Alternativen & Vergleiche

Vom Steuerberater zum Lohnsteuerhilfeverein wechseln

Ein Wechsel ist möglich, wenn Ihre Einkünfte vollständig in die Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG fallen. Wir prüfen das vorab kostenfrei – und sagen Ihnen ehrlich, wenn ein Steuerberater für Sie der richtige Weg bleibt.

Für wen diese Seite gedacht ist

  • Ehemalige Selbstständige, die inzwischen angestellt oder in Rente sind
  • Arbeitnehmer mit Vermietung oder Kapitalerträgen
  • Alle, deren Steuerfall einfacher geworden ist

Direkter Vergleich

Kriterium für Kriterium.

Sachliche Gegenüberstellung der Eckpunkte – ohne Wertung.

Kriteriumlexo.taxSteuerberater
Voraussetzung für den WechselEinkünfte müssen unter § 4 StBerG fallenKeine Beschränkung
KündigungsfristMitgliedschaft: Kündigung zum Jahresende möglichNach Mandatsvertrag, oft jederzeit
UnterlagenübergabeBescheide und Belege der Vorjahre genügenKanzlei gibt Ihre Unterlagen heraus
KostenJahresbeitrag 59 € – 429 €, sozial gestaffelt, zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr (15 €)Gebühren nach StBVV
Persönlicher AnsprechpartnerFester persönlicher Ansprechpartner im VereinIn der Regel ja
BescheidprüfungBescheidprüfung ist Teil der MitgliedschaftÜblich, nach StBVV abgerechnet
EinspruchEinspruchsverfahren im Rahmen der Beratungsbefugnis inklusiveMöglich, gesondert abgerechnet

Angaben zu anderen Anbietern beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Anbieter (Stand: Juli 2026) und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die Angaben des jeweiligen Anbieters.

Vertrauen

Was für lexo.tax spricht.

  • Transparente Beiträge

    Sozial gestaffelt von 59 € bis 429 € pro Jahr. Die Beitragsordnung ist öffentlich einsehbar.

  • Persönliche Betreuung

    Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt – ganzjährig erreichbar, per Video, Telefon oder vor Ort.

  • Einspruch im Beitrag enthalten

    Ein Einspruchsverfahren im Rahmen der Beratungsbefugnis wird nicht gesondert abgerechnet.

Fair bleiben

Wann Steuerberater die bessere Wahl ist.

Nicht jede Lösung passt zu jeder Situation. Diese Fälle sprechen gegen einen Lohnsteuerhilfeverein.

  • Sie sind weiterhin gewerblich tätig

    Auch ein kleines Gewerbe schließt die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein aus.

  • Photovoltaik mit gewerblicher Einordnung

    Ob Ihre PV-Anlage steuerlich unschädlich ist, prüfen wir im Erstgespräch.

  • Laufende Betriebsprüfung

    Bleiben Sie in diesem Fall bei Ihrer Kanzlei.

So läuft der Wechsel ab.

  1. 1. Beratungsbefugnis prüfen

    Nutzen Sie den Selbstcheck oder unseren Wizard. In wenigen Minuten wissen Sie, ob ein Wechsel zulässig ist.

  2. 2. Erstgespräch vereinbaren

    Wir besprechen Ihre Situation kostenfrei per Video oder Telefon.

  3. 3. Mandat bei der Kanzlei beenden

    Kündigen Sie schriftlich und lassen Sie sich Ihre Unterlagen aushändigen.

  4. 4. Mitglied werden und starten

    Beitrittserklärung online ausfüllen, Unterlagen hochladen – wir übernehmen ab dem beauftragten Jahr.

Beitrag berechnen

Transparent statt Sternchentext: Sehen Sie direkt, was eine Mitgliedschaft kosten würde.

Beitragsrechner

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Stellen Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen ein, der Jahresbeitrag wird live berechnet.

45.000 €
10.000 €150.000 €+

Ab einem Bruttoeinkommen von 135.000 € greift der Höchstbeitrag von 429 € pro Jahr.

Ihr Jahresbeitrag

182 €

≈ 15,17 € pro Monat

Zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr von 15 € bei Erstanmeldung.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Steuerberater informieren?

Ja, ein bestehendes Mandat sollten Sie schriftlich beenden und die Herausgabe Ihrer Unterlagen erbitten.

Kann ich rückwirkend wechseln?

Wir können auch zurückliegende Jahre bearbeiten, soweit sie in die Beratungsbefugnis fallen und noch offen sind.

Was, wenn ich doch nicht beratbar bin?

Dann sagen wir Ihnen das im Erstgespräch und empfehlen den Verbleib bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Entstehen beim Wechsel Zusatzkosten?

Bei uns fallen der Jahresbeitrag und die einmalige Aufnahmegebühr an. Kosten der bisherigen Kanzlei richten sich nach deren Vertrag.

Unsicher? Wir prüfen es.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob wir Sie beraten dürfen – und sagen es offen, wenn eine andere Lösung besser passt.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG tätig werden. Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft bzw. umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, wenden Sie sich bitte an eine Person oder Gesellschaft, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (§ 3 StBerG) – etwa an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.