Steuerfälle & Selbstcheck
Ist lexo.tax für meinen Fall geeignet?
Arbeitnehmer mit Depot, erste vermietete Wohnung, ausländischer Arbeitgeber oder Post vom Finanzamt: Hier finden Sie zu jeder Situation die passende Einordnung – und den nächsten Schritt.
Kurz gesagt
Entscheidend ist nicht die Höhe Ihrer Einkünfte, sondern deren Art. Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und Anleger können wir im Rahmen der Mitgliedschaft betreuen – seit der Neuregelung ab September 2026 ohne Einnahmegrenze bei Vermietung und Kapitalvermögen. Nicht möglich sind gewerbliche und selbständige Einkünfte.
Können wir Sie beraten?
Einzelfall prüfen
Die meisten privaten Steuerfälle können wir übernehmen. Ob Ihr Fall dazugehört, hängt allein von Ihren Einkunftsarten ab.
Das übernehmen wir
- Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Pensionäre
- Vermietung und Verpachtung, ohne Einnahmegrenze ab September 2026
- Kapitalerträge, Depots und ausländische Broker
- Grenzüberschreitende Arbeitnehmerfälle im Einzelfall
Grenzen der Beratungsbefugnis
- Gewerbebetrieb, Selbständigkeit, Land- und Forstwirtschaft
- Umsatzsteuer, außer kleinen PV-Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG
- Vertretung vor dem Finanzgericht
Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.
Themenbereiche
Wählen Sie Ihren Ausgangspunkt – jeder Bereich führt zu konkreten Fällen.
Arbeitnehmer
Gutverdiener, Führungskräfte, Abfindung, Mitarbeiteraktien, mehrere Arbeitgeber.
4 Fälle ansehenVermietung
Anlage V, erste Wohnung, mehrere Objekte, Renovierung, Leerstand, Ferienwohnung.
10 Fälle ansehenKapitalvermögen
Depot, Anlage KAP, Dividenden, Quellensteuer, ausländische Broker, ETF-Anleger.
6 Fälle ansehenInternational
Ausländischer Arbeitgeber, Remote Work, mehrere Staaten, Wegzug und Rückkehr.
5 Fälle ansehenSchweiz
Grenzgänger, Wegzug, Wohnsitz Schweiz, Homeoffice, 60-Tage-Regelung.
3 Fälle ansehenFinanzamt & Steuerbescheid
Bescheid, Einspruch, Nachzahlung, Frist, Belege, Aufforderung zur Abgabe.
9 Fälle ansehenLebenssituationen
Heirat, Trennung, Elternzeit, Jobwechsel, Arbeitslosigkeit, Rückkehr aus dem Ausland.
Zum Bereich
Alle Steuerfälle
Jede Seite beantwortet zuerst, ob wir Ihren Fall übernehmen können.
- Arbeitnehmer
Lohnsteuerhilfeverein für Gutverdiener
Viele Gutverdiener glauben, ein Lohnsteuerhilfeverein sei nur für kleine Einkommen gedacht. Tatsächlich gibt es für Arbeitnehmer keine Einkommensobergrenze, solange ausschließlich beratbare Einkünfte vorliegen. Wir erklären, wer profitieren kann und wo die Grenzen der Beratungsbefugnis liegen.
Fall ansehen - Arbeitnehmer
Steuererklärung für Führungskräfte
Führungskräfte haben oft komplexere Gehaltsstrukturen als andere Arbeitnehmer: variable Vergütung, Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge und Mitarbeiteraktien kommen häufig zusammen. Wir zeigen, welche dieser Bestandteile im Rahmen der Mitgliedschaft beratbar sind.
Fall ansehen - Arbeitnehmer
Abfindung und Arbeitslosengeld in der Steuererklärung
Wer im selben Jahr eine Abfindung erhält und Arbeitslosengeld bezieht, muss beides in der Steuererklärung angeben. Die Fünftelregelung und der Progressionsvorbehalt wirken sich unmittelbar auf die Steuerlast aus. Wir erklären den Zusammenhang und zeigen, wann eine Steuererklärung ohnehin verpflichtend ist.
Fall ansehen - Arbeitnehmer
RSU, ESPP und Mitarbeiteraktien versteuern
Immer mehr Arbeitgeber vergüten ihre Mitarbeitenden zusätzlich mit Aktienprogrammen wie RSU oder ESPP. Steuerlich sind dabei zwei Zeitpunkte zu unterscheiden: der Zufluss als Arbeitslohn und der spätere Verkauf als Kapitalertrag. Wir erklären, wie beide Schritte in der Steuererklärung erfasst werden.
