Alternativen & Vergleiche

Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater?

Beide begleiten Sie fachlich bei der Steuererklärung – aber sie dürfen unterschiedlich viel. Ein Steuerberater ist zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt, ein Lohnsteuerhilfeverein berät ausschließlich im gesetzlich definierten Rahmen des § 4 StBerG. Für viele Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und Kapitalanleger reicht dieser Rahmen vollständig aus.

Für wen diese Seite gedacht ist

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Beratung statt Software suchen
  • Rentnerinnen und Rentner mit Renten- und Kapitaleinkünften
  • Vermieterinnen und Vermieter ohne gewerbliche Tätigkeit
  • Alle, die abwägen, ob ein Steuerberater notwendig ist

Direkter Vergleich

Kriterium für Kriterium.

Sachliche Gegenüberstellung der Eckpunkte – ohne Wertung.

Kriteriumlexo.taxSteuerberater
BeratungsbefugnisNur im Rahmen von § 4 StBerG (u. a. Arbeitnehmer, Renten, Vermietung, Kapitalerträge) – keine Gewerbe- oder Selbstständigen-FälleUnbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3 StBerG), auch Gewerbe, Selbstständigkeit, Umsatzsteuer
Persönlicher AnsprechpartnerFester persönlicher Ansprechpartner im VereinIn der Regel ja, abhängig von Kanzlei und Auslastung
Digitale BelegübermittlungDigitale Belegübermittlung über das Mitgliederportal, alternativ per PostJe nach Kanzlei, häufig über Mandantenportale
BescheidprüfungBescheidprüfung ist Teil der MitgliedschaftÜblich, Abrechnung nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
EinspruchEinspruchsverfahren im Rahmen der Beratungsbefugnis inklusiveMöglich, wird nach StBVV gesondert abgerechnet
KostenJahresbeitrag 59 € – 429 €, sozial gestaffelt, zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr (15 €)Gebühren nach StBVV, abhängig vom Gegenstandswert und Aufwand
Persönliche BeratungBeratung per Videocall, Telefon oder vor Ort in RosenheimJa, Kanzleitermin, oft auch Video
Übermittlung ans FinanzamtÜbermittlung ans Finanzamt übernimmt der VereinÜbernimmt die Kanzlei
HaftungDer Verein haftet für seine Beratungsleistung, Berufshaftpflicht bestehtBerufshaftpflicht der Kanzlei
KI-UnterstützungKI wird intern zur Unterstützung eingesetzt, die fachliche Prüfung erfolgt durch MenschenJe nach Kanzlei unterschiedlich

Angaben zu anderen Anbietern beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Anbieter (Stand: Juli 2026) und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die Angaben des jeweiligen Anbieters.

Vertrauen

Was für lexo.tax spricht.

  • Persönliche Betreuung

    Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt – ganzjährig erreichbar, per Video, Telefon oder vor Ort.

  • Vollständig digital möglich

    Belege hochladen, Rückfragen im Portal klären, Unterschrift digital. Wer lieber Papier nutzt, kann das weiterhin tun.

  • Bescheidprüfung inklusive

    Jeder Steuerbescheid wird geprüft. Weicht das Finanzamt ab, klären wir das – ohne zusätzliche Rechnung.

Fair bleiben

Wann Steuerberater die bessere Wahl ist.

Nicht jede Lösung passt zu jeder Situation. Diese Fälle sprechen gegen einen Lohnsteuerhilfeverein.

  • Sie sind gewerblich oder selbstständig tätig

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft dürfen Lohnsteuerhilfevereine nicht bearbeiten. Hier ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

  • Sie haben umsatzsteuerpflichtige Umsätze

    Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen fallen nicht unter § 4 StBerG.

  • Komplexe Gestaltungsberatung

    Unternehmensnachfolge, Betriebsprüfungen oder internationale Strukturen gehören in eine Steuerberatungskanzlei.

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Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Stellen Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen ein, der Jahresbeitrag wird live berechnet.

45.000 €
10.000 €150.000 €+

Ab einem Bruttoeinkommen von 135.000 € greift der Höchstbeitrag von 429 € pro Jahr.

Ihr Jahresbeitrag

182 €

≈ 15,17 € pro Monat

Zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr von 15 € bei Erstanmeldung.

Häufige Fragen

Ist ein Lohnsteuerhilfeverein günstiger als ein Steuerberater?

Die Kostenmodelle sind nicht direkt vergleichbar: Ein Steuerberater rechnet nach der StBVV ab, ein Lohnsteuerhilfeverein erhebt einen einkommensabhängigen Jahresbeitrag. Bei lexo.tax liegt dieser zwischen 59 € und 429 € pro Jahr. Welche Lösung für Sie wirtschaftlicher ist, hängt von Ihrem Fall ab.

Darf ein Lohnsteuerhilfeverein meine Vermietungseinkünfte bearbeiten?

Ja, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen in die Beratungsbefugnis. Mit der Reform des StBerG entfallen ab September 2026 die bisherigen Einnahmegrenzen.

Kann ich beide parallel nutzen?

Für ein und dieselbe Steuererklärung ist das nicht sinnvoll. Liegen gewerbliche Einkünfte vor, ist ausschließlich ein Steuerberater befugt.

Haftet ein Lohnsteuerhilfeverein für Fehler?

Ja. Für Beratungsfehler haftet der Verein, es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung.

Unsicher? Wir prüfen es.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob wir Sie beraten dürfen – und sagen es offen, wenn eine andere Lösung besser passt.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG tätig werden. Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft bzw. umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, wenden Sie sich bitte an eine Person oder Gesellschaft, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (§ 3 StBerG) – etwa an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.