Kapitalvermögen

Ausländisches Depot in der deutschen Steuererklärung

Wer sein Wertpapierdepot bei einer Bank im Ausland führt, muss Zinsen und Dividenden selbst in der Steuererklärung angeben, da kein automatischer Steuerabzug wie bei deutschen Banken erfolgt.

Kurz gesagt

Erträge aus einem ausländischen Depot sind in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig und müssen selbst in der Anlage KAP erklärt werden, da ausländische Banken keine Abgeltungsteuer einbehalten. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf diese Erträge beraten, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt vorliegt. Ausländische Quellensteuer kann häufig angerechnet werden.

Können wir Sie beraten?

Einzelfall prüfen

Beratbar, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt vorliegt und keine gewerbliche Vermögensverwaltung im Ausland betrieben wird.

Das übernehmen wir

  • Erfassung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen aus dem ausländischen Depot
  • Anrechnung ausländischer Quellensteuer nach Doppelbesteuerungsabkommen
  • Vorabpauschale bei ausländischen Investmentfonds
  • Bescheidprüfung und Einspruch

Grenzen der Beratungsbefugnis

  • Steuerpflichten im Ausland selbst, etwa Meldepflichten gegenüber dortigen Behörden, sind nicht Teil der Beratung
  • Gewerbliche Vermögensverwaltung ist ausgeschlossen

Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.

Typische Situationen

Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.

  • Angestellte mit Depot bei einer europäischen Bank

    Gehalt in Deutschland, Depot bei einer Bank in einem anderen EU-Land, keine automatische Abgeltungsteuer.

  • Rentner mit US-amerikanischen Aktien

    Dividenden aus US-Aktien im ausländischen Depot, Quellensteuer soll angerechnet werden.

  • Angestellter mit Depot bei einem Neobroker im Ausland

    Depot bei einem ausländischen Neobroker, jährliche Erträge müssen selbst erfasst werden.

  • Grenzgängerin mit Depot im Nachbarland

    Wohnsitz in Deutschland, Depot im Nachbarland, Doppelbesteuerungsabkommen ist zu prüfen.

So funktioniert es

  1. 1

    Mitgliedschaft

    Aufnahme als Mitglied, der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen.

  2. 2

    Unterlagen

    Depotauszüge und Erträgnisaufstellungen der ausländischen Bank hochladen.

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    Erstellung & Abgabe

    Wir erfassen die Erträge in der Anlage KAP und rechnen ausländische Steuern an.

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    Bescheidprüfung

    Der Steuerbescheid wird geprüft, bei Fehlern legen wir Einspruch ein.

Was wir brauchen

  • Jahreserträgnisaufstellung der ausländischen Bank
  • Depotauszüge zum 31. Dezember
  • Nachweise über einbehaltene ausländische Quellensteuer
  • Kontoauszüge zu Zinsgutschriften
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung

Vollständige Checkliste ansehen

Warum ausländische Depots selbst erklärt werden müssen

Deutsche Banken behalten die Abgeltungsteuer automatisch ein und melden Erträge an das Finanzamt. Bei ausländischen Banken fehlt dieser Mechanismus, sodass Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne eigenständig in der Anlage KAP angegeben werden müssen.

Über den automatischen Informationsaustausch (CRS) erhalten deutsche Finanzämter zudem Kontodaten aus vielen Ländern, sodass eine korrekte Erklärung besonders wichtig ist.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Viele Länder behalten auf Dividenden eine Quellensteuer ein. Diese kann im Rahmen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens ganz oder teilweise auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Wir prüfen anhand Ihrer Erträgnisaufstellung, in welcher Höhe eine Anrechnung möglich ist.

Was im Einzelfall zu beachten ist

Bei komplexen Konstellationen, etwa mehreren Depots in unterschiedlichen Ländern oder thesaurierenden Fonds mit Vorabpauschale, sollte die Beratung frühzeitig einbezogen werden, um Fristen und Belegpflichten einzuhalten.

Beispiel

Beispiel: Depot bei einer irischen Direktbank

Ein Angestellter führt neben seinem deutschen Konto ein Depot bei einer irischen Direktbank. Da keine deutsche Abgeltungsteuer anfällt, erfassen wir die Zinserträge und Kursgewinne in der Anlage KAP und prüfen, ob eine Quellensteuer angerechnet werden kann.

Häufige Fragen

Muss ich ein ausländisches Depot überhaupt angeben, wenn die Bank keine Steuer einbehält?

Ja, alle Erträge aus einem ausländischen Depot sind grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig und müssen in der Anlage KAP angegeben werden, unabhängig davon, ob die Bank Steuern einbehält.

Was passiert, wenn ich das Depot in der Vergangenheit nicht erklärt habe?

Das sollte im Einzelfall geprüft werden, da unter Umständen eine Nacherklärung erforderlich sein kann. Sprechen Sie uns frühzeitig an.

Wie wird ausländische Quellensteuer angerechnet?

Anhand der Erträgnisaufstellung der ausländischen Bank prüfen wir, welche Quellensteuer nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbar ist, und tragen den Betrag in der Anlage KAP ein.

Gilt die Beratung auch für Depots außerhalb der EU?

Grundsätzlich ja, solange die Kapitalerträge privat erzielt werden und zusätzlich Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt vorliegt. Details hängen vom jeweiligen Land ab.

Brauche ich für ein ausländisches Depot eine Steuer-Identifikationsnummer?

Die deutsche Steuer-Identifikationsnummer wird für die Steuererklärung ohnehin benötigt und ist oft auch gegenüber der ausländischen Bank anzugeben.

Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob wir Ihren Fall übernehmen können.

Der Selbstcheck fragt nur nach Ihren Einkunftsarten – ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.

  • Persönliche Beraterin oder Berater
  • Bescheidprüfung und Einspruch enthalten
  • Beitrag einkommensabhängig, 59 bis 429 € pro Jahr

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026