Wer Aktien ausländischer Unternehmen hält, erhält Dividenden häufig nach Abzug einer ausländischen Quellensteuer. Diese kann teilweise auf die deutsche Steuer angerechnet werden.
Ausländische Dividenden unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer, zusätzlich behalten viele Länder eine Quellensteuer ein. Diese kann im Rahmen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens meist bis zu 15 % auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf diese Erfassung übernehmen, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt oder Rente vorliegt.
Können wir Sie beraten?
Einzelfall prüfen
Beratbar, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt vorliegt und die Dividenden aus privater Kapitalanlage stammen.
Das übernehmen wir
Erfassung ausländischer Dividenden in der Anlage KAP
Anrechnung der ausländischen Quellensteuer nach Doppelbesteuerungsabkommen
Prüfung, ob bereits ein automatischer Abzug durch die deutsche Bank erfolgt ist
Zusammenführung mehrerer Depots und Länder
Grenzen der Beratungsbefugnis
Rückforderungsverfahren im Ausland für zu viel gezahlte Quellensteuer werden nicht durch uns geführt
Gewerbliche Beteiligungen an ausländischen Unternehmen sind nicht beratbar
Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.
Typische Situationen
Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.
Dividenden aus US-amerikanischen Aktien
Quellensteuer von 15 % wurde bereits einbehalten, Anrechnung soll geprüft werden.
Dividenden aus mehreren europäischen Ländern
Depot mit Aktien aus verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Quellensteuersätzen.
Dividenden über ein ausländisches Depot ohne automatischen Abzug
Keine deutsche Abgeltungsteuer wurde einbehalten, Erfassung erfolgt selbst.
Zu hoher Quellensteuerabzug im Ausland
Der einbehaltene Quellensteuersatz liegt über dem im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Satz.
So funktioniert es
1
Mitgliedschaft
Beitritt zum Verein, Beitrag richtet sich nach dem Einkommen.
2
Unterlagen
Erträgnisaufstellungen und Nachweise über die Quellensteuer hochladen.
3
Erstellung & Abgabe
Wir erfassen die Dividenden und rechnen die Quellensteuer in der Anlage KAP an.
4
Bescheidprüfung
Der Bescheid wird geprüft, insbesondere die angerechnete Quellensteuer.
Ausländische Dividenden unterliegen wie inländische der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Zusätzlich behält der Ansässigkeitsstaat des Unternehmens häufig eine eigene Quellensteuer ein, deren Höhe je nach Land und Doppelbesteuerungsabkommen variiert.
Anrechnung der Quellensteuer
Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer kann meist bis zu einem im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegten Höchstsatz, häufig 15 %, auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Ein darüber hinausgehender Betrag muss unter Umständen im Ausland zurückgefordert werden.
Was in der Praxis zu prüfen ist
Deutsche depotführende Banken rechnen die anrechenbare Quellensteuer häufig bereits automatisch an. Bei ausländischen Depots oder komplexeren Fällen mit mehreren Ländern erfolgt die Anrechnung erst über die Steuererklärung.
Beispiel
Beispiel: Dividenden aus US-Aktien
Ein Angestellter erhält Dividenden aus US-Aktien, von denen 15 % Quellensteuer einbehalten wurden. Diese Quellensteuer wird auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, sodass keine doppelte Besteuerung der Dividende entsteht.
Häufige Fragen
Wird die ausländische Quellensteuer automatisch angerechnet?
Bei deutschen Banken häufig ja, bei ausländischen Depots oder komplexeren Fällen erfolgt die Anrechnung meist über die Steuererklärung.
Was passiert, wenn im Ausland mehr Quellensteuer einbehalten wurde als erlaubt?
Der übersteigende Betrag kann in der Regel nicht über die deutsche Steuererklärung angerechnet werden, sondern müsste im Ausland zurückgefordert werden.
Gilt für alle Länder derselbe Quellensteuersatz?
Nein, die anrechenbaren Sätze unterscheiden sich je nach Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land.
Muss ich für jede ausländische Dividende einen eigenen Nachweis vorlegen?
Die Erträgnisaufstellung der depotführenden Bank enthält in der Regel die notwendigen Angaben zu Herkunftsland und einbehaltener Quellensteuer.
Wirkt sich der Sparer-Pauschbetrag auch auf ausländische Dividenden aus?
Ja, der Sparer-Pauschbetrag gilt für sämtliche Kapitalerträge unabhängig vom Herkunftsland und wird entsprechend berücksichtigt.