Lebenssituationen
Steuern bei Veränderungen im Leben
Heirat, Trennung, Elternzeit, neuer Job, Arbeitslosigkeit oder Rückkehr aus dem Ausland: Fast jede Veränderung wirkt sich auf die Einkommensteuer aus. Wir sortieren, was für Sie relevant ist.
Kurz gesagt
Veränderungen im Leben verschieben oft die Steuerlast: Steuerklassen, Veranlagungsart, Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt oder mehrere Arbeitgeber in einem Jahr. Häufig entsteht dadurch eine Pflicht zur Abgabe – manchmal aber auch eine Erstattung. Als Mitglied klären Sie solche Wechsel einmal im Jahr mit derselben Beraterin oder demselben Berater.
Können wir Sie beraten?
Passt grundsätzlich
Klassische private Lebenssituationen von Arbeitnehmern, Beamten und Rentnern können wir im Rahmen der Mitgliedschaft betreuen.
Das übernehmen wir
- Wechsel der Steuerklasse und Wahl der Veranlagungsart
- Elterngeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld
- Jobwechsel, mehrere Arbeitgeber, Umzug aus beruflichem Anlass
- Trennung und Unterhalt im Rahmen der Einkommensteuer
Grenzen der Beratungsbefugnis
- Keine Beratung bei Aufnahme einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit
- Keine familienrechtliche Beratung
- Erbschaft- und Schenkungsteuer gehören nicht zu unserer Befugnis
Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.
So funktioniert es
- 1
Mitglied werden
Online in wenigen Minuten. Der Beitrag richtet sich nach Ihren Einnahmen.
- 2
Unterlagen hochladen
Belege und Bescheinigungen kommen verschlüsselt über unser Portal.
- 3
Erklärung erstellen und abgeben
Wir erstellen die Einkommensteuererklärung und übermitteln sie an das Finanzamt.
- 4
Bescheid prüfen
Jeden Bescheid prüfen wir auf Fehler. Ein Einspruch ist im Beitrag enthalten.
Häufige Fragen
Ändert sich nach der Heirat automatisch etwas an meiner Steuer?
Die Steuerklassen können gewechselt werden, und für das gesamte Jahr der Heirat ist eine Zusammenveranlagung möglich. Ob sie günstiger ist, hängt vom Einkommensunterschied ab. Wir rechnen beide Varianten durch.
Zahlen Ehepaare bei lexo.tax zwei Beiträge?
Nein. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften zahlen gemeinsam einen einkommensabhängigen Jahresbeitrag.
Muss ich nach Elterngeld oder Arbeitslosengeld eine Erklärung abgeben?
In vielen Fällen ja: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt und lösen häufig eine Pflichtveranlagung aus.
Was ist bei einem Jobwechsel im laufenden Jahr wichtig?
Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung und Bewerbungskosten spielen eine Rolle. Bei Steuerklasse VI aus einem zweiten Arbeitsverhältnis ist die Erklärung meist Pflicht.
Können Sie mich betreuen, wenn ich mitten im Jahr aus dem Ausland zurückkomme?
In der Regel ja, sofern Sie Arbeitnehmer sind und keine gewerblichen oder selbständigen Einkünfte haben. Bei geteilten Veranlagungszeiträumen prüfen wir den Einzelfall.
Nicht sicher, ob Ihr Fall passt?
Der Selbstcheck ordnet Ihre Einkunftsarten in 60 Sekunden ein – ohne Anmeldung.