zuerst

Liegen gewerbliche oder selbstständige Einkünfte bzw. umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, empfiehlt der Wizard immer eine Steuerberatung – unabhängig von allen anderen Antworten.

2. Ihre Einkunftsarten

Lohn, Rente, Vermietung und Kapitalerträge fallen unter § 4 StBerG und können von einem Lohnsteuerhilfeverein bearbeitet werden.

3. Ihre Erwartung an Service

Wer alles selbst machen möchte und keine Bescheidprüfung oder Beratung braucht, bekommt eine Empfehlung für Self-Service per App oder ELSTER.

Häufige Fragen

Werden meine Antworten gespeichert?

Nein. Die Auswertung erfolgt vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Antworten übertragen oder gespeichert.

Ist das Ergebnis rechtsverbindlich?

Nein. Der Wizard gibt eine Orientierung. Die verbindliche Prüfung der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG erfolgt vor einem Beitritt.

Warum empfiehlt der Wizard manchmal einen Steuerberater?

Weil Lohnsteuerhilfevereine bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft sowie bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen nicht tätig werden dürfen.

Kann ich das Ergebnis besprechen?

Ja. Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch – wir ordnen Ihre Situation gemeinsam ein.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG tätig werden. Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft bzw. umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, wenden Sie sich bitte an eine Person oder Gesellschaft, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (§ 3 StBerG) – etwa an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.