International
Arbeiten und wohnen über Grenzen hinweg
Ausländischer Arbeitgeber, Remote Work von Deutschland aus, Einsätze in mehreren Staaten oder Umzug ins Ausland: Wir ordnen Ihren Fall ein und übernehmen die deutsche Einkommensteuererklärung.
Kurz gesagt
Wer in Deutschland wohnt, ist hier grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig – auch bei einem Arbeitgeber im Ausland. Welches Land besteuern darf, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Als Arbeitnehmer können wir Sie dabei in der Regel betreuen: von der Anlage N-AUS bis zur Prüfung des Bescheids. Bei beschränkter Steuerpflicht oder Wegzug prüfen wir den Einzelfall.
Können wir Sie beraten?
Einzelfall prüfen
Grenzüberschreitende Arbeitnehmerfälle können wir häufig übernehmen. Weil die Beratungsbefugnis an die Einkunftsarten und die Steuerpflicht gebunden ist, klären wir vor der Aufnahme kurz Ihre Konstellation.
Das übernehmen wir
- Wohnsitz in Deutschland, Arbeitslohn aus dem Ausland
- Remote-Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber
- Anlage N-AUS, Freistellung und Anrechnung nach Doppelbesteuerungsabkommen
- Prüfung von Bescheid und Progressionsvorbehalt
Grenzen der Beratungsbefugnis
- Keine Beratung zu ausländischem Steuerrecht
- Selbständige oder gewerbliche Tätigkeit im Ausland
- Reine Auslandsveranlagungen ohne deutsche Einkommensteuerpflicht
Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.
Konkrete internationale Fälle
Wählen Sie die Situation, die Ihrer am nächsten kommt.
Ausländischer Arbeitgeber, Wohnsitz Deutschland
Wer in Deutschland wohnt, aber für einen Arbeitgeber im Ausland tätig ist, bleibt in aller Regel unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Ob und wie der Lohn in Deutschland versteuert wird, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und vom Tätigkeitsort ab.
Fall ansehenRemote für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten
Remote-Arbeit für Unternehmen ohne Sitz in Deutschland ist längst Alltag. Steuerlich bleibt der Wohnsitz in Deutschland dabei meist entscheidend – unabhängig davon, wo der Arbeitgeber ansässig ist.
Fall ansehenRückkehr nach Deutschland: Steuerliche Folgen
Wer nach einem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zieht, wird ab dem Zuzug regelmäßig erneut unbeschränkt steuerpflichtig. Für das Rückkehrjahr ist der Zeitraum vor und nach dem Zuzug getrennt zu betrachten.
Fall ansehenArbeit in mehreren Staaten: Steuerliche Einordnung
Wer im Laufe eines Jahres in mehreren Staaten für einen oder mehrere Arbeitgeber tätig ist, muss den Arbeitslohn anteilig den betroffenen Staaten zuordnen. Bei Wohnsitz in Deutschland bleibt dabei die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen.
Fall ansehenAusländischen Arbeitslohn richtig erklären
Arbeitslohn aus dem Ausland muss bei Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn er dort bereits versteuert wurde. Ob er in Deutschland zusätzlich besteuert wird oder nur den Steuersatz beeinflusst, richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Fall ansehen
So funktioniert es
- 1
Mitglied werden
Online in wenigen Minuten. Der Beitrag richtet sich nach Ihren Einnahmen.
- 2
Unterlagen hochladen
Belege und Bescheinigungen kommen verschlüsselt über unser Portal.
- 3
Erklärung erstellen und abgeben
Wir erstellen die Einkommensteuererklärung und übermitteln sie an das Finanzamt.
- 4
Bescheid prüfen
Jeden Bescheid prüfen wir auf Fehler. Ein Einspruch ist im Beitrag enthalten.
Was wir brauchen
- Arbeitsvertrag und, falls vorhanden, Entsendevereinbarung
- Lohnabrechnungen oder ausländische Lohnbescheinigung
- Nachweise über im Ausland gezahlte Steuern
- Aufstellung der Arbeits- und Aufenthaltstage je Land
- Meldebescheinigungen bei Umzug oder zweitem Wohnsitz
- Belege über Werbungskosten, Reisekosten und doppelte Haushaltsführung
Häufige Fragen
Muss ich in Deutschland eine Steuererklärung abgeben, wenn mein Arbeitgeber im Ausland sitzt?
Wenn Sie in Deutschland wohnen, sind Sie hier grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig – unabhängig davon, wo Ihr Arbeitgeber sitzt. Der Arbeitslohn wird in der Regel in der Anlage N beziehungsweise N-AUS erfasst. Ob Deutschland besteuern darf, richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Kann ein Lohnsteuerhilfeverein internationale Fälle betreuen?
Solange Sie Arbeitnehmer sind und im Inland wohnen, ist die Beratung in der Regel möglich. Bei beschränkter Steuerpflicht, mehreren Wohnsitzen oder Wegzug prüfen wir den Einzelfall vor der Aufnahme.
Wird mein ausländisches Einkommen doppelt besteuert?
Doppelbesteuerungsabkommen verhindern das im Regelfall. Je nach Abkommen wird das Einkommen freigestellt, dann meist unter Progressionsvorbehalt, oder die ausländische Steuer wird angerechnet.
Was ist der Progressionsvorbehalt?
Steuerfrei gestellte ausländische Einkünfte erhöhen Ihren Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Sie zahlen also keine Steuer auf diese Einkünfte selbst, wohl aber einen höheren Satz auf den Rest.
Welche Unterlagen brauchen Sie bei Auslandsbezug?
Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen oder eine ausländische Lohnbescheinigung, Nachweise über gezahlte Steuern und Sozialabgaben, Reise- und Aufenthaltstage sowie Meldebescheinigungen.
Nicht sicher, ob Ihr Fall passt?
Der Selbstcheck ordnet Ihre Einkunftsarten in 60 Sekunden ein – ohne Anmeldung.