Wie alt wirst du laut Steuerrecht?
Das Finanzamt kennt dich nicht persönlich. Für Nießbrauch, Wohnrecht oder lebenslange Renten rechnet es trotzdem mit einer Zahl: deiner statistischen Restlebenserwartung.
Statistische Restlebenserwartung
39,89Jahre
Das entspricht einem statistischen Alter von
81,89 Jahren
Werte aus der gesetzlichen Bewertungstabelle des Bundes (§ 14 BewG). Ausschließlich für steuerliche Zwecke wie Nießbrauch, Wohnrechte oder lebenslange Renten.
Wusstest du?
Das Finanzamt verwendet tatsächlich statistische Lebenserwartungen.
Nicht,
um vorherzusagen, wie alt Menschen werden.
Sondern,
um den Kapitalwert lebenslanger Rechte zu berechnen.
Kapitalwert-Rechner
Was ist ein lebenslanges Recht wert?
Gib den jährlichen Wert eines Wohnrechts, Nießbrauchs oder einer Leibrente ein. Der Kapitalwertfaktor stammt aus deinem Ergebnis oben.
Steuerlicher Kapitalwert
160.340 €
Fun Facts
„Das Finanzamt rechnet mit deiner statistischen Lebenserwartung."
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Hinweis: Diese Anwendung dient ausschließlich der Veranschaulichung steuerlicher Bewertungsverfahren nach § 14 BewG. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Aussage über die tatsächliche Lebenserwartung und auch nicht um eine medizinische Einschätzung. Datengrundlage: Sterbetafel 2020/2022, Statistisches Bundesamt · § 14 Abs. 1 BewG.