Fall ansehen - Vermietung
Darf ein Lohnsteuerhilfeverein bei Vermietung beraten?
Viele Vermieterinnen und Vermieter fragen sich, ob ein Lohnsteuerhilfeverein für ihre Steuererklärung überhaupt zuständig ist. Mit der Neuregelung ab September 2026 ist die Antwort für die meisten Angestellten und Rentner ja.
Fall ansehen - Vermietung
Arbeitnehmer und Vermieter: Wer macht meine Steuer?
Wer angestellt ist und zusätzlich eine Wohnung oder ein Haus vermietet, hat zwei Einkunftsarten in einer Steuererklärung. Das lässt sich in der Regel gut in einer Mitgliedschaft bei einem Lohnsteuerhilfeverein abbilden.
Fall ansehen - Kapitalvermögen
Lohnsteuerhilfeverein bei Kapitalerträgen
Kapitalerträge werden meist über die Abgeltungsteuer direkt von der Bank abgeführt. Trotzdem lohnt sich häufig eine Steuererklärung, und die dürfen Lohnsteuerhilfevereine unter bestimmten Voraussetzungen erstellen.
Fall ansehen - Kapitalvermögen
Ausländisches Depot in der deutschen Steuererklärung
Wer sein Wertpapierdepot bei einer Bank im Ausland führt, muss Zinsen und Dividenden selbst in der Steuererklärung angeben, da kein automatischer Steuerabzug wie bei deutschen Banken erfolgt.
Fall ansehen - Kapitalvermögen
Anlage KAP bei ausländischem Broker
Viele Neobroker mit Sitz im Ausland bieten günstige Konditionen, führen aber keinen deutschen Steuerabzug durch. Wer dort handelt, muss die Anlage KAP selbst korrekt ausfüllen.
Fall ansehen - Steuerfälle
Arbeitnehmer mit Depot und Vermietung
Wer angestellt ist, ein Wertpapierdepot führt und zusätzlich eine Immobilie vermietet, hat gleich drei Einkunftsarten in der Steuererklärung. Mit der Neuregelung ab September 2026 lässt sich das in der Regel gut über eine Mitgliedschaft abbilden.
Fall ansehen - Vermietung
Die erste vermietete Wohnung in der Steuererklärung
Wer zum ersten Mal eine Wohnung vermietet, steht plötzlich vor der Anlage V, Abschreibung und Werbungskosten. Ein Lohnsteuerhilfeverein kann dabei unterstützen, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt oder Rente vorliegt.
Fall ansehen - Vermietung
Anlage V ausfüllen: Was Vermieter wissen müssen
Die Anlage V bildet Mieteinnahmen und Werbungskosten für jede vermietete Immobilie einzeln ab. Wer sich unsicher ist, welche Angaben wohin gehören, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
Fall ansehen - Vermietung
AfA bei Vermietung: Abschreibung richtig berechnen
Die Abschreibung ist bei vermieteten Immobilien häufig die größte Werbungskostenposition. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Gebäudeanteil und dem Baujahr ab.
Fall ansehen - Vermietung
Kaufnebenkosten bei einer vermieteten Immobilie
Beim Kauf einer vermieteten Immobilie fallen neben dem Kaufpreis zahlreiche Nebenkosten an. Diese mindern die Steuerlast nicht sofort, sondern über die Abschreibung.
Fall ansehen - Vermietung
Renovierungskosten bei einer vermieteten Immobilie
Renovierungen an einer vermieteten Immobilie können sofort abziehbar sein oder über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen. Die Einordnung hängt vom Umfang und vom Zeitpunkt der Maßnahme ab.
Fall ansehen - Vermietung
Hausgeld bei einer vermieteten Eigentumswohnung
Wer eine Eigentumswohnung vermietet, zahlt monatlich Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft. Nicht jeder Bestandteil davon ist in vollem Umfang und im selben Jahr steuerlich abziehbar.
Fall ansehen - Vermietung
Leerstand bei einer vermieteten Immobilie
Steht eine vermietete Wohnung zeitweise leer, etwa zwischen zwei Mietverhältnissen oder bei erfolgloser Vermietungssuche, können Werbungskosten weiterhin geltend gemacht werden, wenn die Vermietungsabsicht fortbesteht.
