Eine unerwartet hohe Nachzahlung aus dem Steuerbescheid kann zur echten Belastung werden. Bevor eine Zahlung ausbleibt, lohnt sich der Blick auf die Möglichkeiten, die das Finanzamt in solchen Fällen einräumt. Warten allein löst das Problem nicht.
Kann eine Steuernachzahlung nicht fristgerecht geleistet werden, ist ein Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung nach § 222 AO beim Finanzamt möglich. Das Finanzamt entscheidet nach Ermessen und kann Sicherheiten oder Zinsen verlangen. Wichtig ist, den Antrag zu stellen, bevor die Zahlungsfrist verstreicht, denn unangekündigtes Nichtzahlen kann zu Säumniszuschlägen und Vollstreckungsmaßnahmen führen.
Können wir Sie beraten?
Einzelfall prüfen
Wir können prüfen, ob der Bescheid selbst korrekt ist, und bei der Formulierung eines Stundungs- oder Ratenzahlungsantrags unterstützen. Die endgültige Entscheidung trifft das Finanzamt.
Das übernehmen wir
Prüfung des Steuerbescheids, der zur Nachzahlung führt
Unterstützung bei der Formulierung eines Stundungs- oder Ratenzahlungsantrags
Prüfung, ob ein Einspruch gegen den Bescheid selbst sinnvoll ist
Kommunikation mit dem Finanzamt zu den beantragten Zahlungsmodalitäten
Grenzen der Beratungsbefugnis
Die Entscheidung über Stundung oder Ratenzahlung trifft ausschließlich das Finanzamt
Eine allgemeine Finanz- oder Schuldnerberatung gehört nicht zu unserem Leistungsumfang
Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.
Typische Situationen
Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.
Hohe Nachzahlung durch mehrere Arbeitgeber
Durch die Zusammenveranlagung mehrerer Gehälter im Jahr entsteht eine Nachzahlung, die kurzfristig nicht aufgebracht werden kann.
Nachzahlung durch Lohnersatzleistungen
Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld erhöhen über den Progressionsvorbehalt die Steuerlast unerwartet.
Nachzahlung aus Vorjahren
Für mehrere zurückliegende Jahre wurden Steuererklärungen nachgereicht, die Summe der Nachzahlungen übersteigt die verfügbaren Mittel.
Vorübergehender finanzieller Engpass
Eine kurzfristige finanzielle Notlage, etwa durch Jobverlust oder Krankheit, erschwert die fristgerechte Zahlung.
So funktioniert es
1
Bescheid prüfen
Zunächst prüfen wir, ob die Nachzahlung der Höhe nach korrekt berechnet wurde.
2
Zahlungsfrist im Blick behalten
Wir klären, bis wann die Nachzahlung fällig ist und wie viel Zeit für einen Antrag bleibt.
3
Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung stellen
Wir unterstützen bei der Formulierung eines Antrags nach § 222 AO gegenüber dem Finanzamt.
4
Rückmeldung des Finanzamts begleiten
Wir begleiten den weiteren Schriftverkehr, bis eine Entscheidung über Stundung oder Ratenzahlung vorliegt.
Was wir brauchen
Steuerbescheid mit ausgewiesener Nachzahlung
Nachweis der aktuellen Einkommenssituation
Belege zu laufenden Ausgaben, sofern für den Antrag hilfreich
Gegebenenfalls Nachweise zur finanziellen Notlage, etwa Krankheit oder Jobverlust
Eine Stundung verschiebt die Fälligkeit der Steuerschuld auf einen späteren Zeitpunkt. Das Finanzamt kann dafür Stundungszinsen verlangen und in bestimmten Fällen Sicherheiten fordern.
Der Antrag sollte möglichst vor Ablauf der Zahlungsfrist gestellt und die finanzielle Situation kurz erläutert werden.
Ratenzahlung als Alternative
Alternativ oder ergänzend kann eine Ratenzahlung vereinbart werden, bei der die Nachzahlung in mehreren Teilbeträgen beglichen wird. Auch hierüber entscheidet das Finanzamt nach eigenem Ermessen.
Was passiert, wenn gar nicht gezahlt wird?
Ohne Antrag und ohne Zahlung entstehen Säumniszuschläge, in der Folge kann das Finanzamt Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Es lohnt sich daher, frühzeitig aktiv zu werden, statt die Zahlungsfrist verstreichen zu lassen.
Beispiel
Beispiel aus der Praxis
Durch den Bezug von Kurzarbeitergeld ergab sich für ein Mitglied eine unerwartet hohe Nachzahlung. Gemeinsam wurde ein Antrag auf Ratenzahlung beim Finanzamt gestellt, dem stattgegeben wurde, sodass die Nachzahlung in mehreren Teilbeträgen beglichen werden konnte.
Häufige Fragen
Kann ich eine Steuernachzahlung in Raten zahlen?
Ja, das Finanzamt kann auf Antrag eine Ratenzahlung nach § 222 AO gewähren. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Finanzamts.
Was ist eine Stundung?
Bei einer Stundung wird die Fälligkeit der Steuerschuld hinausgeschoben. Das Finanzamt kann dafür Zinsen verlangen und Sicherheiten fordern.
Was passiert, wenn ich einfach nicht zahle?
Ohne Zahlung und ohne Antrag entstehen Säumniszuschläge, zudem kann das Finanzamt Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Kann lexo.tax den Antrag für mich stellen?
Als Mitglied unterstützen wir Sie bei der Formulierung des Antrags und der Kommunikation mit dem Finanzamt, die Entscheidung trifft aber das Finanzamt selbst.
Sollte ich auch den zugrunde liegenden Bescheid prüfen lassen?
Ja, das kann sinnvoll sein, da eine fehlerhafte Berechnung Ursache der hohen Nachzahlung sein kann. Wir prüfen den Bescheid für Mitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis.