Kapitalvermögen

Ausländische Dividenden in der Steuererklärung

Wer Aktien ausländischer Unternehmen hält, erhält Dividenden häufig nach Abzug einer ausländischen Quellensteuer. Diese kann teilweise auf die deutsche Steuer angerechnet werden.

Kurz gesagt

Ausländische Dividenden unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer, zusätzlich behalten viele Länder eine Quellensteuer ein. Diese kann im Rahmen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens meist bis zu 15 % auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf diese Erfassung übernehmen, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt oder Rente vorliegt.

Können wir Sie beraten?

Einzelfall prüfen

Beratbar, wenn zusätzlich Lohn, Gehalt, Rente oder Unterhalt vorliegt und die Dividenden aus privater Kapitalanlage stammen.

Das übernehmen wir

  • Erfassung ausländischer Dividenden in der Anlage KAP
  • Anrechnung der ausländischen Quellensteuer nach Doppelbesteuerungsabkommen
  • Prüfung, ob bereits ein automatischer Abzug durch die deutsche Bank erfolgt ist
  • Zusammenführung mehrerer Depots und Länder

Grenzen der Beratungsbefugnis

  • Rückforderungsverfahren im Ausland für zu viel gezahlte Quellensteuer werden nicht durch uns geführt
  • Gewerbliche Beteiligungen an ausländischen Unternehmen sind nicht beratbar

Beratung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die endgültige Einordnung erfolgt im persönlichen Gespräch.

Typische Situationen

Erkennen Sie Ihren Fall wieder? Dann sind Sie hier richtig.

  • Dividenden aus US-amerikanischen Aktien

    Quellensteuer von 15 % wurde bereits einbehalten, Anrechnung soll geprüft werden.

  • Dividenden aus mehreren europäischen Ländern

    Depot mit Aktien aus verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Quellensteuersätzen.

  • Dividenden über ein ausländisches Depot ohne automatischen Abzug

    Keine deutsche Abgeltungsteuer wurde einbehalten, Erfassung erfolgt selbst.

  • Zu hoher Quellensteuerabzug im Ausland

    Der einbehaltene Quellensteuersatz liegt über dem im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Satz.

So funktioniert es

  1. 1

    Mitgliedschaft

    Beitritt zum Verein, Beitrag richtet sich nach dem Einkommen.

  2. 2

    Unterlagen

    Erträgnisaufstellungen und Nachweise über die Quellensteuer hochladen.

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    Erstellung & Abgabe

    Wir erfassen die Dividenden und rechnen die Quellensteuer in der Anlage KAP an.

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    Bescheidprüfung

    Der Bescheid wird geprüft, insbesondere die angerechnete Quellensteuer.

Was wir brauchen

  • Erträgnisaufstellung der depotführenden Bank
  • Steuerbescheinigung mit Angabe der Quellensteuer
  • Nachweise zu Dividenden je Land
  • Jahresdepotauszug
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Übersicht genutzter Freistellungsaufträge

Vollständige Checkliste ansehen

Wie ausländische Dividenden besteuert werden

Ausländische Dividenden unterliegen wie inländische der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Zusätzlich behält der Ansässigkeitsstaat des Unternehmens häufig eine eigene Quellensteuer ein, deren Höhe je nach Land und Doppelbesteuerungsabkommen variiert.

Anrechnung der Quellensteuer

Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer kann meist bis zu einem im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegten Höchstsatz, häufig 15 %, auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Ein darüber hinausgehender Betrag muss unter Umständen im Ausland zurückgefordert werden.

Was in der Praxis zu prüfen ist

Deutsche depotführende Banken rechnen die anrechenbare Quellensteuer häufig bereits automatisch an. Bei ausländischen Depots oder komplexeren Fällen mit mehreren Ländern erfolgt die Anrechnung erst über die Steuererklärung.

Beispiel

Beispiel: Dividenden aus US-Aktien

Ein Angestellter erhält Dividenden aus US-Aktien, von denen 15 % Quellensteuer einbehalten wurden. Diese Quellensteuer wird auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, sodass keine doppelte Besteuerung der Dividende entsteht.

Häufige Fragen

Wird die ausländische Quellensteuer automatisch angerechnet?

Bei deutschen Banken häufig ja, bei ausländischen Depots oder komplexeren Fällen erfolgt die Anrechnung meist über die Steuererklärung.

Was passiert, wenn im Ausland mehr Quellensteuer einbehalten wurde als erlaubt?

Der übersteigende Betrag kann in der Regel nicht über die deutsche Steuererklärung angerechnet werden, sondern müsste im Ausland zurückgefordert werden.

Gilt für alle Länder derselbe Quellensteuersatz?

Nein, die anrechenbaren Sätze unterscheiden sich je nach Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land.

Muss ich für jede ausländische Dividende einen eigenen Nachweis vorlegen?

Die Erträgnisaufstellung der depotführenden Bank enthält in der Regel die notwendigen Angaben zu Herkunftsland und einbehaltener Quellensteuer.

Wirkt sich der Sparer-Pauschbetrag auch auf ausländische Dividenden aus?

Ja, der Sparer-Pauschbetrag gilt für sämtliche Kapitalerträge unabhängig vom Herkunftsland und wird entsprechend berücksichtigt.

Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob wir Ihren Fall übernehmen können.

Der Selbstcheck fragt nur nach Ihren Einkunftsarten – ohne Anmeldung und ohne Verpflichtung.

  • Persönliche Beraterin oder Berater
  • Bescheidprüfung und Einspruch enthalten
  • Beitrag einkommensabhängig, 59 bis 429 € pro Jahr

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026