Home Spenden in der Einkommensteuererklärung: So holen Sie sich Ihre Steuervergünstigung!

Spenden in der Einkommensteuererklärung: So holen Sie sich Ihre Steuervergünstigung!

Spenden in der Einkommensteuererklärung: So holen Sie sich Ihre Steuervergünstigung!

Wer Gutes tut, soll auch steuerlich profitieren – das gilt vor allem für Spenden. Doch wie wirken sich Spenden auf Ihre Einkommensteuererklärung aus? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, damit Sie Ihre Spendenabzüge optimal nutzen können.

Welche Spenden können abgesetzt werden?

Spenden an gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Stiftungen oder politische Parteien können Sie in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Dazu zählen:

  • Geldspenden: Überweisungen oder Bargeldspenden.
  • Sachspenden: Zum Beispiel Kleidung, Lebensmittel oder Möbel.
  • Aufwendungen im Ehrenamt: Wenn Sie auf eine Erstattung verzichten, können auch diese als Spende anerkannt werden.

Wie viel können Sie absetzen?

Bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte können als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Falls Ihre Spenden diese Grenze überschreiten, wird der Überschuss ins nächste Steuerjahr übertragen.


Welche Nachweise benötigen Sie?

  • Spenden bis 300 Euro: Hier reicht ein einfacher Nachweis, wie ein Kontoauszug oder ein Beleg.
  • Spenden über 300 Euro: Sie benötigen eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster, die Sie von der Organisation erhalten.

Achten Sie darauf, diese Belege aufzubewahren – das Finanzamt kann diese anfordern.


Aktuelle rechtliche Besonderheiten

Einige Gerichtsurteile haben die Regelungen für Spenden konkretisiert:

  • Zweckgebundene Spenden können abgesetzt werden, solange die gemeinnützige Organisation über die Mittel frei verfügen kann.
  • Auch Sachspenden müssen korrekt bewertet und von der Organisation bestätigt werden.

Warum lohnt sich der Abzug?

Spendenabzüge senken Ihre Steuerlast direkt und unterstützen gleichzeitig einen guten Zweck. Ein echter Win-Win! Lassen Sie Ihre Spenden in der Steuererklärung nicht ungenutzt.


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