Grundfreibetrag & Steuerfreibeträge 2025 – Alle Beträge im Überblick mit Rechenbeispielen

Grundfreibetrag & Steuerfreibeträge 2025 – Alle Beträge im Überblick mit Rechenbeispielen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2025? Welche Freibeträge gelten für Kinder, Ehepaare oder Alleinerziehende?

Von Maria Keutel· Veröffentlicht: · Aktualisiert: · 3 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet: Der Grundfreibetrag beträgt 2025 12.096 Euro (Zusammenveranlagung 24.192 Euro) und 2026 12.348 Euro (24.696 Euro). Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Er wird nicht vom Einkommen abgezogen, sondern ist als „Nullzone“ im Steuertarif enthalten.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Was genau ein Steuerfreibetrag ist

  • Welche Freibeträge es 2025 gibt

  • Wie hoch der Grundfreibetrag 2025 ist

  • Welche Rechenbeispiele für Alleinstehende, Ehepaare und Familien gelten

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1. Was ist ein Steuerfreibetrag?

Ein Steuerfreibetrag ist der Teil Ihres Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt. Erst der Betrag, der darüber liegt, wird versteuert – und auch das nach einem gestaffelten Steuersatz.

2. Der Grundfreibetrag 2025 und 2026

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Beschlossen sind:

  • 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende, 24.192 Euro bei Zusammenveranlagung

  • 2026: 12.348 Euro für Alleinstehende, 24.696 Euro bei Zusammenveranlagung

Wichtig: Der Grundfreibetrag wird nicht vom Einkommen abgezogen. Er ist im Einkommensteuertarif als „Nullzone“ eingebaut. Liegt das zu versteuernde Einkommen nicht über dem Grundfreibetrag, fällt keine Einkommensteuer an. Erst für den Teil darüber beginnt der Tarif mit 14 Prozent und steigt dann schrittweise an.

3. Weitere wichtige Steuerfreibeträge

Kinderfreibetrag (je Kind):

  • 2025: 3.336 Euro je Elternteil, zusammen 6.672 Euro

  • 2026: 3.414 Euro je Elternteil, zusammen 6.828 Euro

  • Dazu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von 1.464 Euro je Elternteil (2.928 Euro zusammen).

Kinderfreibetrag und Kindergeld gibt es nicht nebeneinander. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung). Nur wenn die Steuerersparnis durch die Freibeträge höher ist als das Kindergeld, werden sie abgezogen und das Kindergeld wird der Steuer hinzugerechnet. Bei den meisten Familien bleibt es beim Kindergeld (2025: 255 Euro, 2026: 259 Euro monatlich je Kind).

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende:

  • 4.260 Euro für das erste Kind, 240 Euro für jedes weitere Kind

Sparer-Pauschbetrag:

  • 1.000 Euro für Alleinstehende, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung

Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale):

  • 1.230 Euro, wird automatisch berücksichtigt, wenn keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden

4. Rechenbeispiele zur Einordnung (Steuerjahr 2025)

Die Beispiele zeigen vereinfacht, wie das zu versteuernde Einkommen entsteht. Der Grundfreibetrag wird dabei nicht abgezogen, sondern erst im Tarif berücksichtigt. Weitere Abzüge wie Sozialversicherungsbeiträge sind zur Vereinfachung bereits im genannten Betrag enthalten.

Beispiel 1: Alleinstehend ohne Kinder
Einkünfte nach Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen: 15.000 Euro
= Zu versteuerndes Einkommen: 15.000 Euro
Davon bleiben 12.096 Euro durch die Nullzone des Tarifs steuerfrei. Nur der Teil darüber (2.904 Euro) wird besteuert, beginnend mit 14 Prozent.

Beispiel 2: Verheiratet, zwei Kinder, Zusammenveranlagung
Zu versteuerndes Einkommen vor Kinderfreibeträgen: 40.000 Euro
Die Nullzone beträgt hier 24.192 Euro. Für die Kinder erhält die Familie Kindergeld. Bei diesem Einkommen ist das Kindergeld in aller Regel günstiger als die Kinderfreibeträge, deshalb werden sie nicht abgezogen.

Beispiel 3: Alleinerziehend mit einem Kind
Einkünfte: 20.000 Euro
– Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 Euro
= Zu versteuerndes Einkommen: 15.740 Euro
Davon bleiben 12.096 Euro durch die Nullzone steuerfrei. Für das Kind gibt es Kindergeld; die Günstigerprüfung ergibt bei diesem Einkommen in der Regel keinen Abzug der Kinderfreibeträge.

5. Fazit: Steuerfreibeträge bewusst nutzen

Viele Menschen zahlen mehr Steuern als nötig – weil sie nicht wissen, welche Freibeträge ihnen zustehen. Gerade mit Kindern, bei niedrigen Einkommen oder besonderen Lebenssituationen lohnt sich ein genauer Blick. Der Grundfreibetrag bildet die Basis, aber er ist nur ein Teil des Gesamtbildes.

Prüfen Sie jedes Jahr neu, welche Freibeträge Ihnen zustehen.

**Hinweis
**Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde vom Redaktionsteam von Lexo.Tax sorgfältig erstellt. Eine persönliche steuerliche Beratung kann nur im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Lexo.Tax erfolgen – und ausschließlich im rechtlich zulässigen Umfang nach § 4 StBerG.

Fachlich geprüft von: Christian Winter, Dipl.-Finanzwirt

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