Kombinierte Einkünfte
Arbeitnehmer mit Depot und Vermietung
Wer angestellt ist, ein Wertpapierdepot führt und zusätzlich eine Immobilie vermietet, hat gleich drei Einkunftsarten in der Steuererklärung. Mit der Neuregelung ab September 2026 lässt sich das in der Regel gut über eine Mitgliedschaft abbilden.
Kurz gesagt
Angestellte mit zusätzlichem Wertpapierdepot und Vermietungseinkünften können ihre gesamte Steuererklärung in der Regel bei einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen. Voraussetzung ist, dass keine gewerblichen oder selbstständigen Einkünfte vorliegen. Gehalt, Kapitalerträge und Mieteinnahmen werden gemeinsam erfasst, Werbungskosten und Günstigerprüfung jeweils separat berücksichtigt.
Können wir Sie beraten?
Passt grundsätzlich
Angestellte mit Depot und Vermietung sind ein typischer Fall für die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein, sofern keine gewerblichen Einkünfte hinzukommen.
Das übernehmen wir
- Zusammenführung von Lohn, Kapitalerträgen und Vermietungseinkünften in einer Erklärung
- Anlage KAP mit Günstigerprüfung und Verlustverrechnung
- Anlage V mit Werbungskosten und Abschreibung
- Bescheidprüfung und Einspruch für die gesamte Erklärung
Grenzen der Beratungsbefugnis
- Gewerbliche Vermietung oder gewerblicher Wertpapierhandel sind ausgeschlossen
- Selbstständige Nebentätigkeit ist nicht beratbar
Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.
Typische Situationen
Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.
Angestellter mit ETF-Sparplan und einer vermieteten Wohnung
Gehalt, monatlicher ETF-Sparplan und eine vermietete Eigentumswohnung in einer Erklärung.
Ehepaar mit Depot und geerbtem Mehrfamilienhaus
Beide angestellt, gemeinsames Depot und ein geerbtes Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietparteien.
Angestellte mit Auslandsdepot und Vermietung im Inland
Depot bei einer ausländischen Bank, zusätzlich eine vermietete Wohnung in Deutschland.
Angestellter mit Verlusten im Depot und Erhaltungsaufwand bei der Vermietung
Kursverluste im Depot und größerer Erhaltungsaufwand bei der vermieteten Immobilie im selben Jahr.
So funktioniert es
- 1
Mitgliedschaft
Beitritt zum Verein, ein Beitrag deckt alle beratbaren Einkunftsarten ab.
- 2
Unterlagen
Lohnsteuerbescheinigung, Depotauszüge und Vermietungsunterlagen digital hochladen.
- 3
Erstellung & Abgabe
Ihre Beraterin oder Ihr Berater erstellt die komplette Steuererklärung mit allen Anlagen.
- 4
Bescheidprüfung
Der Steuerbescheid wird für alle Einkunftsarten geprüft, bei Bedarf legen wir Einspruch ein.
Was wir brauchen
- Lohnsteuerbescheinigung
- Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen der Banken
- Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
- Belege zu Werbungskosten bei der Vermietung
- Verlustbescheinigung der depotführenden Bank
- Kaufvertrag der vermieteten Immobilie
Drei Einkunftsarten in einer Erklärung
Gehalt, Kapitalerträge und Vermietungseinkünfte werden gemeinsam in der Einkommensteuererklärung erfasst. Mit der Neuregelung ab September 2026 entfällt die bisherige Einnahmegrenze für Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung, sodass auch bei höheren Erträgen eine Mitgliedschaft möglich ist.
Wie die Einkunftsarten zusammenspielen
Verluste aus dem Wertpapierdepot können in der Regel nur mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, nicht mit Vermietungseinkünften. Werbungskosten bei der Vermietung, etwa Erhaltungsaufwand, mindern dagegen unabhängig davon die Vermietungseinkünfte. Wir ordnen jede Position der richtigen Einkunftsart zu.
Wo im Einzelfall genauer hingeschaut wird
Kommen gewerbliche Elemente hinzu, etwa eine gewerbliche Zwischenvermietung oder häufiger, systematischer Wertpapierhandel, sollte die Beratungsbefugnis im Einzelfall geprüft werden.
Beispiel
Beispiel: Angestellter mit Depot und vermieteter Wohnung
Ein angestellter IT-Berater bespart einen ETF-Sparplan und vermietet zusätzlich eine geerbte Eigentumswohnung. Wir erfassen das Gehalt, ermitteln Vorabpauschale und Kursgewinne für die Anlage KAP und tragen die Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten in der Anlage V ein.
Häufige Fragen
Kann ich Verluste aus meinem Depot mit Mieteinnahmen verrechnen?
Nein, Verluste aus Kapitalvermögen werden grundsätzlich nur mit anderen Kapitalerträgen verrechnet, nicht mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Muss ich für Depot und Vermietung getrennte Anträge stellen?
Nein, beide Einkunftsarten werden gemeinsam in einer Einkommensteuererklärung mit den jeweiligen Anlagen KAP und V erfasst.
Was ändert sich für mich konkret durch die Neuregelung ab September 2026?
Die bisherige Einnahmegrenze für Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung entfällt, sodass auch bei höheren Erträgen eine Mitgliedschaft möglich ist, sofern zusätzlich Lohn, Gehalt oder Rente vorliegt.
Wird meine gesamte Steuererklärung von einer Person betreut?
Ja, Sie erhalten eine persönliche Beraterin oder einen persönlichen Berater, die oder der die gesamte Erklärung mit allen Einkunftsarten begleitet.
Was passiert, wenn eine der Einkunftsarten nicht beratbar ist?
In diesem Fall prüfen wir im Einzelfall, ob eine Mitgliedschaft insgesamt möglich ist, oder verweisen für den nicht beratbaren Teil an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Verwandte Steuerfälle
- Vermietung
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Fall ansehen
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Der Selbstcheck fragt nur nach Ihren Einkunftsarten – ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.
- Persönliche Beraterin oder Berater
- Bescheidprüfung und Einspruch enthalten
- Beitrag einkommensabhängig, 59 bis 429 € pro Jahr
Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026