Transparente Beiträge
Sozial gestaffelt von 59 € bis 429 € pro Jahr. Die Beitragsordnung ist öffentlich einsehbar.
Ein Wechsel ist möglich, wenn Ihre Einkünfte vollständig in die Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG fallen. Wir prüfen das vorab kostenfrei – und sagen Ihnen ehrlich, wenn ein Steuerberater für Sie der richtige Weg bleibt.
Direkter Vergleich
Sachliche Gegenüberstellung der Eckpunkte – ohne Wertung.
| Kriterium | lexo.tax | Steuerberater |
|---|---|---|
| Voraussetzung für den Wechsel | Einkünfte müssen unter § 4 StBerG fallen | Keine Beschränkung |
| Kündigungsfrist | Mitgliedschaft: Kündigung zum Jahresende möglich | Nach Mandatsvertrag, oft jederzeit |
| Unterlagenübergabe | Bescheide und Belege der Vorjahre genügen | Kanzlei gibt Ihre Unterlagen heraus |
| Kosten | Jahresbeitrag 59 € – 429 €, sozial gestaffelt, zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr (15 €) | Gebühren nach StBVV |
| Persönlicher Ansprechpartner | Fester persönlicher Ansprechpartner im Verein | In der Regel ja |
| Bescheidprüfung | Bescheidprüfung ist Teil der Mitgliedschaft | Üblich, nach StBVV abgerechnet |
| Einspruch | Einspruchsverfahren im Rahmen der Beratungsbefugnis inklusive | Möglich, gesondert abgerechnet |
Angaben zu anderen Anbietern beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Anbieter (Stand: Juli 2026) und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die Angaben des jeweiligen Anbieters.
Vertrauen
Sozial gestaffelt von 59 € bis 429 € pro Jahr. Die Beitragsordnung ist öffentlich einsehbar.
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt – ganzjährig erreichbar, per Video, Telefon oder vor Ort.
Ein Einspruchsverfahren im Rahmen der Beratungsbefugnis wird nicht gesondert abgerechnet.
Fair bleiben
Nicht jede Lösung passt zu jeder Situation. Diese Fälle sprechen gegen einen Lohnsteuerhilfeverein.
Auch ein kleines Gewerbe schließt die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein aus.
Ob Ihre PV-Anlage steuerlich unschädlich ist, prüfen wir im Erstgespräch.
Bleiben Sie in diesem Fall bei Ihrer Kanzlei.
Nutzen Sie den Selbstcheck oder unseren Wizard. In wenigen Minuten wissen Sie, ob ein Wechsel zulässig ist.
Wir besprechen Ihre Situation kostenfrei per Video oder Telefon.
Kündigen Sie schriftlich und lassen Sie sich Ihre Unterlagen aushändigen.
Beitrittserklärung online ausfüllen, Unterlagen hochladen – wir übernehmen ab dem beauftragten Jahr.
Transparent statt Sternchentext: Sehen Sie direkt, was eine Mitgliedschaft kosten würde.
Stellen Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen ein, der Jahresbeitrag wird live berechnet.
Ab einem Bruttoeinkommen von 135.000 € greift der Höchstbeitrag von 429 € pro Jahr.
Ihr Jahresbeitrag
182 €
≈ 15,17 € pro Monat
Zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr von 15 € bei Erstanmeldung.
Ja, ein bestehendes Mandat sollten Sie schriftlich beenden und die Herausgabe Ihrer Unterlagen erbitten.
Wir können auch zurückliegende Jahre bearbeiten, soweit sie in die Beratungsbefugnis fallen und noch offen sind.
Dann sagen wir Ihnen das im Erstgespräch und empfehlen den Verbleib bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Bei uns fallen der Jahresbeitrag und die einmalige Aufnahmegebühr an. Kosten der bisherigen Kanzlei richten sich nach deren Vertrag.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob wir Sie beraten dürfen – und sagen es offen, wenn eine andere Lösung besser passt.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG tätig werden. Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft bzw. umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, wenden Sie sich bitte an eine Person oder Gesellschaft, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (§ 3 StBerG) – etwa an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.