Alternativen & Vergleiche

Von ELSTER zu lexo.tax wechseln

ELSTER bleibt kostenlos – aber es prüft nicht mit. Wenn Sie den Aufwand und die Verantwortung abgeben möchten, übernehmen wir Erstellung, Übermittlung und Bescheidprüfung im Rahmen unserer Beratungsbefugnis.

Für wen diese Seite gedacht ist

  • ELSTER-Nutzer mit unsicherem Gefühl beim Absenden
  • Menschen mit neuen Einkünften oder Lebensereignissen
  • Alle, die Fristen und Rückfragen abgeben möchten

Direkter Vergleich

Kriterium für Kriterium.

Sachliche Gegenüberstellung der Eckpunkte – ohne Wertung.

Kriteriumlexo.taxELSTER
Aufwand für SieUnterlagen hochladen, Rückfragen beantwortenFormulare vollständig selbst ausfüllen
Fachliche PrüfungJa, durch den VereinNein, nur technische Plausibilität
BescheidprüfungBescheidprüfung ist Teil der MitgliedschaftSelbst vorzunehmen
EinspruchEinspruchsverfahren im Rahmen der Beratungsbefugnis inklusiveTechnisch möglich, Begründung selbst
KostenJahresbeitrag 59 € – 429 €, sozial gestaffelt, zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr (15 €)Kostenlos
FristenWir behalten Fristen im BlickSie behalten die Fristen selbst im Blick
BeratungsbefugnisNur im Rahmen von § 4 StBerG (u. a. Arbeitnehmer, Renten, Vermietung, Kapitalerträge) – keine Gewerbe- oder Selbstständigen-FällePortal der Finanzverwaltung, keine Beratung

Angaben zu anderen Anbietern beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Anbieter (Stand: Juli 2026) und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die Angaben des jeweiligen Anbieters.

Vertrauen

Was für lexo.tax spricht.

  • Bescheidprüfung inklusive

    Jeder Steuerbescheid wird geprüft. Weicht das Finanzamt ab, klären wir das – ohne zusätzliche Rechnung.

  • Persönliche Betreuung

    Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt – ganzjährig erreichbar, per Video, Telefon oder vor Ort.

  • Transparente Beiträge

    Sozial gestaffelt von 59 € bis 429 € pro Jahr. Die Beitragsordnung ist öffentlich einsehbar.

Fair bleiben

Wann ELSTER die bessere Wahl ist.

Nicht jede Lösung passt zu jeder Situation. Diese Fälle sprechen gegen einen Lohnsteuerhilfeverein.

  • Sie kennen Ihr Steuerrecht

    Wer sicher ist, spart mit ELSTER Geld.

  • Sehr einfacher Fall

    Ein Arbeitsverhältnis, Pauschalen, sonst nichts.

  • Sie sind nicht beratbar

    Bei gewerblichen Einkünften bleibt ELSTER oder eine Steuerberatung der Weg.

So läuft der Wechsel ab.

  1. 1. Beratbarkeit prüfen

    Wizard oder Selbstcheck ausfüllen.

  2. 2. Unterlagen zusammenstellen

    Lohnsteuerbescheinigung, Belege, letzter Bescheid – siehe Checkliste.

  3. 3. Mitglied werden

    Online-Beitritt, Beitrag ab 59 € pro Jahr.

  4. 4. Abgabe und Bescheid

    Wir erstellen, übermitteln und prüfen den Bescheid.

Beitrag berechnen

Transparent statt Sternchentext: Sehen Sie direkt, was eine Mitgliedschaft kosten würde.

Beitragsrechner

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Stellen Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen ein, der Jahresbeitrag wird live berechnet.

45.000 €
10.000 €150.000 €+

Ab einem Bruttoeinkommen von 135.000 € greift der Höchstbeitrag von 429 € pro Jahr.

Ihr Jahresbeitrag

182 €

≈ 15,17 € pro Monat

Zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr von 15 € bei Erstanmeldung.

Häufige Fragen

Brauche ich meinen ELSTER-Zugang weiterhin?

Nicht zwingend. Für den eigenen Belegabruf kann er nützlich bleiben; die Abgabe übernehmen wir.

Kann ich alte ELSTER-Erklärungen weiterverwenden?

Ja, die Vorjahresbescheide helfen uns beim Einstieg.

Lohnt sich das, wenn ELSTER kostenlos ist?

Das hängt von Ihrem Fall ab. Der Mehrwert liegt in Prüfung, Bescheidkontrolle und Einspruch – nicht in der Übermittlung selbst.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Sobald Ihre Unterlagen vollständig sind, geht es in der Regel zügig; die Dauer beim Finanzamt variiert.

Unsicher? Wir prüfen es.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob wir Sie beraten dürfen – und sagen es offen, wenn eine andere Lösung besser passt.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG tätig werden. Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft bzw. umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, wenden Sie sich bitte an eine Person oder Gesellschaft, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (§ 3 StBerG) – etwa an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.