Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat – also 24.000 Euro im Jahr – steuerfrei dazuverdienen. Das ist die großzügigste Steuervergünstigung für arbeitende Rentner, die es je gab. Doch kaum ist das Gesetz in Kraft, mehren sich die kritischen Stimmen: In einem vielbeachteten Aufsatz kommt der Steuerwissenschaftler Dr. Till Valentin Meickmann (DStR 33/2026) zu einem klaren Ergebnis – der Grundansatz der Aktivrente trägt, ihre konkrete Ausgestaltung ist aber gleichheitswidrig und damit verfassungswidrig.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente wurde mit dem Aktivrentengesetz vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 361) eingeführt und gilt seit dem 1. Januar 2026. Das Ziel: angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels sollen Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, einen finanziellen Anreiz erhalten, freiwillig weiterzuarbeiten.
Die Kernpunkte im Überblick:
- Wer? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und daneben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben.
- Wie viel? Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat bleiben steuerfrei.
- Was bleibt versteuert? Alles, was darüber hinausgeht – und natürlich die Rente selbst, für die weiterhin die üblichen Regeln der Rentenbesteuerung gelten.
Für viele unserer Mitglieder ist das ein echter finanzieller Vorteil: Wer beispielsweise 1.800 Euro im Monat im Job neben der Rente verdient, zahlt auf diesen Arbeitslohn keinen Euro Einkommensteuer.
Warum soll die Aktivrente verfassungswidrig sein?
Steuervergünstigungen müssen sich am allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) messen lassen: Wer gleich viel leisten kann, soll auch gleich belastet werden. Genau hier setzt die Kritik von Meickmann an. Sein Befund in Kurzform:
Der Grundansatz trägt. Dass der Gesetzgeber mit einer Steuerfreiheit Anreize setzt, im Alter länger zu arbeiten, ist verfassungsrechtlich nicht von vornherein zu beanstanden. Der Staat darf gesellschaftlich erwünschtes Verhalten steuerlich fördern.
Die Ausgestaltung ist gleichheitswidrig. Das Problem liegt im Detail der Begrenzungen:
- Nur Arbeitnehmer profitieren. Wer als Rentner selbständig oder freiberuflich weiterarbeitet – etwa die Handwerkerin mit eigenem Betrieb oder der Berater auf Honorarbasis – geht leer aus, obwohl die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und der Beitrag zum Arbeitsmarkt identisch sein können.
- Die Trennung nach Einkunftsart ist sachlich nicht zwingend. Dass derselbe Monatsverdienst als Arbeitnehmer steuerfrei bleibt, als Selbständiger aber voll versteuert wird, lässt sich nach der Analyse nicht tragfähig rechtfertigen.
Die Konsequenz, zu der der Aufsatz kommt: Die Aktivrente in ihrer jetzigen Form verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Sie ist damit ein Kandidat für die Finanzgerichte – und langfristig für das Bundesverfassungsgericht.
Was bedeutet das für Sie in der Praxis?
Ganz wichtig: Die Aktivrente gilt – und Sie sollten sie nutzen. Ein wissenschaftlicher Aufsatz ändert nichts an der Gesetzeslage. Die Finanzverwaltung wendet die Steuerfreiheit an, und niemand muss befürchten, dass ihr nachträglich etwas weggenommen wird. Sollte die Verfassungswidrigkeit eines Tages gerichtlich festgestellt werden, würde das die Begünstigten aller Erfahrung nach nicht schlechter, sondern eher die bisher Benachteiligten besser stellen.
Unsere praktischen Empfehlungen:
- Anspruch prüfen lassen. Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht und arbeiten weiter? Dann gehört die Aktivrente in Ihre Steuererklärung – wir kümmern uns darum.
- Selbständige im Blick behalten. Wenn Sie als Rentner selbständig tätig sind und von der Aktivrente ausgeschlossen werden, kann es sich lohnen, einen etwaigen Ablehnungsbescheid des Finanzamts mit Einspruch offenzuhalten – für den Fall, dass die Rechtsprechung die Begünstigung ausdehnt. Sprechen Sie uns dazu an.
- Rente und Job sauber trennen. Die Steuerfreiheit gilt nur für den Arbeitslohn aus der Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze. Alles andere bleibt beim gewohnten Steuerspiel.
Fazit
Die Aktivrente ist ein spürbarer finanzieller Anreiz für alle, die im Rentenalter weiterarbeiten wollen – und sie ist zugleich juristisch angreifbar. Die Debatte um ihre Verfassungsmäßigkeit hat gerade erst begonnen. Für Sie zählt im Hier und Jetzt: Die Steuerfreiheit steht im Gesetz, und wir tragen dafür Sorge, dass sie auch in Ihrem Bescheid ankommt.
Sie erreichen die Regelaltersgrenze oder arbeiten bereits darüber hinaus? Als Mitglied prüfen wir Ihre Steuererklärung auf die Aktivrente – und auf alles andere, was Ihnen zusteht.
Quellen: Aktivrentengesetz v. 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 361); Meickmann, „Die Aktivrente – Eine gleichheitswidrige Steuervergünstigung?", DStR Nr. 33/2026, S. 1833. Stand: September 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
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