Lohnsteuerhilfeverein lexo.tax – Einkommensteuer einfach, rechtssicher und fair
Wir beraten Arbeitnehmer, Rentner und Familien persönlich, digital und bundesweit – im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Sozial gestaffelte Jahresbeiträge ab 59 €.
Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine gesetzlich geregelte Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer, Rentner, Beamte und Studierende. Rechtsgrundlage ist § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Aufgabe eines Lohnsteuerhilfevereins ist die eingeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen für seine Mitglieder – im Kern die Erstellung der Einkommensteuererklärung sowie die Vertretung gegenüber dem Finanzamt.
Anders als ein Steuerberater oder eine Kanzlei berät ein Lohnsteuerhilfeverein ausschließlich Privatpersonen mit Überschusseinkünften – also mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Rente, Kapitalvermögen oder Vermietung. Gewerbliche und selbstständige Einkünfte sind ausgeschlossen. Als anerkannter Verein arbeitet lexo.tax e.V. unter behördlicher Aufsicht und bündelt die Kosten seiner Mitglieder in einem gemeinsamen, sozial gestaffelten Jahresbeitrag – daher der Begriff Selbsthilfeeinrichtung.
Mehr zur konkreten Ausgestaltung finden Sie in unseren Leistungen und Vorteilen.
Was kostet ein Lohnsteuerhilfeverein?
Bei lexo.tax zahlen Sie einen sozial gestaffelten Jahresbeitrag zwischen 59 € und 429 € – je nach Bruttojahreseinkommen. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 €. Ehepaare mit Zusammenveranlagung zahlen den Beitrag nur einmal gemeinsam. Der Beitrag deckt die gesamte Beratung ab: Einkommensteuererklärung, Bescheidprüfung, Einspruch und Vertretung im Einspruchsverfahren.
Zum Vergleich: Ein Steuerberater rechnet nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab – für eine typische Arbeitnehmererklärung liegt das Honorar häufig zwischen 200 € und 800 €, bei komplexeren Fällen deutlich darüber. Wer nur Einkünfte aus Lohn, Rente, Kapital oder Vermietung hat, fährt mit einem Lohnsteuerhilfeverein daher fast immer günstiger – und bekommt zusätzlich eine ganzjährige Betreuung.
Alle Beitragsstufen im Detail: siehe Beitragsordnung.
Wer kann Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden?
Mitglied werden können alle Personen mit sogenannten Überschusseinkünften. Dazu zählen insbesondere Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Pensionäre, Studierende, Auszubildende sowie Bezieher von Lohnersatzleistungen (etwa Kranken-, Eltern-, Arbeitslosengeld). Auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen dürfen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen beraten werden.
Nicht beraten werden dürfen Personen, die – als Haupt- oder Nebentätigkeit – Gewinneinkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielen. Ausnahmen bestehen für vollständig steuerfreie Einnahmen (§ 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG – Übungsleiter, Ehrenamt, Pflege) und für begünstigte Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG.
Passt Ihre Situation? Werden Sie unkompliziert Mitglied bei lexo.tax.
Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater – was passt zu mir?
Die kurze Antwort: Wer ausschließlich Überschusseinkünfte hat, ist bei einem Lohnsteuerhilfeverein meist günstiger und schneller betreut. Wer gewerblich oder selbstständig tätig ist, braucht einen Steuerberater. Die Übersicht:
| Kriterium | Lohnsteuerhilfeverein | Steuerberater |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Arbeitnehmer, Rentner, Familien | Selbstständige, Unternehmen, komplexe Fälle |
| Kosten pro Jahr | 59–429 € (einkommensabhängig) | nach StBVV, oft 200 €+ pro Erklärung |
| Ganzjährige Beratung | im Beitrag enthalten | gesondert abgerechnet |
| Einspruch & Finanzgericht | enthalten | enthalten (Honorar) |
| Vertretung vor BFH | nein (Vertretungszwang RA/StB) | ja |
| Gewerbe- / Umsatzsteuer | nein | ja |
Zur ausführlichen Gegenüberstellung: siehe Leistungen & Vorteile.
Lohnsteuerhilfeverein online: So funktioniert die digitale Beratung bei lexo.tax
Bei lexo.tax läuft die Beratung vollständig digital – ohne Papierstapel und ohne feste Öffnungszeiten. Nach der Anmeldung buchen Sie online ein Erstgespräch per Microsoft Teams. Belege laden Sie sicher über unser verschlüsseltes Portal hoch, Server stehen in Deutschland und die Kommunikation läuft DSGVO-konform.
Sie behalten Ihre feste Ansprechperson – ganzjährig. Wir erstellen die Einkommensteuererklärung, übermitteln sie ans Finanzamt, prüfen den Bescheid und legen bei Bedarf Einspruch ein – alles im Beitrag enthalten. Wenn Sie lieber persönlich vorbeikommen: unsere Beratungsstelle in Rosenheim ist geöffnet, weitere Standorte bundesweit sind im Aufbau.
Weitere häufige Fragen beantworten wir in unseren FAQ.
