Ihre Empfehlung zählt.
Ab 1. September 2026 entfällt die bisherige Einnahmegrenze für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen. Dadurch können deutlich mehr Menschen von einem Lohnsteuerhilfeverein profitieren – deutschlandweit.
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Neue Regeln. Neue Möglichkeiten.
Ab dem 1. September 2026 entfällt die bisherige Einnahmegrenze für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen. Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Beratungsbefugnis bleiben bestehen.
Bisher
18.000 € / 36.000 €
Einnahmegrenze bei Einzel- bzw. Zusammenveranlagung für Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen.
Ab 1. September 2026
Keine bisherige Grenze
Für diese Einkünfte entfällt die bisherige Einnahmegrenze. Andere gesetzliche Voraussetzungen bleiben unberührt.
Für wen ist das jetzt interessant?
Die neue Regelung macht die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein für viele Menschen attraktiver.
Arbeitnehmer mit vermieteten Immobilien
Menschen mit Arbeitslohn und zusätzlichen Einkünften aus Vermietung können künftig auch bei höheren Mieterlösen von der neuen Regelung profitieren.
Anleger mit Kapitalerträgen
Auch höhere Kapitalerträge aus beispielsweise ETFs, Fonds oder Dividenden schließen die Beratung nicht mehr allein wegen der bisherigen Einnahmegrenze aus.
Rentner mit zusätzlichen Einkünften
Auch Rentner mit Miet- oder Kapitalerträgen können von der neuen Regelung profitieren, sofern die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
So funktioniert's
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Im Beitrittsformular gibt es das Feld "Wurden Sie von jemandem empfohlen? Wenn ja, bitte Name eingeben." Alternativ kann Ihr Name im Erstgespräch genannt werden.
Mitgliedsbeitrag wird gezahlt
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Eine Empfehlung. Zwei Gewinner.
Die Empfehlungsaktion ist ein echter Win-win für beide Seiten.
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Für die empfehlende Person
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