Persönliche Betreuung
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt – ganzjährig erreichbar, per Video, Telefon oder vor Ort.
Taxfix ist eine mobile Steuer-App mit einem geführten Frage-Antwort-Prozess. Sie ist auf schnelle, standardisierte Fälle ausgelegt. Ein Lohnsteuerhilfeverein arbeitet umgekehrt: Sie geben ab, wir erstellen und begleiten.
Direkter Vergleich
Sachliche Gegenüberstellung der Eckpunkte – ohne Wertung.
| Kriterium | lexo.tax | Taxfix |
|---|---|---|
| Wer erstellt die Erklärung? | Fachkräfte des Vereins | Sie selbst über den App-Fragebogen |
| Persönlicher Ansprechpartner | Fester persönlicher Ansprechpartner im Verein | Kundensupport, laut Anbieter zusätzlich kostenpflichtige Expertenoptionen |
| Digitale Belegübermittlung | Digitale Belegübermittlung über das Mitgliederportal, alternativ per Post | Foto-Upload in der App |
| Bescheidprüfung | Bescheidprüfung ist Teil der Mitgliedschaft | Je nach gebuchtem Angebot, laut Anbieter |
| Einspruch | Einspruchsverfahren im Rahmen der Beratungsbefugnis inklusive | Rechtsbehelfsvertretung setzt eine Befugnis nach StBerG voraus |
| Kosten | Jahresbeitrag 59 € – 429 €, sozial gestaffelt, zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr (15 €) | Gebühr pro Steuerjahr, laut Anbieter |
| Video-Beratung | Ja, Termine online buchbar | Nicht Kernbestandteil des Self-Service-Angebots |
| Übermittlung ans Finanzamt | Übermittlung ans Finanzamt übernimmt der Verein | Über die Schnittstelle des Anbieters |
| Haftung | Der Verein haftet für seine Beratungsleistung, Berufshaftpflicht besteht | Verantwortung für die Angaben bleibt in der Regel bei Ihnen |
| Beratungsbefugnis | Nur im Rahmen von § 4 StBerG (u. a. Arbeitnehmer, Renten, Vermietung, Kapitalerträge) – keine Gewerbe- oder Selbstständigen-Fälle | Self-Service-Software leistet keine Steuerberatung im Rechtssinn |
Angaben zu anderen Anbietern beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Anbieter (Stand: Juli 2026) und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die Angaben des jeweiligen Anbieters.
Vertrauen
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt – ganzjährig erreichbar, per Video, Telefon oder vor Ort.
Jeder Steuerbescheid wird geprüft. Weicht das Finanzamt ab, klären wir das – ohne zusätzliche Rechnung.
Verarbeitung nach DSGVO auf Servern in Deutschland, zertifiziert nach DIN 77700.
Fair bleiben
Nicht jede Lösung passt zu jeder Situation. Diese Fälle sprechen gegen einen Lohnsteuerhilfeverein.
Ein Job, keine Nebeneinkünfte, kein Auslandsbezug: Der App-Weg ist schnell.
Beratung im Verein ist an eine Mitgliedschaft gebunden. Eine App nutzen Sie ohne Bindung.
Wer heute Abend fertig werden will und den Fall selbst überblickt, ist mit der App schneller.
Transparent statt Sternchentext: Sehen Sie direkt, was eine Mitgliedschaft kosten würde.
Stellen Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen ein, der Jahresbeitrag wird live berechnet.
Ab einem Bruttoeinkommen von 135.000 € greift der Höchstbeitrag von 429 € pro Jahr.
Ihr Jahresbeitrag
182 €
≈ 15,17 € pro Monat
Zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr von 15 € bei Erstanmeldung.
Nein. Taxfix ist ein Software-Anbieter. Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern mit gesetzlich geregelter Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.
Diese Einkünfte fallen in die Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins. Mit der StBerG-Reform entfallen ab September 2026 die bisherigen Einnahmegrenzen.
Ja. Sie können jederzeit Mitglied werden; wir übernehmen ab dem beauftragten Steuerjahr.
Der Jahresbeitrag beträgt einkommensabhängig 59 € bis 429 € zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr von 15 €.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob wir Sie beraten dürfen – und sagen es offen, wenn eine andere Lösung besser passt.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG tätig werden. Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft bzw. umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, wenden Sie sich bitte an eine Person oder Gesellschaft, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (§ 3 StBerG) – etwa an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.