§ 14 BewG · Bewertungsrecht spielerisch

Wie alt wirst du laut Steuerrecht?

Das Finanzamt kennt dich nicht persönlich. Für Nießbrauch, Wohnrecht oder lebenslange Renten rechnet es trotzdem mit einer Zahl: deiner statistischen Restlebenserwartung.

Jahre
Geschlecht (optional)

Statistische Restlebenserwartung

39,89Jahre

Das entspricht einem statistischen Alter von

81,89 Jahren

Werte aus der gesetzlichen Bewertungstabelle des Bundes (§ 14 BewG). Ausschließlich für steuerliche Zwecke wie Nießbrauch, Wohnrechte oder lebenslange Renten.

Wusstest du?

Das Finanzamt verwendet tatsächlich statistische Lebenserwartungen.

Nicht,

um vorherzusagen, wie alt Menschen werden.

Sondern,

um den Kapitalwert lebenslanger Rechte zu berechnen.

Kapitalwert-Rechner

Was ist ein lebenslanges Recht wert?

Gib den jährlichen Wert eines Wohnrechts, Nießbrauchs oder einer Leibrente ein. Der Kapitalwertfaktor stammt aus deinem Ergebnis oben.

€ / Jahr

Steuerlicher Kapitalwert

160.340 €

Fun Facts

Das Finanzamt rechnet mit deiner statistischen Lebenserwartung."

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Frag deine Freunde, mit welchem Alter das Finanzamt rechnet.

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Hinweis: Diese Anwendung dient ausschließlich der Veranschaulichung steuerlicher Bewertungsverfahren nach § 14 BewG. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Aussage über die tatsächliche Lebenserwartung und auch nicht um eine medizinische Einschätzung. Datengrundlage: Sterbetafel 2020/2022, Statistisches Bundesamt · § 14 Abs. 1 BewG.