Beratungsbefugnis

Lohnsteuerhilfeverein bei Kapitalerträgen

Kapitalerträge werden meist über die Abgeltungsteuer direkt von der Bank abgeführt. Trotzdem lohnt sich häufig eine Steuererklärung, und die dürfen Lohnsteuerhilfevereine unter bestimmten Voraussetzungen erstellen.

Kurz gesagt

Lohnsteuerhilfevereine dürfen Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 4 Nr. 11 StBerG beraten, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt vorliegt. Mit der Neuregelung ab September 2026 entfällt zusätzlich die bisherige Einnahmegrenze. Dazu gehören Anlage KAP, Günstigerprüfung und Verlustverrechnung. Rein gewerbliche oder freiberufliche Kapitalanlagen bleiben ausgeschlossen.

Können wir Sie beraten?

Einzelfall prüfen

Beratbar bei zusätzlichem Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt und privaten Kapitalanlagen, unabhängig von der Höhe der Erträge.

Das übernehmen wir

  • Erfassung von Zinsen, Dividenden und Fondsausschüttungen in der Anlage KAP
  • Günstigerprüfung, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt
  • Verlustverrechnung und Verlustvortrag
  • Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Grenzen der Beratungsbefugnis

  • Gewerblicher Wertpapierhandel ist nicht beratbar
  • Ohne zusätzliches Lohn-, Gehalts- oder Renteneinkommen ist keine Mitgliedschaft möglich

Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.

Typische Situationen

Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.

  • Angestellte mit Aktiendepot

    Gehalt plus Dividenden und Kursgewinne aus einem inländischen Depot.

  • Rentner mit Sparbuch und Tagesgeld

    Gesetzliche Rente plus Zinserträge, die die Freistellungsaufträge übersteigen.

  • Angestellte mit niedrigem Steuersatz

    Persönlicher Steuersatz unter 25 %, Günstigerprüfung lohnt sich voraussichtlich.

  • Angestellter mit Verlusten aus Aktienverkäufen

    Verluste aus dem Vorjahr sollen mit aktuellen Gewinnen verrechnet werden.

So funktioniert es

  1. 1

    Mitgliedschaft

    Beitritt zum Verein, Beitrag richtet sich nach dem Einkommen.

  2. 2

    Unterlagen

    Steuerbescheinigungen der Banken und Depotauszüge hochladen.

  3. 3

    Erstellung & Abgabe

    Anlage KAP wird erstellt, Günstigerprüfung wird geprüft.

  4. 4

    Bescheidprüfung

    Der Steuerbescheid wird geprüft und bei Abweichungen angefochten.

Was wir brauchen

  • Steuerbescheinigungen aller depotführenden Banken
  • Jahresdepotauszug
  • Verlustbescheinigung der Bank
  • Nachweise über ausländische Quellensteuer
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Freistellungsauftragsübersicht

Vollständige Checkliste ansehen

Warum Kapitalerträge trotz Abgeltungsteuer relevant sind

Banken behalten auf Zinsen und Dividenden in der Regel 25 % Abgeltungsteuer ein. Liegt der persönliche Steuersatz darunter, kann sich eine freiwillige Veranlagung im Rahmen der Günstigerprüfung lohnen. Auch Verlustverrechnungen zwischen verschiedenen Banken laufen häufig nur über die Steuererklärung zusammen.

Die Neuregelung ab September 2026

Bis August 2026 durften Lohnsteuerhilfevereine Kapitalerträge nur bis zu bestimmten Einnahmegrenzen beraten. Mit der Neuregelung entfällt diese Grenze, sodass auch höhere Kapitalerträge grundsätzlich beratbar sind, solange zusätzlich Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt vorliegt.

Wo die Beratung endet

Wer Wertpapiere gewerblich handelt oder als Freiberufler von Kapitalerträgen lebt, fällt nicht unter die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen. Das sollte im Einzelfall geprüft werden.

Beispiel

Beispiel: Angestellter mit niedrigem Steuersatz

Ein Angestellter in Teilzeit hat einen persönlichen Steuersatz von 18 % und erhält Zinsen sowie Dividenden aus mehreren Banken. Wir prüfen im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Veranlagung zur Einkommensteuer günstiger ist als der pauschale Abgeltungsteuersatz von 25 %.

Häufige Fragen

Lohnt sich die Anlage KAP auch bei kleinen Zinserträgen?

Das hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Liegt dieser unter 25 %, kann die Günstigerprüfung auch bei kleineren Beträgen zu einer Steuererstattung führen.

Was ändert sich zum September 2026 für Kapitalanleger?

Die bisherige Einnahmegrenze für Kapitalerträge entfällt, sodass auch Anlegerinnen und Anleger mit höheren Erträgen von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten werden dürfen.

Kann ich Verluste aus verschiedenen Banken verrechnen lassen?

Ja, im Rahmen der Steuererklärung können Verluste bankübergreifend verrechnet werden, sofern eine Verlustbescheinigung der jeweiligen Bank vorliegt.

Was passiert mit ausländischer Quellensteuer auf Dividenden?

Ausländische Quellensteuer kann in vielen Fällen im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens angerechnet werden, das prüfen wir anhand Ihrer Steuerbescheinigungen.

Ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll für mich?

Das hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab. Wir prüfen im Einzelfall, ob eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll ist, damit die Bank keinen Steuerabzug mehr vornimmt.

Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob wir Ihren Fall übernehmen können.

Der Selbstcheck fragt nur nach Ihren Einkunftsarten – ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.

  • Persönliche Beraterin oder Berater
  • Bescheidprüfung und Einspruch enthalten
  • Beitrag einkommensabhängig, 59 bis 429 € pro Jahr

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026