Vermietung

Anlage V ausfüllen: Was Vermieter wissen müssen

Die Anlage V bildet Mieteinnahmen und Werbungskosten für jede vermietete Immobilie einzeln ab. Wer sich unsicher ist, welche Angaben wohin gehören, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.

Kurz gesagt

In der Anlage V werden Mieteinnahmen und Werbungskosten für jedes vermietete Objekt gesondert erfasst, unter anderem Abschreibung, Zinsen, Erhaltungsaufwand und Verwaltungskosten. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf die Anlage V nach § 4 Nr. 11 StBerG erstellen, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt vorliegt und die Vermietung privat erfolgt. Seit September 2026 besteht dafür keine Einnahmegrenze mehr.

Können wir Sie beraten?

Einzelfall prüfen

Beratbar, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt vorliegt und die Vermietung nicht gewerblich erfolgt.

Das übernehmen wir

  • Vollständiges Ausfüllen der Anlage V für jedes Objekt
  • Zuordnung der Werbungskosten zu den richtigen Zeilen
  • Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten
  • Bescheidprüfung nach Abgabe

Grenzen der Beratungsbefugnis

  • Gewerbliche Vermietung ist ausgeschlossen
  • Umsatzsteuerliche Fragen zur Vermietung sind nicht Teil der Beratung

Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.

Typische Situationen

Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.

  • Vermieter mit mehreren Objekten in einer Erklärung

    Drei vermietete Wohnungen sollen jeweils in einer eigenen Anlage V erfasst werden.

  • Unsicherheit bei der Aufteilung von Erhaltungsaufwand

    Größere Sanierung, es ist unklar, ob sofort abziehbar oder abzuschreiben.

  • Miteigentumsanteil an einer vermieteten Immobilie

    Anteil an einer Erbengemeinschaft, die Vermietungseinkünfte werden anteilig zugerechnet.

  • Vermietung eines möblierten Zimmers

    Ein Zimmer wird zusätzlich zur selbst genutzten Wohnung möbliert vermietet.

So funktioniert es

  1. 1

    Mitgliedschaft

    Beitritt zum Verein, der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen.

  2. 2

    Unterlagen

    Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen und Belege hochladen.

  3. 3

    Erstellung & Abgabe

    Die Anlage V wird für jedes Objekt vollständig erstellt und eingereicht.

  4. 4

    Bescheidprüfung

    Der Bescheid wird geprüft, bei Abweichungen legen wir Einspruch ein.

Was wir brauchen

  • Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen je Objekt
  • Grundsteuerbescheide
  • Zins- und Tilgungspläne
  • Rechnungen zu Erhaltungsaufwand und Modernisierung
  • Verwaltungskostenabrechnungen
  • Aufstellung der Mieteinnahmen je Objekt

Vollständige Checkliste ansehen

Aufbau der Anlage V

Für jedes vermietete Objekt wird eine eigene Anlage V ausgefüllt. Erfasst werden die Mieteinnahmen sowie die Werbungskosten, etwa Abschreibung, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Verwaltungskosten und sonstige objektbezogene Ausgaben.

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten

Sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand und über die Nutzungsdauer abzuschreibende Herstellungskosten werden häufig verwechselt. Bei umfangreichen Sanierungen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung ist zudem die Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten zu beachten.

Mehrere Objekte und Miteigentum

Bei mehreren vermieteten Objekten wird jede Immobilie gesondert in einer eigenen Anlage V abgebildet. Bei Miteigentum, etwa in einer Erbengemeinschaft, erfolgt die Zurechnung entsprechend dem Beteiligungsverhältnis.

Beispiel

Beispiel: Vermieter mit zwei Wohnungen

Ein Angestellter vermietet zwei Eigentumswohnungen in unterschiedlichen Städten. Für jede Wohnung wird eine eigene Anlage V erstellt, in der Mieteinnahmen, Abschreibung, Zinsen und Verwaltungskosten getrennt erfasst werden.

Häufige Fragen

Brauche ich für jedes Objekt eine eigene Anlage V?

Ja, jedes vermietete Objekt wird in einer eigenen Anlage V erfasst, auch wenn mehrere Objekte in derselben Steuererklärung enthalten sind.

Was gehört zu den Werbungskosten in der Anlage V?

Dazu zählen unter anderem Abschreibung, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Grundsteuer, Versicherungen und Verwaltungskosten.

Wie unterscheide ich Erhaltungsaufwand von Herstellungskosten?

Erhaltungsaufwand erhält den bestehenden Zustand, Herstellungskosten führen zu einer wesentlichen Verbesserung oder Erweiterung. Die Abgrenzung sollte im Einzelfall geprüft werden.

Was ist bei Miteigentum an einer vermieteten Immobilie zu beachten?

Die Einkünfte werden entsprechend dem Miteigentumsanteil zugerechnet und in der Anlage V beziehungsweise einer gesonderten Feststellung erfasst.

Hilft lexo.tax auch bei der Anlage V für ein möbliertes Zimmer?

Ja, sofern die Vermietung privat erfolgt und zusätzlich Lohn, Gehalt oder Rente vorliegt, ist auch dieser Fall grundsätzlich beratbar.

Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob wir Ihren Fall übernehmen können.

Der Selbstcheck fragt nur nach Ihren Einkunftsarten – ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.

  • Persönliche Beraterin oder Berater
  • Bescheidprüfung und Einspruch enthalten
  • Beitrag einkommensabhängig, 59 bis 429 € pro Jahr

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026