Warum lexo.tax?
Vier Versprechen, die Sie an unserer Arbeit jeden Tag erkennen.
Geht einfach
Wir übernehmen die Erklärung, Sie liefern nur Belege. Auf Wunsch komplett digital, ohne Papier.
Geht rechtssicher
Einspruch und Klage vor dem Finanzgericht möglich. Vor dem BFH besteht Vertretungszwang durch RA/StB.
Geht fair
Sozial gestaffelte Jahresbeiträge ab 59 €/Jahr. Details in der Beitragsordnung.
Geht schnell
Kurze Wege: Online-Erstgespräch oder Telefon, feste Ansprechperson, schnelle Rückmeldungen.
Leistungen für Arbeitnehmer, Rentner & Familien
Wir beraten im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG – klar, zuverlässig und mit fester Ansprechperson.
Einkommensteuererklärung
Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, § 35a EStG (haushaltsnahe Dienste/Handwerker).
Arbeitslohn (§ 19 EStG)
Steuerklassenwahl, Freibeträge, Entfernungspauschale, Kinderfreibetrag/Kindergeld – wir erklären, beantragen und tragen ein.
Vermietung & Verpachtung
Im gesetzlich geregelten Rahmen für Mitglieder mit zusätzlichen Einkünften aus Lohn, Gehalt oder Rente.
Kapitalerträge
Nur veranlagungspflichtige oder auf Antrag erklärte Erträge (z. B. Auslandszinsen, Günstigerprüfung).
Photovoltaik privat
Wenn § 3 Nr. 72 EStG erfüllt (kWp-Grenzen, MaStR): ESt-frei → Beratung zulässig. USt-Fragen bleiben außen vor.
Einspruch & Finanzgericht
Einspruch gegen ESt-Bescheide und Klage vor dem Finanzgericht. Vor dem BFH gilt Vertretungszwang durch RA/StB.
- Individuelle Beratung statt Formularstress
- Auf Wunsch komplett digital, ohne Papier
- Schnelle Bearbeitung & feste Ansprechperson
- Faire, sozial gestaffelte Jahresbeiträge
- Umsatzsteuer (z. B. Option nach § 9 UStG, Voranmeldungen)
- Gewinneinkünfte (Gewerbe, selbständig, LuF)
- Ausnahme: vollständig steuerfreie Einnahmen (z. B. § 3 Nr. 26/26a/26b EStG)
Häufige Fragen zum Lohnsteuerhilfeverein
Die wichtigsten Fragen zu Mitgliedschaft, Beiträgen und Beratungsumfang – kurz beantwortet.
Lohnt sich ein Lohnsteuerhilfeverein?
Für Arbeitnehmer, Rentner und Familien lohnt sich die Mitgliedschaft in aller Regel: Der Jahresbeitrag ist deutlich niedriger als das Honorar eines Steuerberaters, dafür erhalten Sie eine vollständige Einkommensteuererklärung inklusive Bescheidprüfung und Einspruch. Schon eine korrekt angesetzte Homeoffice- oder Entfernungspauschale gleicht den Beitrag oft aus.
Ist ein Lohnsteuerhilfeverein seriös?
Ja. Lohnsteuerhilfevereine sind gesetzlich in § 4 Nr. 11 StBerG geregelt und werden von der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannt. Beratungsstellenleiter müssen ihre fachliche Eignung nachweisen. lexo.tax e.V. ist offiziell anerkannt und nach DIN 77700 zertifiziert.
Was darf ein Lohnsteuerhilfeverein – und was nicht?
Beraten werden dürfen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Unterhalt sowie – im gesetzlich geregelten Rahmen – Vermietung, Kapitalerträge und begünstigte Photovoltaik. Nicht beraten werden Gewinneinkünfte aus Gewerbe, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft sowie Umsatzsteuer.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel innerhalb weniger Werktage. Ihr Erstgespräch führen wir online per Microsoft Teams oder telefonisch. Belege laden Sie anschließend sicher über unser Portal hoch – ohne Papier.
Kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Ja. Die Mitgliedschaft kann zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Details regelt unsere Satzung. Bereits laufende Beratungsfälle schließen wir selbstverständlich sauber ab.
Was passiert bei einem Einspruch oder einer Klage?
Der Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid und die Vertretung im Einspruchsverfahren sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Auch die Klage vor dem Finanzgericht können wir für Sie führen. Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gilt hingegen Vertretungszwang durch Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Was, wenn ich Nebeneinkünfte aus einem Gewerbe habe?
Reine Gewinneinkünfte fallen nicht in die Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins. Ausgenommen sind vollständig steuerfreie Einnahmen (z. B. nach § 3 Nr. 26/26a/26b EStG) sowie eine begünstigte Photovoltaikanlage nach § 3 Nr. 72 EStG. In diesen Fällen dürfen wir Sie regulär beraten.
Sprechen Sie mit uns, kostenfrei und unverbindlich
Wir prüfen Ihre Situation, klären die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG und finden den passenden nächsten Schritt.