Fristen & Finanzamt

Finanzamt fordert Steuererklärung nachträglich

Ein Schreiben, in dem das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, sollte nicht ignoriert werden. Meist ist eine konkrete Frist gesetzt, deren Versäumnis weitere Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wir zeigen, wie Sie jetzt vorgehen.

Kurz gesagt

Fordert das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auf, sollte diese Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist beantwortet werden. Wer die Unterlagen nicht rechtzeitig zusammenbekommt, kann eine Fristverlängerung beantragen. Wird die Frist ignoriert, drohen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, Verspätungszuschlag und in manchen Fällen ein Zwangsgeld. Eine zügige Reaktion und vollständige Unterlagen helfen, unnötige Nachteile zu vermeiden.

Können wir Sie beraten?

Einzelfall prüfen

Ob und in welchem Umfang wir helfen können, hängt von der Art Ihrer Einkünfte ab. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung sind wir die richtige Anlaufstelle.

Das übernehmen wir

  • Prüfung des Aufforderungsschreibens und der gesetzten Frist
  • Beantragung einer Fristverlängerung, wenn nötig
  • Erstellung der geforderten Steuererklärung
  • Kommunikation mit dem Finanzamt

Grenzen der Beratungsbefugnis

  • Bei gewerblichen oder selbständigen Einkünften können wir nicht beraten
  • Die Aufforderung selbst können wir rechtlich nicht anfechten, nur die zugrunde liegende Erklärung erstellen

Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.

Typische Situationen

Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.

  • Erstmalige Aufforderung

    Das Finanzamt fordert erstmals eine Steuererklärung an, etwa wegen erhaltener Lohnersatzleistungen oder mehrerer Arbeitgeber.

  • Erinnerung nach ausbleibender Abgabe

    Eine erste Aufforderung wurde übersehen, jetzt liegt eine Erinnerung mit erneuter Fristsetzung vor.

  • Aufforderung für mehrere Jahre

    Das Finanzamt fordert die Abgabe für mehrere zurückliegende Jahre gleichzeitig.

  • Androhung von Zwangsgeld

    Nach mehreren erfolglosen Aufforderungen droht das Finanzamt mit der Festsetzung eines Zwangsgeldes.

So funktioniert es

  1. 1

    Schreiben genau prüfen

    Wir sehen uns gemeinsam mit Ihnen an, für welche Jahre und aus welchem Grund die Abgabe gefordert wird.

  2. 2

    Frist im Blick behalten

    Wir klären, wie viel Zeit noch bleibt und ob ein Antrag auf Fristverlängerung sinnvoll ist.

  3. 3

    Unterlagen zusammenstellen

    Gemeinsam sammeln wir alle notwendigen Belege für die geforderten Steuerjahre.

  4. 4

    Erklärung einreichen

    Wir erstellen die Steuererklärung und reichen sie fristgerecht beim Finanzamt ein.

Was wir brauchen

  • Aufforderungsschreiben des Finanzamts
  • Lohnsteuerbescheinigungen der betroffenen Jahre
  • Bescheide über Lohnersatzleistungen
  • Nachweise zu Werbungskosten und Sonderausgaben
  • Kontoauszüge zu Kapitalerträgen, sofern relevant
  • Unterlagen zu vermieteten Immobilien, sofern vorhanden

Vollständige Checkliste ansehen

Warum fordert das Finanzamt eine Steuererklärung an?

Häufige Gründe sind mehrere Arbeitgeber im selben Jahr, der Bezug von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld, oder Hinweise aus Kontrollmitteilungen, etwa zu Kapitalerträgen oder Vermietungseinkünften.

In diesen Fällen besteht häufig eine Pflichtveranlagung nach § 46 EStG, sodass die Abgabe verpflichtend ist, auch wenn sie sonst freiwillig wäre.

Welche Frist ist zu beachten?

Die im Schreiben genannte Frist ist verbindlich. Wird absehbar, dass sie nicht eingehalten werden kann, empfiehlt sich ein formloser Antrag auf Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt, möglichst vor Ablauf der Frist.

Bleibt die Aufforderung unbeantwortet, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen und in hartnäckigen Fällen ein Zwangsgeld androhen.

Wie wir unterstützen können

Als Mitglied können wir die Aufforderung für Sie einordnen, die notwendige Steuererklärung erstellen und die Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen. Ein rückwirkender Beitritt für die geforderten Jahre ist nach unserer Satzung möglich.

Beispiel

Beispiel aus der Praxis

Eine Arbeitnehmerin hatte im betreffenden Jahr zwei Arbeitgeber und erhielt daraufhin ein Aufforderungsschreiben des Finanzamts. Nach Beitritt zu lexo.tax wurden die Unterlagen beider Arbeitgeber zusammengestellt und die Steuererklärung fristgerecht eingereicht.

Häufige Fragen

Muss ich der Aufforderung des Finanzamts nachkommen?

Ja, eine Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Steuererklärung ist verbindlich und sollte innerhalb der gesetzten Frist beantwortet werden.

Was passiert, wenn ich die Frist verstreichen lasse?

Das Finanzamt kann die Besteuerungsgrundlagen schätzen, einen Verspätungszuschlag festsetzen und bei wiederholtem Ausbleiben ein Zwangsgeld androhen.

Kann ich eine Fristverlängerung beantragen?

Ja, ein formloser Antrag beim zuständigen Finanzamt ist möglich, sollte aber möglichst vor Ablauf der gesetzten Frist gestellt werden.

Für wie viele Jahre kann das Finanzamt eine Erklärung fordern?

Das hängt vom Einzelfall ab, häufig werden mehrere zurückliegende Jahre gleichzeitig angefordert, insbesondere bei Kontrollmitteilungen.

Kann ich als Mitglied auch rückwirkend beitreten?

Ja, ein rückwirkender Beitritt ist nach unserer Satzung möglich, für jedes rückwirkende Mitgliedsjahr fällt der jeweilige Jahresmitgliedsbeitrag an.

Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob wir Ihren Fall übernehmen können.

Der Selbstcheck fragt nur nach Ihren Einkunftsarten – ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.

  • Persönliche Beraterin oder Berater
  • Bescheidprüfung und Einspruch enthalten
  • Beitrag einkommensabhängig, 59 bis 429 € pro Jahr

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026