Fall ansehen - Vermietung
Vermietung an Angehörige richtig erklären
Wird eine Wohnung an Kinder, Eltern oder andere nahe Angehörige vermietet, prüft das Finanzamt besonders genau, ob die Miete und die Vertragsgestaltung einem Fremdvergleich standhalten.
Fall ansehen - Kapitalvermögen
ETF-Erträge in der Steuererklärung
ETFs gehören zu den beliebtesten Geldanlagen, steuerlich sind dabei jedoch einige Besonderheiten zu beachten, etwa die Vorabpauschale und die Teilfreistellung.
Fall ansehen - Kapitalvermögen
Ausländische Dividenden in der Steuererklärung
Wer Aktien ausländischer Unternehmen hält, erhält Dividenden häufig nach Abzug einer ausländischen Quellensteuer. Diese kann teilweise auf die deutsche Steuer angerechnet werden.
Fall ansehen - Kapitalvermögen
Ausländische Quellensteuer richtig anrechnen
Bei Kapitalerträgen aus dem Ausland behalten viele Länder eine eigene Quellensteuer ein. Damit keine doppelte Besteuerung entsteht, kann diese in bestimmtem Umfang auf die deutsche Steuer angerechnet werden.
Fall ansehen - International
Ausländischer Arbeitgeber, Wohnsitz Deutschland
Wer in Deutschland wohnt, aber für einen Arbeitgeber im Ausland tätig ist, bleibt in aller Regel unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Ob und wie der Lohn in Deutschland versteuert wird, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und vom Tätigkeitsort ab.
Fall ansehen - International
Remote für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten
Remote-Arbeit für Unternehmen ohne Sitz in Deutschland ist längst Alltag. Steuerlich bleibt der Wohnsitz in Deutschland dabei meist entscheidend – unabhängig davon, wo der Arbeitgeber ansässig ist.
Fall ansehen - Schweiz
Umzug in die Schweiz mitten im Jahr
Ziehen Sie im Laufe des Jahres in die Schweiz, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nicht automatisch am Umzugstag. Für den deutschen Zeitraum bleibt in der Regel eine Steuererklärung erforderlich.
Fall ansehen - Schweiz
Wohnsitz Schweiz mit deutschen Einkünften
Wer in der Schweiz wohnt, aber weiterhin Einkünfte aus Deutschland erzielt, etwa aus Vermietung oder Rente, bleibt hierzulande häufig beschränkt steuerpflichtig. Die deutsche Erklärungspflicht besteht unabhängig vom Schweizer Wohnsitz fort.
Fall ansehen - Schweiz
Grenzgänger Schweiz und Homeoffice
Für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz gilt eine besondere Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen. Homeoffice-Tage und die Verständigungsvereinbarung dazu verändern die steuerliche Betrachtung zusätzlich.
Fall ansehen - International
Rückkehr nach Deutschland: Steuerliche Folgen
Wer nach einem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zieht, wird ab dem Zuzug regelmäßig erneut unbeschränkt steuerpflichtig. Für das Rückkehrjahr ist der Zeitraum vor und nach dem Zuzug getrennt zu betrachten.
Fall ansehen - International
Arbeit in mehreren Staaten: Steuerliche Einordnung
Wer im Laufe eines Jahres in mehreren Staaten für einen oder mehrere Arbeitgeber tätig ist, muss den Arbeitslohn anteilig den betroffenen Staaten zuordnen. Bei Wohnsitz in Deutschland bleibt dabei die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen.
Fall ansehen - International
Ausländischen Arbeitslohn richtig erklären
Arbeitslohn aus dem Ausland muss bei Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn er dort bereits versteuert wurde. Ob er in Deutschland zusätzlich besteuert wird oder nur den Steuersatz beeinflusst, richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Fall ansehen - Finanzamt & Steuerbescheid
Steuererklärung: Frist verpasst – was jetzt?
Wenn die Abgabefrist für die Steuererklärung verstrichen ist, ist das erst einmal kein Grund zur Panik. Das Finanzamt kennt solche Fälle, es gibt aber Fristen und mögliche Zuschläge zu beachten. Wichtig ist, jetzt zügig zu handeln.
Fall ansehen - Finanzamt & Steuerbescheid
Finanzamt fordert Steuererklärung nachträglich
Ein Schreiben, in dem das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, sollte nicht ignoriert werden. Meist ist eine konkrete Frist gesetzt, deren Versäumnis weitere Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wir zeigen, wie Sie jetzt vorgehen.
Fall ansehen - Finanzamt & Steuerbescheid
Steuerbescheid falsch – was tun?
