Alternativen & Vergleiche

Digitale Lohnsteuerhilfe oder Steuer-App?

Beide Wege sind digital. Der Unterschied liegt darin, wer die Arbeit macht. Bei einer App führen Sie sich selbst durch den Prozess. Bei digitaler Lohnsteuerhilfe laden Sie Unterlagen hoch, und ein Mensch mit Beratungsbefugnis erstellt und verantwortet die Erklärung.

Für wen diese Seite gedacht ist

  • Digital-affine Menschen, die Beratung nicht ausschließen
  • Alle, die den Unterschied zwischen Software und Beratung verstehen wollen
  • Nutzer, die keinen Weg in eine Kanzlei machen möchten

Direkter Vergleich

Kriterium für Kriterium.

Sachliche Gegenüberstellung der Eckpunkte – ohne Wertung.

Kriteriumlexo.taxSteuer-App (Self-Service)
ArbeitsmodellSie geben ab, wir erstellenSie erstellen selbst, geführt durch Software
Digitaler ProzessPortal, Upload, digitale Unterschrift, VideoterminApp bzw. Web-Interview
Fachliche VerantwortungBeim VereinBei Ihnen
BescheidprüfungBescheidprüfung ist Teil der MitgliedschaftAutomatisiert oder gar nicht, je nach Anbieter
EinspruchEinspruchsverfahren im Rahmen der Beratungsbefugnis inklusiveVertretung nur durch Befugte nach StBerG
Rückfragen des FinanzamtsÜbernehmen wir im Rahmen der BefugnisBeantworten Sie selbst
KostenJahresbeitrag 59 € – 429 €, sozial gestaffelt, zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr (15 €)Preis pro Steuerjahr, laut Anbieter
BeratungsbefugnisNur im Rahmen von § 4 StBerG (u. a. Arbeitnehmer, Renten, Vermietung, Kapitalerträge) – keine Gewerbe- oder Selbstständigen-FälleKeine – Software berät nicht

Angaben zu anderen Anbietern beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Anbieter (Stand: Juli 2026) und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die Angaben des jeweiligen Anbieters.

Vertrauen

Was für lexo.tax spricht.

  • Vollständig digital möglich

    Belege hochladen, Rückfragen im Portal klären, Unterschrift digital. Wer lieber Papier nutzt, kann das weiterhin tun.

  • Persönliche Betreuung

    Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt – ganzjährig erreichbar, per Video, Telefon oder vor Ort.

  • Transparente Beiträge

    Sozial gestaffelt von 59 € bis 429 € pro Jahr. Die Beitragsordnung ist öffentlich einsehbar.

Fair bleiben

Wann Steuer-App die bessere Wahl ist.

Nicht jede Lösung passt zu jeder Situation. Diese Fälle sprechen gegen einen Lohnsteuerhilfeverein.

  • Standardfall ohne offene Fragen

    Wenn Sie genau wissen, was Sie eintragen, ist Software effizient.

  • Sie wollen die volle Kontrolle

    Manche Menschen möchten jede Zeile selbst setzen – das ist mit einer App leichter.

  • Kein Bedarf an Bescheidprüfung

    Wer den Bescheid selbst nachrechnet, braucht diesen Service nicht.

Beitrag berechnen

Transparent statt Sternchentext: Sehen Sie direkt, was eine Mitgliedschaft kosten würde.

Beitragsrechner

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Stellen Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen ein, der Jahresbeitrag wird live berechnet.

45.000 €
10.000 €150.000 €+

Ab einem Bruttoeinkommen von 135.000 € greift der Höchstbeitrag von 429 € pro Jahr.

Ihr Jahresbeitrag

182 €

≈ 15,17 € pro Monat

Zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr von 15 € bei Erstanmeldung.

Häufige Fragen

Ist digitale Lohnsteuerhilfe genauso schnell wie eine App?

Der Upload dauert wenige Minuten. Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab.

Muss ich für die Beratung nach Rosenheim kommen?

Nein. Die Beratung ist bundesweit per Video und Telefon möglich; ein Termin vor Ort ist zusätzlich möglich.

Welche Unterlagen brauche ich?

Eine strukturierte Übersicht finden Sie in unserer Checkliste.

Was passiert mit meinen Daten?

Die Verarbeitung erfolgt nach DSGVO. Details stehen in unserer Datenschutzerklärung.

Unsicher? Wir prüfen es.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob wir Sie beraten dürfen – und sagen es offen, wenn eine andere Lösung besser passt.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG tätig werden. Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft bzw. umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, wenden Sie sich bitte an eine Person oder Gesellschaft, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (§ 3 StBerG) – etwa an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.