International

Arbeiten und wohnen über Grenzen hinweg

Ausländischer Arbeitgeber, Remote Work von Deutschland aus, Einsätze in mehreren Staaten oder Umzug ins Ausland: Wir ordnen Ihren Fall ein und übernehmen die deutsche Einkommensteuererklärung.

Kurz gesagt

Wer in Deutschland wohnt, ist hier grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig – auch bei einem Arbeitgeber im Ausland. Welches Land besteuern darf, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Als Arbeitnehmer können wir Sie dabei in der Regel betreuen: von der Anlage N-AUS bis zur Prüfung des Bescheids. Bei beschränkter Steuerpflicht oder Wegzug prüfen wir den Einzelfall.

Können wir Sie beraten?

Einzelfall prüfen

Grenzüberschreitende Arbeitnehmerfälle können wir häufig übernehmen. Weil die Beratungsbefugnis an die Einkunftsarten und die Steuerpflicht gebunden ist, klären wir vor der Aufnahme kurz Ihre Konstellation.

Das übernehmen wir

  • Wohnsitz in Deutschland, Arbeitslohn aus dem Ausland
  • Remote-Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber
  • Anlage N-AUS, Freistellung und Anrechnung nach Doppelbesteuerungsabkommen
  • Prüfung von Bescheid und Progressionsvorbehalt

Grenzen der Beratungsbefugnis

  • Keine Beratung zu ausländischem Steuerrecht
  • Selbständige oder gewerbliche Tätigkeit im Ausland
  • Reine Auslandsveranlagungen ohne deutsche Einkommensteuerpflicht

Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.

Konkrete internationale Fälle

Wählen Sie die Situation, die Ihrer am nächsten kommt.

So funktioniert es

  1. 1

    Mitglied werden

    Online in wenigen Minuten. Der Beitrag richtet sich nach Ihren Einnahmen.

  2. 2

    Unterlagen hochladen

    Belege und Bescheinigungen kommen verschlüsselt über unser Portal.

  3. 3

    Erklärung erstellen und abgeben

    Wir erstellen die Einkommensteuererklärung und übermitteln sie an das Finanzamt.

  4. 4

    Bescheid prüfen

    Jeden Bescheid prüfen wir auf Fehler. Ein Einspruch ist im Beitrag enthalten.

Was wir brauchen

  • Arbeitsvertrag und, falls vorhanden, Entsendevereinbarung
  • Lohnabrechnungen oder ausländische Lohnbescheinigung
  • Nachweise über im Ausland gezahlte Steuern
  • Aufstellung der Arbeits- und Aufenthaltstage je Land
  • Meldebescheinigungen bei Umzug oder zweitem Wohnsitz
  • Belege über Werbungskosten, Reisekosten und doppelte Haushaltsführung

Vollständige Checkliste ansehen

Häufige Fragen

Muss ich in Deutschland eine Steuererklärung abgeben, wenn mein Arbeitgeber im Ausland sitzt?

Wenn Sie in Deutschland wohnen, sind Sie hier grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig – unabhängig davon, wo Ihr Arbeitgeber sitzt. Der Arbeitslohn wird in der Regel in der Anlage N beziehungsweise N-AUS erfasst. Ob Deutschland besteuern darf, richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Kann ein Lohnsteuerhilfeverein internationale Fälle betreuen?

Solange Sie Arbeitnehmer sind und im Inland wohnen, ist die Beratung in der Regel möglich. Bei beschränkter Steuerpflicht, mehreren Wohnsitzen oder Wegzug prüfen wir den Einzelfall vor der Aufnahme.

Wird mein ausländisches Einkommen doppelt besteuert?

Doppelbesteuerungsabkommen verhindern das im Regelfall. Je nach Abkommen wird das Einkommen freigestellt, dann meist unter Progressionsvorbehalt, oder die ausländische Steuer wird angerechnet.

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Steuerfrei gestellte ausländische Einkünfte erhöhen Ihren Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Sie zahlen also keine Steuer auf diese Einkünfte selbst, wohl aber einen höheren Satz auf den Rest.

Welche Unterlagen brauchen Sie bei Auslandsbezug?

Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen oder eine ausländische Lohnbescheinigung, Nachweise über gezahlte Steuern und Sozialabgaben, Reise- und Aufenthaltstage sowie Meldebescheinigungen.

Nicht sicher, ob Ihr Fall passt?

Der Selbstcheck ordnet Ihre Einkunftsarten in 60 Sekunden ein – ohne Anmeldung.