Doppelrolle

Arbeitnehmer und Vermieter: Wer macht meine Steuer?

Wer angestellt ist und zusätzlich eine Wohnung oder ein Haus vermietet, hat zwei Einkunftsarten in einer Steuererklärung. Das lässt sich in der Regel gut in einer Mitgliedschaft bei einem Lohnsteuerhilfeverein abbilden.

Kurz gesagt

Als Arbeitnehmer mit zusätzlichen Vermietungseinkünften können Sie die Steuererklärung in der Regel bei einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen. Voraussetzung ist, dass die Vermietung privat erfolgt und keine gewerblichen oder selbstständigen Einkünfte vorliegen. Gehalt und Mieteinnahmen werden gemeinsam in der Einkommensteuererklärung erfasst, Werbungskosten und Abschreibung mindern die Vermietungseinkünfte.

Können wir Sie beraten?

Passt grundsätzlich

Angestellte mit zusätzlichen Vermietungseinkünften sind ein klassischer Fall für die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein.

Das übernehmen wir

  • Zusammenführung von Lohnsteuerbescheinigung und Anlage V
  • Werbungskosten und Abschreibung bei der vermieteten Immobilie
  • Prüfung, ob eine Zusammenveranlagung mit Ehepartner sinnvoll ist
  • Bescheidprüfung inklusive Einspruch

Grenzen der Beratungsbefugnis

  • Gewerbliche Vermietung oder eigene Immobilienfirma sind nicht beratbar
  • Selbstständige Nebentätigkeit neben dem Angestelltenverhältnis ist ausgeschlossen

Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.

Typische Situationen

Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.

  • Vollzeit angestellt, eine vermietete Wohnung

    Klassische Kombination aus Gehalt und einer vermieteten Eigentumswohnung.

  • Teilzeit angestellt mit vermietetem Elternhaus

    Reduzierte Arbeitszeit, zusätzlich Mieteinnahmen aus dem geerbten Elternhaus.

  • Angestellter mit Zweitjob und Vermietung

    Zwei Lohnsteuerbescheinigungen plus Mieteinnahmen aus einer Wohnung.

  • Angestellte mit vermietetem Objekt im Ausland

    Wohnsitz in Deutschland, Vermietung einer Immobilie im EU-Ausland, Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen.

So funktioniert es

  1. 1

    Mitgliedschaft

    Anmeldung als Mitglied, der Beitrag richtet sich nach dem Gesamteinkommen.

  2. 2

    Unterlagen

    Lohnsteuerbescheinigung und Vermietungsunterlagen digital hochladen.

  3. 3

    Erstellung & Abgabe

    Ihre Beraterin oder Ihr Berater erstellt die vollständige Steuererklärung.

  4. 4

    Bescheidprüfung

    Der Bescheid wird geprüft, bei Fehlern legen wir Einspruch ein.

Was wir brauchen

  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
  • Belege zu Werbungskosten bei der Vermietung
  • Kaufvertrag der Immobilie
  • Nachweise zu Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Kontoauszüge zu Zins- und Tilgungszahlungen

Vollständige Checkliste ansehen

Zwei Einkunftsarten, eine Erklärung

Gehalt aus nichtselbstständiger Arbeit und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in derselben Einkommensteuererklärung zusammengeführt. Für Arbeitnehmer bedeutet das meist keinen zusätzlichen Aufwand, da beide Einkunftsarten von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten werden dürfen.

Werbungskosten bei beiden Einkunftsarten

Bei den Vermietungseinkünften zählen unter anderem Zinsen, Abschreibung, Erhaltungsaufwand und Verwaltungskosten. Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können weiterhin Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten geltend gemacht werden.

Was im Einzelfall geprüft werden muss

Sobald zur Vermietung gewerbliche Elemente hinzukommen, etwa eine Vermietungsplattform mit zusätzlichen Serviceleistungen, sollte im Einzelfall geklärt werden, ob die Beratungsbefugnis noch greift.

Beispiel

Beispiel: Angestellte mit vermieteter Zweitwohnung

Eine Angestellte im öffentlichen Dienst vermietet eine geerbte Zweitwohnung. In der Steuererklärung werden Gehalt und Mieteinnahmen zusammengeführt, Werbungskosten wie Zinsen und Abschreibung mindern die Vermietungseinkünfte. Da keine gewerblichen Einkünfte vorliegen, ist eine Mitgliedschaft möglich.

Häufige Fragen

Muss ich als Arbeitnehmer mit Vermietung eine gesonderte Steuererklärung abgeben?

Nein, Gehalt und Vermietungseinkünfte werden gemeinsam in einer Einkommensteuererklärung erfasst, die wir für Sie erstellen.

Lohnt sich die Mitgliedschaft auch bei nur einer kleinen vermieteten Wohnung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Gesamteinkommen, viele Mitglieder mit einer vermieteten Wohnung profitieren dennoch von der Werbungskostenprüfung.

Was passiert, wenn ich neben dem Job noch selbstständig tätig bin?

Selbstständige oder freiberufliche Einkünfte sind grundsätzlich nicht beratbar. In diesem Fall ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle.

Kann ich als Ehepaar mit unterschiedlichen Einkünften gemeinsam Mitglied werden?

Ja, Ehepaare zahlen einen gemeinsamen Beitrag und können ihre Steuererklärung gemeinsam bei uns erstellen lassen, sofern beide beratbare Einkunftsarten haben.

Wie wirkt sich eine vermietete Immobilie im Ausland auf die Beratung aus?

Auslandsimmobilien können im Rahmen der Beratungsbefugnis grundsätzlich erfasst werden, die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden.

Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob wir Ihren Fall übernehmen können.

Der Selbstcheck fragt nur nach Ihren Einkunftsarten – ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.

  • Persönliche Beraterin oder Berater
  • Bescheidprüfung und Einspruch enthalten
  • Beitrag einkommensabhängig, 59 bis 429 € pro Jahr

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026