Steuerfälle & Selbstcheck

Ist lexo.tax für meinen Fall geeignet?

Arbeitnehmer mit Depot, erste vermietete Wohnung, ausländischer Arbeitgeber oder Post vom Finanzamt: Hier finden Sie zu jeder Situation die passende Einordnung – und den nächsten Schritt.

Kurz gesagt

Entscheidend ist nicht die Höhe Ihrer Einkünfte, sondern deren Art. Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und Anleger können wir im Rahmen der Mitgliedschaft betreuen – seit der Neuregelung ab September 2026 ohne Einnahmegrenze bei Vermietung und Kapitalvermögen. Nicht möglich sind gewerbliche und selbständige Einkünfte.

Können wir Sie beraten?

Einzelfall prüfen

Die meisten privaten Steuerfälle können wir übernehmen. Ob Ihr Fall dazugehört, hängt allein von Ihren Einkunftsarten ab.

Das übernehmen wir

  • Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Pensionäre
  • Vermietung und Verpachtung, ohne Einnahmegrenze ab September 2026
  • Kapitalerträge, Depots und ausländische Broker
  • Grenzüberschreitende Arbeitnehmerfälle im Einzelfall

Grenzen der Beratungsbefugnis

  • Gewerbebetrieb, Selbständigkeit, Land- und Forstwirtschaft
  • Umsatzsteuer, außer kleinen PV-Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG
  • Vertretung vor dem Finanzgericht

Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.

Alle Steuerfälle

Jede Seite beantwortet zuerst, ob wir Ihren Fall übernehmen können.

So funktioniert es

  1. 1

    Mitglied werden

    Online in wenigen Minuten. Der Beitrag richtet sich nach Ihren Einnahmen.

  2. 2

    Unterlagen hochladen

    Belege und Bescheinigungen kommen verschlüsselt über unser Portal.

  3. 3

    Erklärung erstellen und abgeben

    Wir erstellen die Einkommensteuererklärung und übermitteln sie an das Finanzamt.

  4. 4

    Bescheid prüfen

    Jeden Bescheid prüfen wir auf Fehler. Ein Einspruch ist im Beitrag enthalten.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, ob lexo.tax meinen Fall übernehmen darf?

Der Selbstcheck fragt Ihre Einkunftsarten ab und ordnet Ihren Fall in 60 Sekunden ein. Entscheidend ist, welche Einkünfte Sie haben – nicht, wie hoch sie sind. Die verbindliche Einordnung erfolgt anschließend im Gespräch.

Gibt es eine Einkommensgrenze für die Beratung?

Für Arbeitnehmereinkünfte gibt es keine Obergrenze. Mit der Neuregelung ab September 2026 entfällt außerdem die frühere Einnahmegrenze für Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen.

Welche Fälle dürfen wir nicht übernehmen?

Gewerbliche und selbständige Einkünfte, Land- und Forstwirtschaft sowie Umsatzsteuerpflichten liegen außerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Eine Ausnahme sind kleine Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG.

Was kostet die Betreuung?

Sie zahlen einen einkommensabhängigen Jahresbeitrag zwischen 59 und 429 Euro. Ehepaare zahlen gemeinsam einen Beitrag. Eine Gebühr pro Steuererklärung wird nicht erhoben.

Wie viel Aufwand habe ich selbst?

In der Regel etwa 30 Minuten pro Jahr: Unterlagen im Portal hochladen, Rückfragen beantworten, freigeben. Erstellung, Abgabe und Bescheidprüfung übernehmen wir.

In 60 Sekunden wissen, wo Sie stehen.

Der Selbstcheck ist kostenfrei, ohne Anmeldung und unverbindlich.