Leistungen & Vorteile

Volle Leistung im Mitgliedsbeitrag, keine Pakete, keine Upsells.

Als Lohnsteuerhilfeverein bündeln wir alles, was Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter brauchen, zu einem fairen, sozial gestaffelten Beitrag.

Was im Beitrag enthalten ist

Sechs Kernleistungen, ein Beitrag, keine Überraschungen auf der Rechnung.

Einkommensteuererklärung

Komplette Erstellung und elektronische Übermittlung an das Finanzamt via ELSTER.

Bescheidprüfung

Wir prüfen jeden Steuerbescheid auf Fehler und legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein.

Ganzjährige Beratung

Persönliche Beratung zu Lohnsteuer, Werbungskosten, Sonderausgaben, im Beitrag enthalten.

Rechtssicher

Beratung im Rahmen § 4 Nr. 11 StBerG. Inklusive Berufshaftpflicht.

Digitales Portal

Belege per Upload, Status einsehen, Nachrichten direkt mit der Beraterin austauschen.

Einspruch & Finanzgericht

Bei Bedarf Vertretung im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht.

Lohnsteuerhilfeverein vs. Steuerberater

Beide haben ihre Berechtigung. Für Arbeitnehmer, Rentner und private Vermieter lohnt sich der Verein fast immer.

Aspektlexo.tax e. V.Steuerberater
Kosten pro Jahr59 € – 429 € (sozial gestaffelt)Oft 300 € – 1.500 € nach StBVV
Beratung inklusiveJa, ganzjährigMeist nach Stundensatz
BescheidprüfungInklusiveHäufig extra abrechenbar
EinspruchInklusiveHäufig extra abrechenbar
BeratungsbefugnisArbeitnehmer, Rentner, V+V und Kapital ohne Einnahmengrenze (ab 09/2026)Uneingeschränkt
Digitale AkteStandardVariiert

So läuft die Zusammenarbeit

Vier Schritte, vom Selbstcheck bis zur Erstattung.

1

Selbstcheck & Beitritt

Sie prüfen in 60 Sekunden die Beratungsbefugnis und werden Mitglied.

2

Belege hochladen

Im sicheren Online-Portal, oder klassisch per Post.

3

Erklärung & Bescheid

Wir erstellen die Steuererklärung, übermitteln sie und prüfen den Bescheid.

4

Erstattung & Folgejahr

Sie erhalten Ihre Erstattung. Im Folgejahr läuft alles noch schneller.

lexo.tax

Sprechen Sie mit uns, kostenfrei und unverbindlich

Wir prüfen Ihre Situation, klären die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG und finden den passenden nächsten Schritt.