Alternativen & Vergleiche

Von Taxfix zu lexo.tax wechseln

Wenn Ihre Steuersituation komplexer geworden ist oder Sie einfach nicht mehr selbst tippen möchten, ist der Wechsel unkompliziert. Sie brauchen keine Daten zu exportieren – Belege und die letzten Bescheide genügen.

Für wen diese Seite gedacht ist

  • App-Nutzer mit neuen Einkunftsarten
  • Menschen, die Rückfragen des Finanzamts abgeben möchten
  • Alle, die eine Bescheidprüfung wünschen

Direkter Vergleich

Kriterium für Kriterium.

Sachliche Gegenüberstellung der Eckpunkte – ohne Wertung.

Kriteriumlexo.taxTaxfix
Aufwand für SieUnterlagen hochladen, Rückfragen beantwortenKompletter Fragebogen in Eigenregie
Persönlicher AnsprechpartnerFester persönlicher Ansprechpartner im VereinSupport, laut Anbieter
BescheidprüfungBescheidprüfung ist Teil der MitgliedschaftJe nach gebuchtem Angebot
EinspruchEinspruchsverfahren im Rahmen der Beratungsbefugnis inklusiveVertretung nur durch Befugte nach StBerG
KostenJahresbeitrag 59 € – 429 €, sozial gestaffelt, zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr (15 €)Preis pro Steuerjahr, laut Anbieter
DatenübernahmeBelege und Vorjahresbescheide genügenExport der eigenen Angaben aus der App
BeratungsbefugnisNur im Rahmen von § 4 StBerG (u. a. Arbeitnehmer, Renten, Vermietung, Kapitalerträge) – keine Gewerbe- oder Selbstständigen-FälleKeine Steuerberatung im Rechtssinn

Angaben zu anderen Anbietern beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der jeweiligen Anbieter (Stand: Juli 2026) und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die Angaben des jeweiligen Anbieters.

Vertrauen

Was für lexo.tax spricht.

  • Persönliche Betreuung

    Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt – ganzjährig erreichbar, per Video, Telefon oder vor Ort.

  • Bescheidprüfung inklusive

    Jeder Steuerbescheid wird geprüft. Weicht das Finanzamt ab, klären wir das – ohne zusätzliche Rechnung.

  • Vollständig digital möglich

    Belege hochladen, Rückfragen im Portal klären, Unterschrift digital. Wer lieber Papier nutzt, kann das weiterhin tun.

Fair bleiben

Wann Taxfix die bessere Wahl ist.

Nicht jede Lösung passt zu jeder Situation. Diese Fälle sprechen gegen einen Lohnsteuerhilfeverein.

  • Ihr Fall bleibt sehr einfach

    Ein Arbeitsverhältnis ohne Besonderheiten – dann spricht wenig gegen die App.

  • Sie sind gewerblich tätig

    Dann dürfen wir nicht beraten; wenden Sie sich an eine Steuerberatung.

  • Sie möchten keine Mitgliedschaft eingehen

    Unsere Beratung setzt eine Vereinsmitgliedschaft voraus.

So läuft der Wechsel ab.

  1. 1. Beratbarkeit prüfen

    Selbstcheck oder Wizard ausfüllen – dauert zwei Minuten.

  2. 2. Unterlagen sammeln

    Lohnsteuerbescheinigung, Belege, letzter Steuerbescheid. Unsere Checkliste hilft.

  3. 3. Mitgliedschaft starten

    Beitrittserklärung online, Beitrag einkommensabhängig ab 59 € pro Jahr.

  4. 4. Wir übernehmen

    Erstellung, Übermittlung, Bescheidprüfung und – falls nötig – Einspruch.

Beitrag berechnen

Transparent statt Sternchentext: Sehen Sie direkt, was eine Mitgliedschaft kosten würde.

Beitragsrechner

Was kostet mich die Mitgliedschaft?

Stellen Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen ein, der Jahresbeitrag wird live berechnet.

45.000 €
10.000 €150.000 €+

Ab einem Bruttoeinkommen von 135.000 € greift der Höchstbeitrag von 429 € pro Jahr.

Ihr Jahresbeitrag

182 €

≈ 15,17 € pro Monat

Zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr von 15 € bei Erstanmeldung.

Häufige Fragen

Kann ich meine Taxfix-Daten importieren?

Ein technischer Import ist nicht erforderlich. Wir arbeiten mit Ihren Belegen und dem letzten Steuerbescheid.

Verliere ich bereits eingegebene Angaben?

Nein, Ihre abgegebenen Erklärungen bleiben beim Finanzamt gespeichert und dienen uns als Grundlage.

Wann lohnt sich der Wechsel?

Vor allem, wenn Vermietung, Kapitalerträge, Renten oder eine geänderte Lebenssituation hinzugekommen sind.

Wie lange bin ich gebunden?

Die Mitgliedschaft läuft jährlich und kann zum Jahresende gekündigt werden.

Unsicher? Wir prüfen es.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob wir Sie beraten dürfen – und sagen es offen, wenn eine andere Lösung besser passt.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ausschließlich im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG tätig werden. Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft bzw. umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, wenden Sie sich bitte an eine Person oder Gesellschaft, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (§ 3 StBerG) – etwa an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.