Finanzamt & Steuerbescheid
Wenn das Finanzamt bereits geschrieben hat
Ein Bescheid wirkt falsch, eine Frist ist verstrichen oder es steht eine Nachzahlung im Raum. Hier finden Sie die nächsten Schritte – und die Einordnung, was wir für Mitglieder übernehmen.
Kurz gesagt
Der wichtigste Termin ist die Einspruchsfrist: ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Innerhalb dieser Frist lässt sich fast jeder Fehler noch korrigieren. Auch bei verpassten Abgabefristen, Aufforderungen des Finanzamts oder Nachzahlungen gibt es geregelte Wege – von der Fristverlängerung bis zur Ratenzahlung. Für Mitglieder übernehmen wir Prüfung, Schriftverkehr und Einspruch.
Können wir Sie beraten?
Passt grundsätzlich
Bescheidprüfung, Schriftverkehr mit dem Finanzamt und Einspruch gehören zum Kern unserer Betreuung – im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Das übernehmen wir
- Prüfung jedes Einkommensteuerbescheids
- Einspruch und Begründung innerhalb der Frist
- Anträge auf Fristverlängerung, Stundung oder Ratenzahlung
- Kommunikation mit dem Finanzamt für Sie
- Nachreichen von Erklärungen für zurückliegende Jahre
Grenzen der Beratungsbefugnis
- Keine Vertretung vor dem Finanzgericht
- Keine Fälle mit gewerblichen oder selbständigen Einkünften
- Keine Beratung in Steuerstrafverfahren
Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.
Konkrete Fälle rund um das Finanzamt
Wählen Sie die Situation, die Ihrer am nächsten kommt.
Steuererklärung: Frist verpasst – was jetzt?
Wenn die Abgabefrist für die Steuererklärung verstrichen ist, ist das erst einmal kein Grund zur Panik. Das Finanzamt kennt solche Fälle, es gibt aber Fristen und mögliche Zuschläge zu beachten. Wichtig ist, jetzt zügig zu handeln.
Fall ansehenFinanzamt fordert Steuererklärung nachträglich
Ein Schreiben, in dem das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, sollte nicht ignoriert werden. Meist ist eine konkrete Frist gesetzt, deren Versäumnis weitere Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wir zeigen, wie Sie jetzt vorgehen.
Fall ansehenSteuerbescheid falsch – was tun?
Nicht jeder Steuerbescheid entspricht dem, was erwartet wurde. Fehler passieren, sowohl bei der eigenen Erklärung als auch beim Finanzamt. Wichtig ist, den Bescheid zügig zu prüfen, denn für einen Einspruch gilt eine kurze Frist.
Fall ansehenSteuernachzahlung kann ich nicht bezahlen
Eine unerwartet hohe Nachzahlung aus dem Steuerbescheid kann zur echten Belastung werden. Bevor eine Zahlung ausbleibt, lohnt sich der Blick auf die Möglichkeiten, die das Finanzamt in solchen Fällen einräumt. Warten allein löst das Problem nicht.
Fall ansehenWelche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?
Vollständige Unterlagen sind die Grundlage für eine reibungslose Steuererklärung. Wer vorab weiß, was benötigt wird, spart Zeit und vermeidet Rückfragen des Finanzamts. Die folgende Übersicht hilft bei der Vorbereitung.
Fall ansehenEinspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
Ein Einspruch ist das zentrale Mittel, um einen fehlerhaften Steuerbescheid korrigieren zu lassen. Er ist formlos möglich, muss aber fristgerecht beim Finanzamt eingehen und sollte nachvollziehbar begründet werden.
Fall ansehenEinspruchsfrist: Wie lange habe ich Zeit?
Die Einspruchsfrist ist eine der wichtigsten Fristen im Besteuerungsverfahren. Sie ist kurz bemessen und ihr Ablauf führt zur Bestandskraft des Steuerbescheids. Eine genaue Berechnung ist deshalb entscheidend.
Fall ansehenFinanzamt fordert Belege nach
Nach Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt einzelne Angaben durch Belege nachprüfen wollen. Ein solches Schreiben ist üblich und kein Grund zur Sorge, sollte aber fristgerecht und vollständig beantwortet werden.
Fall ansehenSteuererklärungen mehrerer Jahre nachholen
Wurden über mehrere Jahre keine Steuererklärungen abgegeben, lässt sich das oft noch nachholen. Je nachdem, ob eine Pflicht zur Abgabe bestand oder die Erklärung freiwillig gewesen wäre, gelten unterschiedliche Fristen.
Fall ansehen
So funktioniert es
- 1
Mitglied werden
Online in wenigen Minuten. Der Beitrag richtet sich nach Ihren Einnahmen.
- 2
Unterlagen hochladen
Belege und Bescheinigungen kommen verschlüsselt über unser Portal.
- 3
Erklärung erstellen und abgeben
Wir erstellen die Einkommensteuererklärung und übermitteln sie an das Finanzamt.
- 4
Bescheid prüfen
Jeden Bescheid prüfen wir auf Fehler. Ein Einspruch ist im Beitrag enthalten.
Was wir brauchen
- Bescheid oder Schreiben des Finanzamts, vollständig mit allen Anlagen
- Steuernummer und zuständiges Finanzamt
- Lohnsteuerbescheinigungen der betroffenen Jahre
- Belege zu den strittigen Positionen
- Bisheriger Schriftverkehr, falls vorhanden
- Angaben zu Zahlungsfristen und bereits geleisteten Zahlungen
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO). Wird die Frist versäumt, ist der Bescheid grundsätzlich bestandskräftig; in Ausnahmefällen kommt eine Wiedereinsetzung nach § 110 AO in Betracht.
Ist der Einspruch im Mitgliedsbeitrag enthalten?
Ja. Wir prüfen jeden Bescheid und legen bei Fehlern Einspruch ein. Eine gesonderte Gebühr dafür wird nicht erhoben. Eine Vertretung vor dem Finanzgericht ist Lohnsteuerhilfevereinen jedoch nicht erlaubt.
Kann ich rückwirkend Mitglied werden, wenn ich mehrere Jahre offen habe?
Die Mitgliedschaft kann nach Maßgabe unserer Satzung auch rückwirkend für zurückliegende Beitragsjahre begründet werden. Für die jeweiligen Mitgliedsjahre fällt der nach unserer Beitragsordnung maßgebliche Jahresmitgliedsbeitrag an. Eine gesonderte Gebühr pro Steuererklärung wird nicht erhoben.
Was passiert, wenn ich eine Nachzahlung nicht sofort leisten kann?
Beim Finanzamt können Stundung oder Ratenzahlung beantragt werden (§ 222 AO). Ist der Bescheid inhaltlich streitig, kommt zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO in Betracht. Wichtig ist, sich früh zu melden statt die Zahlungsaufforderung liegen zu lassen.
Das Finanzamt fordert eine Erklärung für ein altes Jahr. Muss ich reagieren?
Ja. Eine Aufforderung begründet eine Abgabepflicht mit eigener Frist. Reagieren Sie nicht, drohen Verspätungszuschlag und Schätzung. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist möglich und sollte begründet werden.
Nicht sicher, ob Ihr Fall passt?
Der Selbstcheck ordnet Ihre Einkunftsarten in 60 Sekunden ein – ohne Anmeldung.