Nicht jeder Steuerbescheid entspricht dem, was erwartet wurde. Fehler passieren, sowohl bei der eigenen Erklärung als auch beim Finanzamt. Wichtig ist, den Bescheid zügig zu prüfen, denn für einen Einspruch gilt eine kurze Frist.
Fall ansehen - Finanzamt & Steuerbescheid
Steuernachzahlung kann ich nicht bezahlen
Eine unerwartet hohe Nachzahlung aus dem Steuerbescheid kann zur echten Belastung werden. Bevor eine Zahlung ausbleibt, lohnt sich der Blick auf die Möglichkeiten, die das Finanzamt in solchen Fällen einräumt. Warten allein löst das Problem nicht.
Fall ansehen - Finanzamt & Steuerbescheid
Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?
Vollständige Unterlagen sind die Grundlage für eine reibungslose Steuererklärung. Wer vorab weiß, was benötigt wird, spart Zeit und vermeidet Rückfragen des Finanzamts. Die folgende Übersicht hilft bei der Vorbereitung.
Fall ansehen - Finanzamt & Steuerbescheid
Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
Ein Einspruch ist das zentrale Mittel, um einen fehlerhaften Steuerbescheid korrigieren zu lassen. Er ist formlos möglich, muss aber fristgerecht beim Finanzamt eingehen und sollte nachvollziehbar begründet werden.
Fall ansehen - Finanzamt & Steuerbescheid
Einspruchsfrist: Wie lange habe ich Zeit?
Die Einspruchsfrist ist eine der wichtigsten Fristen im Besteuerungsverfahren. Sie ist kurz bemessen und ihr Ablauf führt zur Bestandskraft des Steuerbescheids. Eine genaue Berechnung ist deshalb entscheidend.
Fall ansehen - Finanzamt & Steuerbescheid
Finanzamt fordert Belege nach
Nach Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt einzelne Angaben durch Belege nachprüfen wollen. Ein solches Schreiben ist üblich und kein Grund zur Sorge, sollte aber fristgerecht und vollständig beantwortet werden.
Fall ansehen - Finanzamt & Steuerbescheid
Steuererklärungen mehrerer Jahre nachholen
Wurden über mehrere Jahre keine Steuererklärungen abgegeben, lässt sich das oft noch nachholen. Je nachdem, ob eine Pflicht zur Abgabe bestand oder die Erklärung freiwillig gewesen wäre, gelten unterschiedliche Fristen.
Fall ansehen
So funktioniert es
- 1
Mitglied werden
Online in wenigen Minuten. Der Beitrag richtet sich nach Ihren Einnahmen.
- 2
Unterlagen hochladen
Belege und Bescheinigungen kommen verschlüsselt über unser Portal.
- 3
Erklärung erstellen und abgeben
Wir erstellen die Einkommensteuererklärung und übermitteln sie an das Finanzamt.
- 4
Bescheid prüfen
Jeden Bescheid prüfen wir auf Fehler. Ein Einspruch ist im Beitrag enthalten.
Häufige Fragen
Wie finde ich heraus, ob lexo.tax meinen Fall übernehmen darf?
Der Selbstcheck fragt Ihre Einkunftsarten ab und ordnet Ihren Fall in 60 Sekunden ein. Entscheidend ist, welche Einkünfte Sie haben – nicht, wie hoch sie sind. Die verbindliche Einordnung erfolgt anschließend im Gespräch.
Gibt es eine Einkommensgrenze für die Beratung?
Für Arbeitnehmereinkünfte gibt es keine Obergrenze. Mit der Neuregelung ab September 2026 entfällt außerdem die frühere Einnahmegrenze für Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen.
Welche Fälle dürfen wir nicht übernehmen?
Gewerbliche und selbständige Einkünfte, Land- und Forstwirtschaft sowie Umsatzsteuerpflichten liegen außerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Eine Ausnahme sind kleine Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG.
Was kostet die Betreuung?
Sie zahlen einen einkommensabhängigen Jahresbeitrag zwischen 59 und 429 Euro. Ehepaare zahlen gemeinsam einen Beitrag. Eine Gebühr pro Steuererklärung wird nicht erhoben.
Wie viel Aufwand habe ich selbst?
In der Regel etwa 30 Minuten pro Jahr: Unterlagen im Portal hochladen, Rückfragen beantworten, freigeben. Erstellung, Abgabe und Bescheidprüfung übernehmen wir.
In 60 Sekunden wissen, wo Sie stehen.
Der Selbstcheck ist kostenfrei, ohne Anmeldung und unverbindlich.