Einkommensteuerreform 2027: Das soll sich für Arbeitnehmer und Familien ändern

Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Kindergeld, Handwerkerbonus und Minijobs: Der Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 im Überblick.

Von Maria Keutel· Veröffentlicht: · 2 Min. Lesezeit
Per E-MailLinkedIn

Mit dem geplanten Einkommensteuerreformgesetz 2027 stehen für Arbeitnehmer, Familien und Rentner mehrere Änderungen an. Der Regierungsentwurf kombiniert Entlastungen mit Gegenfinanzierungsmaßnahmen. Wichtig: Es handelt sich bislang um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung – im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind Änderungen möglich.

Die ausführliche Themenseite mit allen Tarifstufen, Zahlen im Detail und dem Regierungsentwurf als PDF-Download findest du hier: Einkommensteuerreform 2027 – alle geplanten Änderungen.

Die geplanten Änderungen im Überblick

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Erhöhung von 1.230 Euro auf 1.430 Euro pro Jahr.
  • Grundfreibetrag: 2027 auf 12.564 Euro, 2028 auf 12.900 Euro.
  • Kindergeld: 2027 auf 267 Euro, 2028 auf 272 Euro je Kind und Monat.
  • Kinderfreibeträge: 2027 insgesamt 10.056 Euro, 2028 insgesamt 10.236 Euro.
  • Einkommensteuertarif: Anpassung der Tarifzonen, zusätzlich eine neue Stufe mit 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
  • Handwerkerleistungen: Der Steuerbonus nach § 35a Abs. 3 EStG sinkt von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro.
  • Minijobs: Die einheitliche Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG steigt von 2 auf 5 Prozent (Arbeitgeberseite).
  • Sonn- und Feiertagszuschläge: Der maximal begünstigte Grundlohn steigt von 50 Euro auf 75 Euro pro Stunde; für Nachtarbeit bleibt es bei 50 Euro.

Was das für Arbeitnehmer bedeutet

Der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag wirkt automatisch – ohne Einzelnachweise. Wer höhere berufliche Aufwendungen hat, kann weiterhin die tatsächlichen Werbungskosten ansetzen, etwa für Fortbildungen, Arbeitsmittel oder bestimmte Fahrtkosten. Der höhere Pauschbetrag ist daher vor allem für Arbeitnehmer relevant, deren tatsächliche Werbungskosten darunter liegen.

Beim Grundfreibetrag gilt: Entscheidend ist nicht der Bruttoarbeitslohn, sondern das nach den steuerlichen Vorschriften ermittelte zu versteuernde Einkommen.

Was das für Familien bedeutet

Kindergeld und Kinderfreibeträge steigen parallel. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, welche Variante steuerlich günstiger ist (Günstigerprüfung). Bei zwei Kindern wären es ab 2027 insgesamt 534 Euro Kindergeld pro Monat.

Wo es teurer wird

Nicht alle Punkte sind Entlastungen. Der gekürzte Handwerkerbonus trifft Eigentümer und Mieter, die Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsleistungen steuerlich geltend machen. Die höhere Minijob-Pauschsteuer betrifft zunächst die Arbeitgeberseite. Und sehr hohe Einkommen werden über die neue 47-Prozent-Stufe stärker belastet – dabei handelt es sich um einen Grenzsteuersatz, der nur innerhalb der obersten Tarifzone greift.

Ab wann gilt die Reform?

Der Entwurf sieht ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 vor; weitere Anpassungen – erneute Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibeträgen und Kindergeld – sind zum 1. Januar 2028 geplant. Beim Lohnsteuerabzug greifen die 2027er Änderungen erstmals für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2026 enden.

Fazit

Für viele Arbeitnehmer und Familien überwiegen die Entlastungen, an anderer Stelle wird gekürzt. Wie sich die Reform auf die persönliche Steuerlast auswirkt, hängt von Einkommen, Familienkonstellation und Werbungskosten ab. Als Mitglied kannst du das im Rahmen unserer Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG mit deiner Beratungsstelle durchsprechen.

Stand dieses Beitrags: September 2026 – Regierungsentwurf, Änderungen im Gesetzgebungsverfahren möglich. Alle Details und den Entwurf als PDF findest du auf der Themenseite zur Einkommensteuerreform 2027.

Persönlich beraten lassen

Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen bei Ihrer Einkommensteuererklärung.