Volle Leistung im Mitgliedsbeitrag, keine Pakete, keine Upsells.
Als Lohnsteuerhilfeverein bündeln wir alles, was Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter brauchen, zu einem fairen, sozial gestaffelten Beitrag.
Was im Beitrag enthalten ist
Sechs Kernleistungen, ein Beitrag, keine Überraschungen auf der Rechnung.
Einkommensteuererklärung
Komplette Erstellung und elektronische Übermittlung an das Finanzamt via ELSTER.
Bescheidprüfung
Wir prüfen jeden Steuerbescheid auf Fehler und legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein.
Ganzjährige Beratung
Persönliche Beratung zu Lohnsteuer, Werbungskosten, Sonderausgaben, im Beitrag enthalten.
Rechtssicher
Beratung im Rahmen § 4 Nr. 11 StBerG. Inklusive Berufshaftpflicht.
Digitales Portal
Belege per Upload, Status einsehen, Nachrichten direkt mit der Beraterin austauschen.
Einspruch & Finanzgericht
Bei Bedarf Vertretung im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht.
Lohnsteuerhilfeverein vs. Steuerberater
Beide haben ihre Berechtigung. Für Arbeitnehmer, Rentner und private Vermieter lohnt sich der Verein fast immer.
| Aspekt | lexo.tax e. V. | Steuerberater |
|---|---|---|
| Kosten pro Jahr | 59 € – 429 € (sozial gestaffelt) | Oft 300 € – 1.500 € nach StBVV |
| Beratung inklusive | Ja, ganzjährig | Meist nach Stundensatz |
| Bescheidprüfung | Inklusive | Häufig extra abrechenbar |
| Einspruch | Inklusive | Häufig extra abrechenbar |
| Beratungsbefugnis | Arbeitnehmer, Rentner, V+V und Kapital ohne Einnahmengrenze (ab 09/2026) | Uneingeschränkt |
| Digitale Akte | Standard | Variiert |
So läuft die Zusammenarbeit
Vier Schritte, vom Selbstcheck bis zur Erstattung.
Selbstcheck & Beitritt
Sie prüfen in 60 Sekunden die Beratungsbefugnis und werden Mitglied.
Belege hochladen
Im sicheren Online-Portal, oder klassisch per Post.
Erklärung & Bescheid
Wir erstellen die Steuererklärung, übermitteln sie und prüfen den Bescheid.
Erstattung & Folgejahr
Sie erhalten Ihre Erstattung. Im Folgejahr läuft alles noch schneller.
Sprechen Sie mit uns, kostenfrei und unverbindlich
Wir prüfen Ihre Situation, klären die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG und finden den passenden nächsten Schritt.